Das Bundesgesundheitsministerium hat in den vergangenen Wochen mit den ärztlichen Verbänden und weiteren Akteuren der Selbstverwaltung über die Ausgestaltung eines Primärversorgungssystems beraten. Der BDI hat seine Positionen und seine Expertise aus der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung in die Gespräche eingebracht.
Positiv ist, dass das Ministerium den Austausch als offenen Dialog geführt hat. Entscheidend ist jetzt, dass sich diese Offenheit im angekündigten Referentenentwurf im Sommer wiederfindet.
Im Kern geht es bei dieser Reform um den Zugang zur ambulanten Versorgung, um die Steuerung von Patientinnen und Patienten, um die Zusammenarbeit zwischen hausärztlicher und fachärztlicher Versorgung sowie um die Frage, wer in diesem System welche Verantwortung trägt. Für uns ist klar: Hausarztpraxen müssen gestärkt, dürfen aber nicht zum Flaschenhals der Versorgung werden. Direktzugänge zur fachärztlichen Behandlung müssen bestehen bleiben – überall dort, wo sie medizinisch geboten sind: bei chronisch Kranken in fachärztlicher Dauerbetreuung, bei festgelegten Vorsorgeleistungen oder in der fachärztlichen Weiterbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt.
Damit Steuerung in der Versorgung überhaupt funktionieren kann, brauchen primärversorgende Praxen tragfähige Bedingungen: ausreichend Zeit und Finanzierung für Diagnostik, qualifizierte Teams, weniger Bürokratie und eine digitale Kommunikation, die zuverlässig funktioniert. Entscheidend ist dabei eine qualifizierte Überweisung vom Hausarzt zum Facharzt – mit klarer Fragestellung, nachvollziehbarer Dringlichkeit und allen relevanten Vorbefunden.
Dabei gilt aus unserer Sicht: Wer Steuerung politisch will, muss sie auch wirtschaftlich ermöglichen. Fachärztliche Leistungen im gesteuerten Versorgungspfad müssen entbudgetiert werden. Es ist widersinnig, gezielte Zuweisungen zu verlangen und die Versorgung dann an Budgetgrenzen scheitern zu lassen.
Ob Steuerung im Alltag trägt, entscheidet sich an den Schnittstellen. Zwischen Hausarztpraxis, Facharztpraxis und Krankenhaus müssen Informationen ohne Reibungsverlust fließen. Dafür braucht es verlässliche digitale Wege: elektronische Überweisungen, strukturierte Rückberichte, klare Zuständigkeiten und funktionierende Terminpfade. Die elektronische Patientenakte allein wird das nicht leisten.
Zudem wird eine moderne Primärversorgung nur von Erfolg gekrönt sein, wenn sie multiprofessionell gedacht wird, ohne die ärztliche Verantwortung zu relativieren. Wenn MFA und andere qualifizierte Fachkräfte gezielt weitergebildet, sinnvoll eingebunden und ihre Leistungen auch refinanziert werden, entlastet das die Praxen. Nicht zur Debatte steht für uns, dass Apotheken ärztliche Aufgaben übernehmen. Medizinische Leistungen gehören in ärztliche Verantwortung.
Am Ende wird dieses System nur funktionieren, wenn es im Alltag Akzeptanz findet – bei den Ärztinnen und Ärzten, die es tragen, ebenso wie bei den Patientinnen und Patienten, die sich daran halten müssen. Ein gesteuertes System bedeutet bedarfsgerechte Priorisierung und veränderte Zugangswege. Und es muss verbindlich sein! Damit das gelingt, braucht es eine klare und verständliche Kommunikation durch Politik und Krankenkassen. Diese Aufgabe gehört nicht in die Sprechzimmer.
Die entscheidenden Fragen und die Antworten aus der Versorgung liegen auf dem Tisch – jetzt entscheidet sich, ob daraus eine tragfähige Reform wird.
Ihre
Christine Neumann-Grutzeck
Präsidentin
Erschienen in BDI aktuell 4/2026
