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Vom Wartehäuschen zum Reformhaus

Wie zu jedem Jahreswechsel gehen viele Menschen mit guten Vorsätzen ins neue Jahr. Dass es damit nicht weit her ist, zeigt sich am sogenannten Quitters-Day, dem Tag also, an dem man die guten Vorsätze über Bord wirft. Den haben wir schon passiert, es war der 17. Januar.

© Phil Dera

In der Gesundheitspolitik können wir uns so etwas wie einen Quitters-Day nicht leisten. Nachdem sich Gesundheitsministerin Nina Warken in ihrem neuen Amt eingerichtet und sich mit zwei gesundheitspolitisch erfahrenen Staatssekretären umgeben hat, ist mit dem Jahr 2026 die ihr eingeräumte Eingewöhnungszeit vorüber. Ohne Zweifel hat sie von ihren Vorgängern jede Menge Baustellen übernommen. Richtig ist aber auch, dass sie seit dem 6. Mai 2025, dem Tag ihrer Vereidigung, durchaus Zeit hatte, um tatkräftig richtungsweisende Entscheidungen zu treffen oder zumindest auf den Weg zu bringen. Immerhin, auf dem Neujahrsempfang der Deutschen Ärzteschaft in Berlin sicherte sie die Umsetzung der Novellierung der GOÄ für dieses Jahr zu.

Dennoch: Im vergangenen Jahr haben wir zahlreiche kritische Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben veröffentlicht. Zuletzt zur Apothekenreform, die aus Sicht des BDI und vieler anderer Fachgesellschaften falsche Prioritäten setzt und Handlungsfelder überträgt, die aus gutem Grund Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren.

Dabei gäbe es viele andere und wichtige Reformen, die nun endlich in Angriff genommen werden müssen. Denn eines ist klar, jetzt, in der Mitte der Legislaturperiode herrscht die größte Handlungsdynamik, bevor zum Ende hin der Wahlkampfmodus den Reformeifer bremst.

Da ist zum einen das Krankenhausreformanpassungsgesetz, mit dessen aktuellem Stand nur wenige zufrieden sind. Der Wegfall der Leistungsgruppen Angiologie und Infektiologie sowie die personelle Ausstattung der Leistungsgruppe Geriatrie betreffen insbesondere die Innere Medizin. Und die alltagsuntauglich ausgestaltete Vorhaltefinanzierung in Kombination mit Fallzahlen wird zu mehr Bürokratie führen und Fehlanreize liefern. Vom Wunsch nach weniger Bürokratie im Allgemeinen ganz zu schweigen.

Einfluss auf die Versorgung hat das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung, dass sich nun im Gesetzgebungsprozess befindet. Hier gibt es noch einige offene Fragen und Kritikpunkte, und es wird sich zeigen, was davon Eingang findet in die finale Gesetzesvorlage.

Und da ist schlussendlich das Primärversorgungssystem. Zwar sprachen Ende Januar auf Einladung des Bundesgesundheitsministeriums über 30 Vertreterinnen und Vertreter von betroffenen Verbänden darüber, wie ihre Vorstellungen aussehen. Aber dieser Akt der Partizipation muss rasch zu konkreten Vorschlägen und einer intensiven Arbeit an einem praktikablen und dem Gesamtsystem Entlastung bringenden Konzept führen. Denn die von vielen Seiten zwar nicht eingeforderten, aber dennoch geäußerten Vorschläge zu Umsetzungsdetails sorgen nur für Verunsicherung: Beim ärztlichen Nachwuchs, der mit dem Gedanken spielt, sich niederzulassen, und den wir dringend brauchen. Und bei den Patientinnen und Patienten, die einen dann womöglich ungewohnten Weg in die für sie richtige Versorgungsebene betreten müssen. Dass das von Beginn an reibungslos klappt, ist ganz sicher nicht zu erwarten.

Was die drei großen Themenfelder aber vereint, ist, dass sie alle ineinanderwirken und nicht getrennt voneinander betrachtet und realisiert werden können. Dafür braucht es das sogenannte große Bild, das in klaren Konturen zeigt, wie jede einzelne Reform als Teil eines großen Ganzen zu einer sicheren und zukunftsfähigen Versorgung beiträgt. Das kann gelingen, wenn aus dem Gesundheitsministerium so schnell wie möglich ein Reformhaus wird.

Ihre

Christine Neumann-Grutzeck
Präsidentin

Erschienen in BDI aktuell 2/2026