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Ärztliche Entscheidungsfreiheit unverzichtbar – auch in Extremlagen

Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Aufhebung des Triage-Gesetzes von 2022 hat weit über juristische Fachkreise hinaus Aufmerksamkeit erzeugt. Zu Recht. Denn das Urteil erinnert an einen Kernbestand medizinischen Handelns: Die Verantwortung für Indikation, Priorisierung und Therapieziel liegt bei Ärztinnen und Ärzten – sie darf nicht durch politische Detailsteuerung ersetzt werden. Die Freiheit ärztlicher Entscheidungen ist Teil der verfassungsrechtlich geschützten Berufsausübung und damit Grundlage einer patientenzentrierten, ethisch verantwortbaren Intensiv- und Notfallmedizin.

Das Gericht hat dem Bund nicht nur fehlende Gesetzgebungskompetenz attestiert, sondern vor allem klargestellt, dass mittelbare Eingriffe in die ärztliche Entscheidungsfreiheit verfassungsrechtlich nicht haltbar sind. Dieses Signal ist von großer Bedeutung: Medizinische Priorisierungsentscheidungen in Extremsituationen verlangen klinische Expertise, prognostische Erfahrung und interprofessionelle Abstimmung – keine schematischen Vorgaben oder administrativen Standardprogramme.

© Phil Dera

Große Unsicherheit während der Pandemie

Die Diskussion während der Covid-19-Pandemie hat viele Menschen verunsichert. Wie Professor Dr. Uwe Janssens, Past-Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), betont, wurde suggeriert, es stünde Ärztinnen und Ärzten frei, nach beliebigen Kriterien über Leben und Tod zu entscheiden. Tatsächlich arbeiten Intensivmediziner in Kooperation mit Fachgesellschaften seit Jahren nach klaren ethischen Prinzipien: Orientierung an Überlebenswahrscheinlichkeit und medizinischer Sinnhaftigkeit, Ausschluss jeglicher Diskriminierung, Einbeziehung des (mutmaßlichen) Patientenwillens sowie strukturierte Teamentscheidungen.

Zugleich hat die Pandemie deutlich gezeigt, dass Priorisierungsfragen nicht verschwunden sind. Ob Massenerkrankungen, großflächiger Katastrophenfall oder sicherheitspolitische Krisenszenarien – in Extremsituationen können intensivmedizinische Ressourcen an Grenzen stoßen. Für solche Lagen braucht es verlässliche, transparente Rahmenbedingungen. Sie müssen jedoch dort entwickelt werden, wo die fachliche Kompetenz liegt: gemeinsam mit Ärztinnen und Ärzten und Fachgesellschaften unter Beteiligung ethischer Expertise.

Verlorenes Vertrauen wiederherstellen

Die Entscheidung aus Karlsruhe bietet die Chance, verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen. Sie schützt einerseits Patientinnen und Patienten vor Benachteiligung und stärkt andererseits die professionelle Verantwortung derjenigen, die in kritischen Situationen Entscheidungen treffen müssen.

Für die kommenden Jahre gilt daher: Die Vorbereitung auf Extremsituationen ist Aufgabe der Länder, doch die Inhalte müssen gemeinsam mit der Ärzteschaft nach bundesweit einheitlichen Prinzipien definiert werden. Dies trifft nicht nur für den Krankhaussektor oder die Intensivmedizin zu. Auch der ambulante Bereich und damit die hausärztliche Versorgungsschiene geraten bei der aktuellen gesellschaftspolitischen Diskussion zunehmend in den Fokus. In mehreren Ärztekammern, so Ende 2025 in Nordrhein, wurden institutionelle und politische Entscheidungsträger aufgefordert, die Anpassungsfähigkeit des Gesundheitswesens in Krisen- und Konfliktsituationen auf allen Ebenen zu stärken und weiterzuentwickeln. Ohne an dieser Stelle auf Details einzugehen, bleiben zwei Dinge festzuhalten. Die Diskussion ist angesichts der angespannten politischen Lage auf unserem Kontinent von großer Bedeutung. Haus- oder fachärztliche Internistinnen und Internisten können ihren Beitrag dazu leisten. Und: der ärztliche Beruf, egal in welchem Umfeld oder welcher Institution praktiziert, muss ein freier Beruf bleiben, auch im Katastrophenfall oder anderen krisenhaften Situationen.

Ihr

Dr. med. Ivo Grebe
Vorsitzender der AG Hausärztlich tätige Internistinnen und Internisten 

Erschienen in "CME" 1+2/2026