Der 130. Deutsche Ärztetag hat wichtige Beschlüsse zur ärztlichen Weiterbildung im Bereich der Inneren Medizin gefasst.
Ärztliche Weiterbildung entscheidet darüber, wie gut Patientinnen und Patienten morgen versorgt werden können. Sie prägt nicht nur einzelne Berufswege, sondern die Qualität unseres gesamten Versorgungssystems. Deshalb ist es richtig, dass die Weiterbildungsordnung weiterentwickelt wird. Ambulantisierung, Krankenhausreform, neue sektorenübergreifende Modelle und veränderte Erwartungen junger Ärztinnen und Ärzte werden die Weiterbildung in den kommenden Jahren spürbar prägen. Umso wichtiger ist, dass wir diese Veränderungen aktiv gestalten.
Ein besonderer Erfolg für die Innere Medizin war deshalb der Beschluss des 130. Deutschen Ärztetages zur Anpassung des Kopfteils der Facharzt-Weiterbildung der Inneren Medizin und entsprechender Facharztkompetenzen in der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO). Auf Initiative des BDI und in enger Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) sowie acht weiteren internistischen Fachgesellschaften und ihren Jungen Gruppierungen beschlossen die Abgeordneten des Deutschen Ärztetages, dass, entgegen dem ursprünglichen Vorstandsantrag, in den internistischen Facharztkompetenzen weiterhin ein verbindlicher stationärer Weiterbildungsanteil erhalten bleibt. Konkret bedeutet das: Neben den 6 Monaten Notfallaufnahme und 6 Monate Intensivmedizin müssen insgesamt 24 Monate in der stationären Patientenversorgung abgeleistet werden, davon 18 Monate in der jeweiligen internistischen Facharztkompetenz.
Der Beschluss des Deutschen Ärztetages betrifft zunächst nur die MWBO. Verbindlich werden entsprechende Regelungen erst durch die Umsetzung in den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern. Diese handhaben die Vorgaben bereits heute unterschiedlich: Während neun Ärztekammern eine stationäre Pflichtweiterbildung in der Facharztkompetenz vorsehen, verfahren acht Kammern faktisch bereits so, wie es der ursprüngliche Vorstandsantrag der Bundesärztekammer vorgesehen hatte.
Gerade diese unterschiedliche Umsetzung zeigt, warum klare fachliche Leitplanken notwendig bleiben. Weiterbildung in der Inneren Medizin und ihren Facharztkompetenz muss aus Sicht des BDI kompetenzorientiert erfolgen. In den internistischen Facharztkompetenzen begegnen uns schwere, akute und komplexe Krankheitsverläufe. Wir behandeln multimorbide Patientinnen und Patienten, treffen interdisziplinäre Entscheidungen und müssen Komplikationen erkennen, einordnen und beherrschen.
Das gilt ausdrücklich auch für Facharztkompetenzen, in denen heute ein erheblicher Teil der Versorgung ambulant stattfindet. Gerade dort ist stationäre Erfahrung wichtig. Wer ambulante Befunde richtig einordnen, Risiken früh erkennen und Patientinnen und Patienten rechtzeitig in die passende Versorgung steuern soll, braucht ein klares Verständnis schwerer stationärer Verläufe. Gute ambulante Medizin wird nicht schwächer, wenn sie auf klinischer Erfahrung aufbaut. Sie wird sicherer. Durch den Einsatz des BDI bleibt klar: Wer eine internistische Facharztkompetenz erwirbt, muss auch in der jeweiligen Facharztkompetenz substanzielle stationäre Erfahrung sammeln.
Diese Leitplanke ist gerade auch deshalb wichtig, weil Weiterbildung künftig anders organisiert werden muss, ohne an Qualität zu verlieren. Dem BDI geht es dabei nicht um ein Festhalten an alten Strukturen, sondern um eine moderne Weiterbildung mit klaren Qualitätsmaßstäben. Die Weiterbildung muss sektorenübergreifender werden. Wir brauchen starke Weiterbildungsverbünde, die Kliniken und Praxen besser miteinander verbinden. Wir brauchen Strukturen, die junge Ärztinnen und Ärzte verlässlich durch ihre Weiterbildung führen und zugleich unterschiedliche Versorgungsrealitäten abbilden. Die jetzt beschlossene Regelung ist deshalb ein guter Kompromiss. Sie schreibt nicht einfach alte Strukturen fort, sondern verbindet Flexibilität mit Qualitätssicherung. Weiter ermöglicht sie unterschiedliche Weiterbildungspfade, verhindert aber zugleich, dass internistische Weiterbildung theoretisch vollständig ohne stationäre Erfahrung in der jeweiligen Facharztkompetenz absolviert werden kann.
Dass Flexibilität und Qualitätssicherung kein Widerspruch sein müssen, zeigt auch der Beschluss zur Zusatz-Weiterbildung Geriatrie. Der 130. Deutsche Ärztetag hat den Zugang zur Zusatz-Weiterbildung für Fachärztinnen und Fachärzte aus allen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung geöffnet. Zugleich wurde die Mindestweiterbildungszeit in der Geriatrie von 18 auf 24 Monate angehoben. Das ist ein wichtiger Schritt. Gerade angesichts einer älter werdenden Gesellschaft brauchen wir mehr geriatrische Kompetenz in der Versorgung. Zugleich wird deutlich, dass der Erwerb dieser Zusatzbezeichnung weiterhin eine substanzielle geriatrische Weiterbildung voraussetzt. Auch hier wird Flexibilität also nicht gegen Qualität ausgespielt, sondern mit fachlicher Tiefe verbunden.
Darüber hinaus wurde ein gemeinsam von BDI, Berufsverband der Deutschen Chirurgie und Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten initiierter Antrag an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen. Ziel des Antrags ist es, bessere rechtliche Rahmenbedingungen für Weiterbildungsverbünde zu schaffen. Dazu gehören geeignete arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen für sektoren- und standortübergreifende Rotationen, der Abbau rechtlicher Hemmnisse für längerfristige strukturierte Weiterbildungsabschnitte in Verbundstrukturen sowie eine sachgerechte und vollständige Finanzierung ärztlicher Weiterbildung, insbesondere in Verbundstrukturen und sektorenübergreifenden Modellen. Der Vorstand der Bundesärztekammer soll sich dafür gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit sowie weiteren zuständigen Gesetz- und Verordnungsgebern einsetzen. Ob und wie diese Forderungen nun adressiert werden, obliegt dem Vorstand der Bundesärztekammer. Der 130. Deutsche Ärztetag hat in Hannover insgesamt wichtige Weichen für die internistische Weiterbildung gestellt. Für den BDI bleibt entscheidend, dass Weiterbildung nicht nur formal geregelt, sondern in der Praxis gut umgesetzt wird.
Ihre
Christine Neumann-Grutzeck
Präsidentin