Wo immer zurzeit eine Landarztquote geplant oder beschlossen wird, ist der BDI nicht weit. Zehn von 16 Bundesländern haben in den letzten vier Jahren solche Quoten im Medizinstudium gesetzlich verankert, um die hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum mittel- bis langfristig zu sichern. Dabei verpflichten Studenten sich im Tausch für einen Studienplatz nach Erhalt ihrer Approbation für eine bestimmte Facharztweiterbildung und die hausärztliche Tätigkeit in einem unterversorgten Gebiet für mindestens zehn Jahre.
Auf den ersten Blick erscheint es vielleicht kontraintuitiv, dass ein fachärztlicher Berufsverband sich umfassend in der ärztlichen Ausbildung engagiert. Die politische Motivation und der erhoffte Nutzen für die Versorgung sind in zahlreichen Stellungnahmen und Anhörungen – auch vom BDI – ausgiebig kritisch erörtert worden. Darüber hinaus kommt den Landarztquoten jedoch auch eine richtungsweisende (berufs-)politische Bedeutung zu.
Allgemeinmedizin bevorzugt
Landarztquoten sind ein direktes Produkt des „Masterplans Medizinstudium 2020“, den Bund und Länder 2017 verabschiedet haben. Das politische Ziel des Masterplans ist, die Struktur und Inhalte des Studiums stärker am Versorgungsbedarf im hausärztlichen Bereich auszurichten. Trotzdem sind die angedachten Maßnahmen, wie z.B. die Novellierung der Approbationsordnung oder die Landarztquoten, ausnahmslos auf die Förderung der Allgemeinmedizin ausgerichtet. Andere Fachgruppen in der hausärztlichen Versorgung werden hingegen kategorisch ausgeschlossen. So wird der Masterplan weder der Versorgungsrealität in Deutschland noch den sozialrechtlichen Vorgaben im SGB V gerecht. Hier hat der Deutsche Hausärzteverband ganze Arbeit geleistet.
Glücklicherweise ist der Masterplan, ähnlich wie die (Muster-)Weiterbildungsordnung, in erster Linie ein Empfehlungskatalog. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen obliegt den Gesetzgebern in Bund und Ländern. Hier besteht die Möglichkeit, Versäumnisse der Vergangenheit zu korrigieren und offensichtliche Schwachstellen im Konzept nachzubessern.
Starkes Zeichen für die Innere
Deswegen hat der BDI sich bei allen Gesetzgebungsverfahren zur Landarztquote engagiert – zuletzt nach drei Jahren Arbeit erfolgreich in Hessen. In allen Bundesländern mit Ausnahme von Rheinland-Pfalz konnte der BDI mit guten Sachargumenten überzeugen und dafür sorgen, dass die Innere Medizin in die Quote aufgenommen wird (siehe Landkarte). Das bedeutet, dass Studierende dort nun auch die Möglichkeit haben, eine Weiterbildung im Gebiet Innere Medizin aufzunehmen. Die Berücksichtigung der Inneren Medizin ist nicht zu unterschätzen, denn sie ist Ausdruck dafür, dass die Politik den Stellenwert der hausärztlich tätigen Internisten erkannt hat. Diese Erkenntnis ist die Voraussetzung für die Gleichstellung in anderen Bereichen – zu allererst bei der finanziellen Förderung der ambulanten Weiterbildung. Die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung kann nur fachgruppenübergreifend gelingen. Dieser kooperative Ansatz muss sich auch in den gesetzlichen Rahmenbedingungen widerspiegeln.
Autor: Bastian Schroeder (Stellv. Geschäftsführer, BDI)
Erschienen in BDIaktuell 04/2022