Die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung ist ernst. Daran gibt es nichts zu beschönigen. Aber wer jetzt kurzfristig sparen will, muss wissen, was er damit langfristig riskiert: Reformen gelingen nicht, wenn man die Strukturen schwächt, die sie tragen sollen.
Genau hier liegt das Problem des Referentenwurfs aus dem Bundesgesundheitsministerium. Er geht deutlich über das prognostizierte Defizit hinaus. Tatsächlich stellt sich die grundlegendere Frage: Was passiert, wenn man einerseits ein Primärversorgungssystem aufbauen, die Notfallversorgung neu ordnen, die Krankenhausreform umsetzen will und zugleich mit dem Rotstift quer durch die Versorgung geht? Dann sägt man an dem Ast, auf dem diese Reformen sitzen.
Reformen brauchen Richtung. Aber sie brauchen auch Augenmaß. Was wir erleben, ist viel Kürzungsenergie bei zu wenig politischer Ehrlichkeit über die Finanzierungsverantwortung des Staates. Wenn drei Viertel der 66 Kommissionsvorschläge umgesetzt werden sollen, ohne die naheliegendste und fairste Finanzierungsentscheidung zu treffen, ist das kein gezielter Kurs. Dann wird staatliche Verantwortung in das GKV-System verlagert und die Lasten landen bei Versicherten, Praxen, Krankenhäusern, Apotheken und Arbeitgebern.
Besonders bitter ist das bei den Beiträgen für Bürgergeldbeziehende. Diese vollständig aus Steuermitteln anstatt aus Beitragsgeldern zu finanzieren, ist keine schräge Sonderforderung. Es ist eine Frage der Fairness. Wer gesamtgesellschaftliche Aufgaben der Solidargemeinschaft auflädt, muss sie auch gesamtgesellschaftlich finanzieren.
Auch bei der Prävention wird der Entwurf seiner eigenen Logik nicht gerecht. Die Finanzkommission hatte höhere Abgaben auf Tabak, Alkohol und zuckergesüßte Getränke vorgeschlagen. Das wäre nicht nur eine Einnahmequelle, sondern echte Verhältnisprävention. Im Referentenentwurf des BMG findet sich davon bislang aber nichts wieder.
Völlig ad absurdum geführt wird die Diskussion, wenn die Tabaksteuer sehr wohl als Finanzierungsquelle genutzt werden soll – nur nicht zur Entlastung der Krankenversicherung, sondern zur Gegenfinanzierung einer steuerfreien Arbeitgeberprämie.
Besonders deutlich wird der Widerspruch im ambulanten Bereich. Die Politik will Patientinnen und Patienten stärker steuern und den Zugang in die fachärztliche Versorgung schneller ermöglichen. Gleichzeitig sollen ausgerechnet extrabudgetäre Vergütungen für TSS-Fälle, Hausarztvermittlungen und offene Sprechstunden gestrichen werden – also Instrumente, die einen gesteuerten Zugang schon heute unterstützen. Das passt nicht zusammen. Wer Steuerung will, muss qualifizierte Überweisungen mit verlässlicher fachärztlicher Anschlussversorgung verbinden. Wer diese Wege finanziell austrocknet, baut keine Steuerung auf, sondern schwächt genau jene ambulanten Strukturen, die wir für eine wohnortnahe Versorgung benötigen.
Natürlich muss die GKV effizienter werden. Leistungen ohne nachweisbaren Nutzen gehören auf den Prüfstand. Fehlanreize müssen korrigiert werden. Aber daraus folgt nicht, dass man tragende Strukturen abbaut. Denn was einmal abgewickelt wurde, kommt nicht so schnell zurück.
Bedarfsgerechte Versorgung ist kein Sparobjekt. Sie ist die Grundlage jeder Reform. Doch dieser Entwurf verschiebt den Schwarzen Peter dorthin, wo Versorgung jeden Tag geleistet wird: in die Praxen, die Kliniken und Apotheken – und am Ende auch zu den Patientinnen und Patienten. Das kostet mehr als Geld. Es kostet Vertrauen. Gerade deshalb darf bei diesem Gesetz Tempo nicht Sorgfalt ersetzen.
Ihre
Christine Neumann-Grutzeck
Präsidentin
Erschienen in BDI aktuell 5/2026