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| Meinung

Stellt die Sicherstellung infrage!

© Phil Dera / BDI

Die Frage der Sozialversicherungspflicht im Rahmen der Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst entwickelt sich zu einem echten Ärgernis. Bedeutet sie doch nichts anderes, als dass die jetzt schon schwierige Situation, Ärztinnen und Ärzte zu finden, die tatsächlich den ärztlichen Bereitschaftsdienst wahrnehmen, also Honorarärzte oder auch Ärzte im Ruhestand, zunehmend schwieriger werden dürfte.

Selbst, wenn grundsätzlich alle Vertragsärztinnen und -ärzte zur Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst verpflichtet sind, zeigt sich, auch im Sinne einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung, dass die anfallenden Dienste in vielen Fällen von in dieser Tätigkeit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen übernommen werden. Das heißt im Umkehrschluss: Schiebt eine Sozialversicherungspflicht dem jetzt einen Riegel vor, wären deutliche Qualitätsminderungen in diesem sensiblen Bereich unweigerlich die Folge.

Dabei geht es um weit mehr, als die monetäre Bewertung der ärztlichen Tätigkeit im Notdienst. Die Statusbeurteilung als abhängige Beschäftigung führt überdies zu weiteren Themen und Fragen – wie Gehalt statt Honorar, Urlaubs- und Krankheitsansprüchen, Einhaltung der Arbeitszeitregelungen –, die in der Konsequenz dazu führen, dass bei Beibehaltung der jetzigen Struktur bis zu dreimal so viele Ärztinnen und Ärzte im Bereitschaftsdienst benötigt würden. Diese stehen aber nicht zur Verfügung!

Künstliche Verknappung

Insbesondere in einer Zeit, wo die Krankenhäuser stöhnend unter der Flut von Notfallpatienten zu kollabieren drohen und damit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst eine zentrale Rolle im Rahmen der Reform der Notfallversorgung zukommt, fällt der Ampel-Regierung nichts anderes ein, als die Zahl derer, die diese Tätigkeiten ausführen können, künstlich zu verknappen. Im Sinne der leeren Kassen der Sozialversicherungssysteme ist dieser Reflex zwar nachvollziehbar, jedoch zeigt sich, dass rein eindimensionales, womöglich auch Ideologie getriebenes Gedankengut nicht ausreichend ist, um die komplexen Sachverhalte – nicht nur im Gesundheitswesen – in geordnete Bahnen zu lenken.

Den kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) möchte man zurufen, auf die Sicherstellung einer qualifizierten hochwertigen Patientenversorgung außerhalb der Sprechstundenzeiten, also im ärztlichen Bereitschaftsdienst, zukünftig zu verzichten. Soll der Bundesgesundheitsminister sich doch hierfür mit den Krankenhäusern ins Benehmen setzen, denen er aufgrund seiner Äußerungen und auch seiner Handlungsweise seit Amtsantritt ohnehin größere Sympathien entgegenbringt. Die KVen wären somit ein wesentliches Ärgernis los. Darüber hinaus würden Arbeits- und Lebensqualität der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte steigen.

Ein Beitrag von Tilo Radau, Geschäftsführer des BDI, erschienen in der BDI aktuell 06/2023