| Meinung

Eine neue GOÄ – jetzt oder nie!

© Jens Braune del Angel

Der 129. Deutsche Ärztetag in Leipzig hat Ende Mai darüber abgestimmt, dass der gemeinsam mit der Privaten Krankenversicherung (PKV) erarbeitete Entwurf der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) an die Bundesregierung übergeben wird. Die GOÄ bildet den rechtlichen Rahmen für die Vergütung ärztlicher Leistungen. Der Ärztetag hat sich mit deutlicher Mehrheit für die Weitergabe des Entwurfs ausgesprochen. 

Warum ist das so wichtig? 

Die Novellierung der GOÄ hat eine erhebliche politische Bedeutung für die gesamte Ärzteschaft. Ein Scheitern der Abstimmung hätte unsere berufspolitische Position geschwächt und eine erneute, womöglich kritischere Debatte über die Zukunft der Privatliquidation entfacht. 

Damit der Reformprozess weitergeht, muss das Bundesministerium für Gesundheit den von der Bundesärztekammer übermittelten Entwurf prüfen und ihm zustimmen. Die neue GOÄ kann anschließend per Rechtsverordnung durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten. 

Dabei ist klar: Wird der Entwurf jetzt nicht vorgelegt, wird es auch in den kommenden Jahren keine Reform der Gebührenordnung geben. Eine historische Chance wäre vertan. 

Was bedeutet die neue GOÄ für niedergelassene Gastroenterologen? 

Für uns als Gastroenterologinnen und Gastroenterologen bringt der Entwurf keine Nachteile gegenüber dem heutigen Abrechnungsmodus mit dem 2,3-fachen Satz bzw. – in begründeten Fällen – dem 3,5-fachen Satz. Die Leistungen in der neuen GOÄ sind überwiegend oberhalb des 2,3-fachen Satzes bewertet, viele sogar nur knapp unter dem 3,5-fachen. Zudem erfolgt die Vergütung ohne Budgetierung – ein entscheidender Vorteil. 

Besonders erfreulich: Die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen (CED) sowie die Hepatologie erfahren eine deutliche Aufwertung. 

Zukünftige Anpassungen der GOÄ sollen künftig institutionell geregelt und damit wesentlich schneller umgesetzt werden können. Eine ständige Kommission soll strukturierte Änderungen erarbeiten und dem Bundestag zur Zustimmung vorlegen. Bis dahin bleibt die Möglichkeit von Analogbewertungen bestehen. Wer kann und möchte, hat weiterhin die Möglichkeit, über eine Abdingungserklärung mit dem Patienten höhere Steigerungssätze zu vereinbaren. 

Fazit: 

Die im Entwurf enthaltenen Leistungsbewertungen liegen klar über dem EBM-Niveau und bleiben unbudgetiert. Zur Sicherung der Freiberuflichkeit und des dualen Vergütungssystems ist die Einführung einer neuen GOÄ dringend erforderlich. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt – wir dürfen ihn nicht ungenutzt verstreichen lassen. 

Ihr

Dr. med. Siegfried Heuer
Vorsitzender der Sektion Gastroenterologie 

Erschienen in "Die Gastroenterologie" 4/2025