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Nr. 12 • Dezember 2013
Mitgliederzeitung Berufsverband Deutscher Internisten BDI e.V. •
ISSN 1863-9216
Inhalt
Krankenhausreform
Qualitätswettbewerb und
fairer Finanzierungsrahmen
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat For-
derungen des GKV-Spitzenverbandes zurückge-
wiesen, „überfällige“ Strukturveränderungen im
Krankenhaussektor überwiegend durch Mehr-
leistungsabschläge und einen Kapazitätsabbau
zu finanzieren.
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Medizin und Philosophie
Braucht die Medizin ein
Menschenbild?
Das ärztliche Handeln unterliegt einem steigen-
den Einfluss der Ökonomie. Ärzte und Pflege-
kräfte fragen sich deshalb, ob die Behandlung
unserer Patienten noch menschenwürdig ist.
Und an welchem Menschenbild orientieren wir
uns in unserem Handeln am Patienten?
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Kasuistik
Seltener abdominaler Tumor
Diese Kasuistik stellt eine Patientin vor, die
während ihres Urlaubs in den USA akut erkrank-
te und sich mit dem bildgebend gestützten
Verdacht auf eine solide abdominale Raum-
forderung zur weiteren Klärung und Therapie
in Deutschland vorstellte.
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Übersicht
Subklinische Hyperthyreose
Die subklinische Hyperthyreose ist definiert
durch ein erniedrigtes oder nicht nachweisbares
TSH bei gleichzeitig normalen Werten für die
freien Schilddrüsenhormone freies Trijodthyro-
nin (fT3) und freies Thyroxin (fT4).
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Impressum
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Am 01.01.2013 sind die neuen Bedarfs-
planungsrichtlinien in Kraft getreten,
seit dem 01.07.2013 liegen auch die
Details vor, wo bei den verschiedenen
Fachgebieten und Schwerpunkten eine
Über- und Unterversorgung vorliegt.
Hier wurde in den Zulassungsausschüs-
sen landauf und landab gute Arbeit
geleistet. Natürlich war man auf der
Arbeitsebene nicht in der Lage, die
Geburtsfehler der gesetzlichen Vorgabe
zu beheben.
Die Anhaltszahlen basieren auf einem gering
korrigierten Ist-Zustand der derzeitigen Ver-
sorgung. Die bestehenden Arztzahlen werden
im Prinzip nur fortgeschrieben. Aufgrund feh-
lender Versorgungsforschung ist in Deutsch-
land niemand in der Lage, den echten Bedarf
in den einzelnen Fachgebieten zu definieren,
sodass grundsätzlich vorhandene Versor-
gungsdefizite nicht korrigiert werden können.
In vielen Gemeinden wurde mit großem
Erstaunen zur Kenntnis genommen, dass man
überversorgt ist, obwohl die Bürgerinnen und
Bürger sich im jeweiligen Beritt unterversorgt
fühlen. Es scheint eine berechnete und eine
gefühlte Unterversorgung zu geben. Hier wird
sichtbar, dass die Versorgung nicht allein von
der Arztzahl abhängig ist.
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auf Seite 8
Die neue Bedarfsplanung
Versuch einer
ersten Bilanz
Der Fahrplan zur 3. schwarz-
roten Gesundheitspolitik
Nachdem die Sondierungsgespräche
zwischen CDU und SPD sowie CDU und
Bündnis 90/Die Grünen abgeschlossen
sind, haben sich sowohl CDU als auch
SPD entschieden, Koalitionsverhand-
lungen zur Bildung einer neuen Regie-
rung aufzunehmen. In insgesamt 12
Arbeits- und 4 Untergruppen werden
vorab die Themen erarbeitet, welche in
den darauf folgenden Koalitionsver-
handlungen diskutiert werden und in
den späteren Koalitions-
vertrag Einzug erhalten
sollen. Hierbei werden
je sieben Teilnehmer je
Arbeitsgruppe von CDU
und SPD sowie drei wei-
tere durch die CSU
gestellt. Der Vorsitz
wird jeweils durch
einen Vertreter von
Union und SPD bestritten.
Die Arbeitsgruppe Gesundheit besteht aus,
wie bereits geschildert, insgesamt 17 Perso-
nen, acht Politikerinnen und neun Politiker
aus CDU, CSU und SPD. Seitens der Union
wird die Delegation von Jens Spahn als
gesundheitspolitischem Sprecher der Uni-
onsfraktion angeführt. Prof. Karl Lauterbach
wird als sein bisheriger politischer Gegenspie-
ler im Bundestag die Delegation der SPD-Politi-
ker anführen. Somit können bei beiden Ver-
handlungsführern umfassende Systemkenntnis-
se vorausgesetzt werden. Allen voran war bei-
spielsweise Prof. Lauterbach von 1999 bis 2005
einer der „Gesundheitsweisen“ im Sachverstän-
digenrat zur Begutachtung der Entwicklung im
Gesundheitswesen.
