Rückblick auf das BDI Hauptstadtforum 2026
„Wissen, wer versorgt“
Unter diesem Motto stand das BDI Hauptstadtforum vom 17. bis 18. September. Rund 170 Gäste diskutierten über Primärversorgung, Krankenhausreform, Versorgungsinnovationen und Künstliche Intelligenz. An zentrale Fragen dieser Diskussionen knüpften die vier gesundheitspolitischen Beschlüsse an, die die Delegiertenversammlung am 19. September verabschiedeten.
Versorgung braucht verlässliche Rahmenbedingungen
Wie Patientinnen und Patienten die passende Versorgungsebene erreichen und wie eine verbindlichere Steuerung ausgestaltet werden kann, stand im Mittelpunkt der Diskussion zur Primärversorgung. Das Symposium zur Krankenhausreform richtete den Blick auf das Verhältnis von bundespolitischen Vorgaben, ihrer Umsetzung in den Ländern und dem regionalen Versorgungsbedarf.
Beide Themen berühren einen gemeinsamen Konflikt: Praxen und Krankenhäuser sollen zusätzliche Aufgaben übernehmen, während das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ihre finanziellen Spielräume einschränkt. Deshalb fordert die Delegiertenversammlung Bundesregierung und Gesetzgeber in ihren Beschlüssen zu den Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zu kurzfristigen Korrekturen auf.
Für die Krankenhäuser verlangt der BDI unter anderem, die Meistbegünstigungsklausel wiederherzustellen und den für 2027 bis 2029 vorgesehenen Abschlag von einem Prozentpunkt auf die Grundlohnrate zurückzunehmen. Tarifbedingte Personalkostensteigerungen müssen vollständig refinanziert werden. Auch die höheren Prüfquoten sollen zurückgenommen oder durch eine belastbare Aufwands- und Nutzenbilanz begründet werden.
In der ambulanten Versorgung müssen Kostenentwicklung und Versorgungsbedarf angemessen berücksichtigt werden. Zusätzliche gesetzliche Anforderungen aus der jüngsten Gesetzgebung, einem künftigen Primärversorgungssystem und der Reform der Notfallversorgung bedürfen einer praxistauglichen Ausgestaltung und Finanzierung. Gesteuerte fachärztliche Leistungen sowie Vorsorge- und Früherkennungsleistungen sollen extrabudgetär vergütet, hausärztliche Leistungen ohne Abschläge entbudgetiert werden.
Versorgungsinnovationen: Adipositas behandeln und wirksam vorbeugen
Das Symposium zu Versorgungsinnovationen ging der Frage nach, wie medizinischer Fortschritt in der Versorgung ankommt und mit Prävention verbunden werden kann. Kern der Debatte war, wie das Gesundheitssystem mit Adipositas umgehen soll. Daran knüpft der Beschluss der Delegiertenversammlung zur Adipositasversorgung thematisch an.
Der BDI setzt sich für eine Strategie ein, die medizinische Behandlung und Verhältnisprävention miteinander verbindet. Moderne GLP-1-Rezeptoragonisten und andere inkretinbasierte Arzneimittel sollen bei medizinischer Indikation und unter klar definierten Voraussetzungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig sein. Die Behandlung muss in ein strukturiertes, sektorenübergreifendes Versorgungskonzept eingebettet werden.
Zugleich braucht es wirksame Prävention. Dazu gehören eine Abgabe auf zuckerhaltige Getränke, ein besserer Schutz von Kindern vor der Vermarktung ungesunder Lebensmittel, eine verständliche Lebensmittelkennzeichnung sowie die konsequente Förderung von Gesundheitskompetenz und Bewegung im Sinne des „Health in All Policies“-Ansatzes.
ePA-Daten für die Versorgung nutzbar machen
Beim vierten Symposium standen die Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz und die ärztliche Verantwortung im Mittelpunkt. Der Beschluss zu den Abrechnungsdaten in der elektronischen Patientenakte setzt an einem verwandten, aber eigenständigen Punkt an. Seit Anfang 2025 stellen die Krankenkassen die bei ihnen gespeicherten Daten über die in Anspruch genommenen Leistungen im Widerspruchsverfahren in die ePA ein. Behandelnde Ärztinnen und Ärzte können und dürfen bislang nicht auf diese Daten zugreifen, selbst wenn die Versicherten dies ausdrücklich wünschen. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber den Kranken- und Pflegekassen erlaubt, genau diese Daten ohne Einwilligung auszuwerten, um Versicherte auf individuelle Gesundheitsrisiken hinzuweisen. Mit dem Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) soll diese Befugnis nochmals erweitert werden.
Die medizinische Bewertung wird damit von der Datenverfügbarkeit getrennt. Das ist versorgungspolitisch nicht sachgerecht und untergräbt das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Der BDI fordert daher den Deutschen Bundestag und das Bundesministerium für Gesundheit auf, diesen generellen Ausschluss des ärztlichen Zugriffs durch eine einwilligungsbasierte Zugriffsregelung ersetzen.
BDI-Stipendien 2026
Im Rahmen BDI Hauptstadtforums vergab der BDI die BDI-Stipendien 2026 an Ronida Cheko, Richard Müller, Paul Valentin Op gen Oorth, Fatma Arslan und Viktoria Nikolaeva Dimanova. Der BDI dankt der apoBank, die das Stipendienprogramm auch in diesem Jahr als Förderpartnerin unterstützt hat.
Das BDI Hauptstadtforum wurde unterstützt von der apoBank, AstraZeneca, garrio, Lilly und Springer Medizin.