Nr. 2 • Februar 2014
Mitgliederzeitung Berufsverband Deutscher Internisten BDI e.V. •
ISSN 1863-9216
Inhalt
Bündnis JUNGE ÄRZTE
Junge Ärzte bilden
Zukunftsbündnis
Auf die Initiative von Kevin Schulte (BDI) sowie
von Dr. Alexis Müller-Marbach (DGIM), wurde
das Bündnis JUNGE ÄRZTE gegründet, dessen
Ziel es ist, auf die drängendsten Probleme der
Assistenzärzte/innen aufmerksam zu machen
und für konkrete Lösungsansätze einzutreten.
Seite 2
Gesundheitsuntersuchungen
Regulative für die
Privatbehandlung
Das Leistungsspektrum von Gesundheitsunter-
suchungen und anderen präventivmedizinischen
Leistungen im Privatbehandlungssektor richtet
sich nach dem Anspruch von GKV-Versicherten,
der durch den G-BA festgelegt wird.
Seite 6
Kasuistik
Die sporadische
Lymphangioleiomyomatose
Bei der seltenen pulmonalen Lymphangioleio-
myomatose wird durch neoplastisches Wachs-
tum atypischer glatter Muskelzellen das Lungen-
parenchym zerstört. Pathognomonisch sind pul-
monale Zystenbildungen sowie thorakale und
abdominale Lymphadenopathie.
Seite 10
Update Diagnostik & Therapie
Diagnose und Therapie der
Lungenembolie
Bei der Lungenembolie handelt es sich um den
partiellen oder vollständigen Verschluss eines
pulmonalarteriellen Gefäßes durch ein oder
mehrere verschleppte Blutgerinnsel, die zu
70% aus den tiefen Beinvenen stammen.
Seite 11
Impressum
Seite 14
Ein gesundheitspolitischer
Neuling
Die personelle Besetzung der neuen
Bundesregierung war bei dieser Legis-
laturperiode besonders spannend.
Für die Ärzte und Krankenhäuser
war von Anfang an die Frage von
besonderer Bedeutung: Wie heißt
der neue Gesundheitsminister oder
die Ministerin?
Das Ministerium wurde nach dem Koaliti-
onsvertrag der CDU/CSU zuge-
sprochen. Die dortige Personal-
auswahl zeigt anschaulich,
nach welchen Kriterien die
Zuordnung der Ministerien
geregelt wurde. Da gibt es
mächtige Personen, mit denen
sich auch eine Bundeskanzlerin
namens Angela Merkel nicht
anlegen will. So bleibt Wolf-
gang Schäuble Finanzminister.
Was macht man aber mit Ursu-
la von der Leyen? Die lehnt das
Gesundheitsministerium im seitherigen
Zuschnitt rundweg ab. Außer bei Horst Seeho-
fer, dem Erfinder der seither gültigen Budgetie-
rung und der Beitragsstabilität, war dieses Amt
in der Regel für eine Politikerkarriere nicht
zuträglich. Eine Ressorterweiterung mit Hilfe
der Rentenzuständigkeit scheitert aber am
Koalitionspartner SPD. Der sieht Andrea Nahles
als Sozialministerin vor. Als großes Ministerium
bleibt somit für eine aufstrebende Politikerin
wie Ursula von der Leyen nur
das Verteidigungsministerressort
im Zuständigkeitsbereich der
CDU. Dies ärgert zwar den seit-
herigen Inhaber Lothar de Mai-
ziere, der wird aber als Jurist ins
Bundesinnenministerium
zurückversetzt. Dabei schluckt
die CSU, die am Schluss in dem
Postenpoker eher verliert.
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auf Seite 2
Was während der Weiterbildung gelernt
werden soll, steht in der Weiterbil-
dungsordnung. In den Weiterbildungs-
ordnungen der Ärztekammern werden
der Zuschnitt und die inhaltliche
Abgrenzung der Fachgebiete beschrie-
ben. Was in den Kliniken vermittelt
werden kann, ist wiederum durch die
Ermächtigung der Weiterbilder festge-
legt. Wie das im Einzelnen geschieht, ist
jedoch extrem heterogen und wenig
strukturiert.
Die curricularen Anforderungen an die Wei-
terbildungsstätten sind nirgendwo festgelegt.
Die Kritik an der Weiterbildung ist daher in
den letzten Jahren immer lauter geworden.
