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Klarstellung zur BDI-Positionierung zur GOÄ-Novelle

Ergänzend zur Pressemitteilung vom 29.7.2024 erläutert das BDI-Präsidium die Hintergründe zur Position zur GOÄ-Novelle, betont den Einsatz für notwendige Nachbesserungen und unterstreicht die Bedeutung einer neuen GOÄ für die ärztliche Freiberuflichkeit.

© Phil Dera

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

angesichts der jüngsten Diskussionen im Anschluss an die von uns veröffentlichte Pressemitteilung zur GOÄ-Novelle möchten wir die Gelegenheit nutzen, um unsere Position zu erläutern und auf die von einigen von Ihnen geäußerten Bedenken einzugehen. Wir schätzen das Feedback und die Rückmeldungen unserer Mitglieder sehr und nehmen Ihre Anliegen ernst.

Zunächst möchten wir betonen, dass der BDI weiterhin entschlossen ist, die vielfältigen Interessen aller seiner Mitglieder zu vertreten. Unser Verband hat sich über Jahre hinweg für eine zeitgemäße und zukunftsorientierte Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) eingesetzt, und dies bleibt unser erklärtes Ziel. Eine neue GOÄ ist längst überfällig, und ihre Umsetzung ist entscheidend für den Erhalt des dualen Versicherungssystems sowie für die Förderung von Innovationen im Gesundheitswesen.

Unsere Position zur GOÄ-Novelle

Nach intensiven Beratungen und Rückmeldungen aus unseren Sektionen und Arbeitsgemeinschaften hat der BDI eine grundsätzliche Zustimmung zum aktuellen Entwurf der GOÄ-Novelle ausgesprochen. Gleichzeitig haben wir jedoch darauf hingewiesen, dass der Entwurf einige Herausforderungen mit sich bringt. Insbesondere die überproportionalen Abwertungen technischer Leistungen – vor allem in Bereichen wie der Kardiologie und Gastroenterologie – sehen wir sehr kritisch. Diese Abwertungen sind betriebswirtschaftlich kaum tragbar und gefährden die Qualität der medizinischen Versorgung in diesen wichtigen Fachbereichen. Zudem haben wir die unzureichende Anpassung an die Inflation moniert, die in den letzten Jahren zu erheblichen wirtschaftlichen Belastungen geführt hat.

Obwohl der GOÄ-Entwurf in vielen unserer Sektionen/AGs breite Zustimmung erfahren hat, haben einige Schwerpunkte deutliche Kritikpunkte geäußert. So haben Sektionen wie die Angiologie, Endokrinologie/Diabetologie, Hämatologie/Onkologie, Nephrologie, Rheumatologie, Fachärztliche Internisten ohne Schwerpunkt, Hausärztlich tätige Internistinnen und Internisten dem Entwurf grundsätzlich zugestimmt, während andere, wie die Kardiologie, Gastroenterologie (in Teilen) und Geriatrie, erhebliche Bedenken geäußert haben. Wir möchten an dieser Stelle klarstellen, dass der BDI sich selbstverständlich weiterhin aktiv für die Belange aller betroffenen Fachgruppen einsetzt und in den laufenden Gesprächen auf entsprechende Nachbesserungen drängt.

Warum wir die GOÄ-Novelle grundsätzlich unterstützen

Trotz der Kritikpunkte ist der BDI der festen Überzeugung, dass eine Ablehnung des aktuellen Entwurfs der GOÄ-Novelle keine zielführende Lösung wäre. Ein Scheitern der Novellierung würde zu einer unbestimmten Verzögerung führen, und wir müssten weiterhin mit einer veralteten GOÄ arbeiten, die die moderne Medizin nicht mehr adäquat abbildet. Für den Fortbestand des dualen Versicherungssystems und zur Sicherung von medizinischen Innovationen ist es daher entscheidend, auf Basis des vorliegenden Entwurfs weiterzuarbeiten. Der BDI setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass notwendige Anpassungen vorgenommen werden, um die Interessen aller internistischen Fachgruppen zu wahren.

Eine moderne GOÄ stärkt zudem die Freiberuflichkeit der Ärztinnen und Ärzte, die politisch zunehmend unter Druck gerät. Der BDI ist davon überzeugt, dass eine neue und zukunftsfähige GOÄ die ärztliche Freiberuflichkeit schützt und fördert. Diese ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Gesundheitssystems, das auf der Unabhängigkeit und dem eigenverantwortlichen Handeln der Ärztinnen und Ärzte basiert. Ein Fortschritt in der GOÄ trägt dazu bei, dieses Prinzip zu bewahren und die berufliche Autonomie langfristig zu sichern.

Nächste Schritte

Der BDI befindet sich aktiv im Dialog mit der Bundesärztekammer (BÄK), um sicherzustellen, dass der finale GOÄ-Entwurf die von uns öffentlich geäußerten Bedenken berücksichtigt. Insbesondere drängen wir auf eine angemessene Bewertung der technischen Leistungen sowie auf eine ausreichende Anpassung an die Inflation, um eine faire und zukunftsweisende Gebührenordnung zu schaffen. Um den bereits geplanten Gesprächen ausreichend Zeit zu geben, wurden seitens der BÄK alle zeitlichen Fristen ausgesetzt.

Uns ist bewusst, dass es sich hierbei um ein komplexes Thema handelt, für das es keine einfachen Lösungen gibt. Der BDI wird jedoch weiterhin alles in seiner Macht Stehende tun, um die Interessen seiner Mitglieder bestmöglich zu vertreten. Wir sind überzeugt, dass wir durch konstruktive Verhandlungen und einen gemeinsamen Einsatz eine GOÄ erreichen können, die sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für die Ärzteschaft von großem Vorteil ist.

Sollten Sie weitere Fragen oder Anmerkungen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung.

Ihre

Christine Neumann-Grutzeck • Präsidentin
Dr. med. Norbert Smetak • 1. Vizepräsident
PD Dr. med. Kevin Schulte • 2. Vizepräsident