Die Gesamtnovelle der Musterweiterbildungsordnung (MWBO) für Ärzte wurde 2018 von der Bundesärztekammer (BÄK) beschlossen und zuletzt am 14.6.2024 aktualisiert. Verlassen wurden strikte Zeitvorgaben in der Weiterbildung, stattdessen wurde mit der neuen MWBO der Schwerpunkt auf kompetenzbasierte flexible Inhalte gelegt. Die Weiterbildungszeit zum Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie wurde auf sechs Jahre festgelegt. Davon entfallen drei Jahre auf die spezifische Weiterbildung in Innerer Medizin und Endokrinologie und Diabetologie. Weitere zwei Jahre müssen in mindestens zwei anderen Facharztkompetenzen der inneren Medizin abgeleistet werden. Dazu kommen sechs Monate in der Notfallaufnahme und sechs in der Intensivmedizin.
Befürchtet werden jetzt mit der Umsetzung des KHVVG Engpässe in der Weiterbildung. Komplexe Leistungsgruppen wie Endokrinologie und Diabetologie könnten möglicherweise nur noch an spezialisierten Kliniken zu finden sein. Um die Weiterbildungssituation zu entschärfen wird deshalb von der STÄKO Aus- und Weiterbildung der BÄK eine Verkürzung der Weiterbildungszeiten mit Angleichung an europäische Standards diskutiert.
Konkret wird für die Schwerpunkte in der inneren Medizin eine vierjährige fokussierte spezialisierte Weiterbildung vorgeschlagen, also Erwerb des Facharztes für Innere Medizin Endokrinologie und Diabetologie ohne breite internistische Ausbildung (Schwerpunkt pur).
Der Facharzt für Innere Medizin plus Facharzt mit Spezialisierung (bisher acht Jahre) soll auf circa sechs-sieben Jahre verkürzt werden.
Zu einer Diskussion hat die Bundesärztekammer jetzt die Fachgesellschaften und Berufsverbände eingeladen.
Die Vertreterinnen und Vertreter des Schwerpunktes Endokrinologie und Diabetologie sind sich einig, dass eine vierjährige Weiterbildung zum Endokrinologen und Diabetologen (Schwerpunkt pur) ohne Einbeziehung der Weiterbildung in der inneren Medizin nicht sinnvoll ist. Spezialisierte Endokrinologie/Diabetologie kann inhaltlich nur abgebildet werden auf der Basis einer breiten internistischen Weiterbildung, wie bisher durch den sogenannten „Common Trunk“ in der Musterweiterbildungsordnung vorgesehen.
Eine geringe Verkürzung der Weiterbildungszeiten, die vorgeschlagen wird, ist wahrscheinlich möglich. Es muss aber gesichert sein, dass die kompetenzbasierten Inhalte der bisherigen Weiterbildung eingehalten werden.
Ihre
Dr. med. Cornelia Jaursch-Hancke
Vorsitzende der Sektion Endokrinologie/Diabetologie
Erschienen in "Die Diabetologie" 1/2025