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auf Seite 3
Ein Workshop für „Mastertrainer“
Intelligentes Gerüst für
die strukturierte
Facharzt-Weiterbildung
Der neue Gesundheitsminister Hermann Gröhe
Die Reform unseres Gesund-
heitssystems ist überfällig
Unser neuer Gesundheitsminister Her-
mann Gröhe besitzt keinen Stallgeruch
in der Gesundheitspolitik. Als gewief-
ter Politiker dürfte er es schnell schaf-
fen, sich in die neue und dabei sehr
unübersichtliche Materie einzuarbei-
ten. Als Jurist wird er – hoffentlich –
genauso zügig entdecken, dass das
deutsche Gesundheitswesen sich vor
allem durch Intransparenz auszeichnet
und wohl deshalb auch ein Tummel-
platz des Lobbyismus geworden ist,
ausgelöst von sehr widersprüchlichen
ordnungspolitischen Vorgaben – und
genau die könnte ein unvoreingenom-
mener Gesundheitsminister ändern.
Bei vereinfachter Betrachtung ist unser Sys-
tem sehr einfach gestrickt. Oberste Richt-
schnur ist die einnahmenorientierte Ausga-
benpolitik, ergo müssen die zur Verfügung
stehenden Finanzmittel für die verschiede-
nen Leistungsbereiche, vor allem ambulante
und stationäre Vergütung, budgetiert wer-
den. Damit dies bei den Betroffenen – z. B.
Vertragsärzten und Krankenhäusern – nicht
zu unzumutbaren Einnahmenverlusten und
damit zur mangelnden Akzeptanz des Sys-
tems führt, wird die Beteiligung reglemen-
tiert. Bei den Vertragsärzten gibt es eine
stringente Bedarfsplanung, bei den Kranken-
häusern ein Zulassungsrecht, das bei den Län-
dern angesiedelt ist.
Die Selbstverwaltung muss die gesetzlichen
Vorgaben umsetzen
Nachdem geregelt ist, wie das begrenzte Geld
verteilt und wem es zur Verfügung gestellt
wird, muss noch festgesetzt werden, welche
Leistungen der Krankenversicherte im System
bekommt. Die Lösung ist ganz einfach – alles
was medizinisch notwendig ist.
Wer soll dieses System verwalten und trägt
damit die Verantwortung für eine angemessene
Versorgung der Patienten? In staatlichen
Gesundheitswesen übernimmt dies der Staat
selbst, verantwortlich ist damit die Politik. In
Deutschland hat man aus der Sicht der Politiker
eine geniale Lösung für diesen unangenehmen
Job gefunden – die Selbstverwaltung, angefan-
gen von den Krankenkassen, über die Kassen-
ärztlichen Vereinigungen bis hin zum Gemein-
samen Bundesausschuss trägt die Verantwor-
tung, dass die wohlmeinenden gesetzlichen
Vorgaben auch beim Beitragszahler und den
Patienten ankommen.
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auf Seite 8
Ein Appell an den neuen Gesundheitsminister
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BIld: Laurence Chaperon
Nachdem Mitte Dezember der Koaliti-
onsvertrag der Bundesregierung unter
Dach und Fach war und Frau Dr. Merkel
erneut zur Bundeskanzlerin gewählt
wurde, wäre eine bemerkenswerte
Liaison fast untergegangen. Am 18.
Dezember 2013 schlossen CDU und
Bündnis 90/Die Grünen den ersten
Koalitionsvertrag von schwarz-grün in
einem Flächenland, nämlich in Hessen.
Ähnlich wie im Koalitionsvertrag der Bundes-
regierung spielt die Gesundheitspolitik in
Hessen leider auch nur eine untergeordnete
Rolle. In dem 106 Seiten starken Koalitions-
vertrag sind dann doch immerhin zwei Seiten
für den Bereich Gesundheit und Pflege reser-
viert und gefüllt worden.
Allerdings scheinen die Protagonisten Volker
Bouffier für die CDU (alter und neuer Minis-
terpräsident Hessens) und dem Chef von
Bündnis 90/Die Grünen in Hessen Tarek Al-
Wazir erstaunt über das Zustandekommen
dieses Bündnisses zu sein. Als Indiz für diese
These dient eine Aussage in der Präambel des
Koalitionsvertrages, wo von einer „ungewöhn-
lichen Koalition“ gesprochen wird, welche auf
der „Grundlage des wechselseitigen Respekts
vor unterschiedlichen Sichtweisen und der
Wahrung der jeweils eigenen Identität“
beruht.
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auf Seite 4
Landtagswahl
Schwarz-grün
in Hessen