Während Professor Lauterbach bereits im
Kompetenzteam von SPD-Kanzlerkandidat
Peer Steinbrück als
Gesundheitsexper-
te aufgestellt
wurde, dürfte mit
der Benennung
von Jens Spahn als
ministrablen Res-
sortleiter seitens
der CDU doch noch
keine Vorentscheidung
gefallen sein. Hier muss abgewartet werden,
ob eventuell Dr. von der Leyen, die bisherige
Arbeitsministerin, nicht ihre Ministerposition
zu Gunsten eines SPD-geführten Arbeitsminis-
teriums aufgeben muss. Sodann käme sie
sicherlich für den Chefposten im Bundesminis-
terium für Gesundheit infrage.
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auf Seite 3
In den Koalitionsverhandlungen haben
CDU/CSU klargestellt, dass es mit der
nächsten Bundesregierung, so sie
gemeinsam mit der SPD gestellt wird,
keine Bürgersicherung geben wird. Voll-
mundig verkündet der Verhandlungs-
führer der Union, Jens Spahn: „Jeder,
der das Wahlergebnis sieht, sieht, dass
es eine Bürgerversicherung nicht geben
kann und nicht geben wird.“ So wird er
in Facharzt.de zitiert.
Erinnern wir uns: Die Bürgerversicherung
schien zum heißesten Wahlkampfthema zu
werden. Je näher der Wahltermin rückte,
desto weniger stand die Gesundheitspolitik
aber auf der Agenda. Die SPD und die Grünen
hatten wohl bemerkt, dass der plakative
Begriff „Bürgerversicherung“ zwar gut
ankommt, aber die unausweichlichen Rück-
fragen zur Umsetzung das Dilemma dieses
populistischen Begriffs offen legen.
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auf Seite 4
Koalitionsgespräche
Bürgerversicherung
vor dem Aus?
Koalitionsverhandlungen in Berlin
Ohnmacht der Vertreterversammlung
in den Kassenärztlichen Vereinigungen
Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz
hat die damalige Bundesregierung mit
Wirkung zum 01.01.2004 unter der
Gesundheitsministerin Ulla Schmidt
eine Strukturreform der Kassenärztli-
chen Vereinigung beschlossen.
Die ehrenamtlichen Vorstände in den Kas-
senärztlichen Vereinigungen wurden haupt-
amtlich. Die Zuständigkeiten zwischen der
Vertreterversammlung und dem Vorstand
mussten damit neu geregelt werden. Beide
Gremien wurden strikt voneinander
getrennt, sodass ein Vorsitzender der Vertre-
terversammlung z. B. nicht gleichzeitig Vor-
standsmitglied sein kann. Der Vorstand als
hauptamtliches Organ wurde in seinen Kom-
petenzen gestärkt, gleichzeitig die Vertreter-
versammlung (VV) auf ein Aufsichtsorgan für
den KV-Vorstand reduziert. Die VV wählt
zwar den Vorstand und kann ihn auch ent-
lassen. Sie vertritt die Körperschaft gegen-
über dem Vorstand, den sie zu überwachen
hat, aber die Entscheidungskompetenz bezieht
sich nur auf grundsätzliche Fragen – was dies
auch immer bedeutet. In diesem Punkt wird
sichtbar, dass es auch eine Grauzone zwischen
VV und Vorstand gibt – was heißt grundsätz-
lich?
Eindeutig geregelt ist aber die alleinige Kompe-
tenz des Vorstandes, Verträge mit den Kranken-
kassen abzuschließen. Hier benötigt der Vor-
stand keine Zustimmung der Vertreterver-
sammlung.
Obwohl dies im SGB V eindeutig geregelt ist,
versuchen viele Vorstände, z. B. auch in der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung, sich ver-
tragliche Regelungen mit den Krankenkassen
durch die Vertreterversammlung absegnen zu
lassen, obwohl sie in dieser Frage keine Ent-
scheidungskompetenz hat. Mit oder ohne
Zustimmung der Vertreterversammlung – ver-
antwortlich ist allein der Vorstand bei der Ver-
tragsgestaltung mit den Kostenträgern.
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auf Seite 2
Urteil des Bundessozialgerichts
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