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Wahlbekanntmachung

Wahlbekanntmachung

Vorstandswahlen 2024

Gemäß unserer Satzung stehen im Jahr 2024 Neuwahlen des Vorstandes und des Präsidiums des Berufsverbandes Deutscher Internistinnen und Internisten e. V. an.

Die Wahl des Vorstandes findet im Rahmen der BDI-Delegiertenversammlung in Berlin am Samstag, den 14. September 2024, ab 10.00 Uhr statt.

Gemäß § 14 der BDI-Satzung gibt es insgesamt 13 Vorstandsmitglieder:

  • Zehn Mitglieder werden von der Delegiertenversammlung gewählt
  • Ein Mitglied wird von den Vorsitzenden der Landesverbände gewählt
  • Ein Mitglied wird gemeinschaftlich von den Vorsitzenden der Sektionen und Arbeitsgemeinschaften gewählt
  • Ein Mitglied wird aus der Mitte der außerordentlichen Mitglieder (Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin/Internist) gewählt.

Wahlvorschläge (s. Formular in der rechten Spalte) müssen spätestens 30 Tage vor der Wahl, bis zum 15. August 2024, schriftlich bei der BDI-Geschäftsstelle in Wiesbaden eingereicht werden. Sie müssen von mindestens zehn ordentlichen Mitgliedern unterzeichnet sein, um gültig zu sein.

Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens ein Jahr lang ununterbrochen ordentliches BDI- Mitglied sein. Ordentliches Mitglied ist jedes Mitglied, welches Fachärztin/arzt für Innere Medizin/Internist ist. Ordentliche Mitglieder, die ihren Austritt zum Ende des Jahres 2024 erklärt haben, dürfen gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung des BDI e. V. eine Kandidatur bzw. einen Wahlvorschlag mit ihrer Unterschrift nicht mehr unterstützen. Die Unterzeichnung kann bis zu 30 Tage vor der Wahl nachgeholt werden. Danach ist eine Kandidatur für die Vorstandswahl 2024 ausgeschlossen.

Der Wahlleiter bittet die Mitglieder, ihre Wahlvorschläge rechtzeitig, spätestens bis zum 15. August 2024, einzureichen. Der Posteingangbei der BDI-Geschäftsstelle in Wiesbaden ist maßgeblich. Wahlvorschläge, die vor dem 15. August 2024 eingereicht werden, können ggf. bis zu diesem Datum ergänzt werden.

Kandidatinnen und Kandidaten müssen schriftlich erklären, dass sie zur Wahl bereit sind. Sie können ein Porträtfoto (Auflösung 300 dpi) und einen Lebenslauf beifügen. Zusätzlich wird eine Stellungnahme (max. 900 Zeichen inkl. Leerzeichen) über ihre berufspolitischen Vorstellungen und geplante Arbeit im Vorstand und ggf. Präsidium erbeten. Die Kandidaten werden ab dem 16. August 2024 auf der Homepage www.bdi.de/vorstandswahl und in der Septemberausgabe der Mitgliederzeitung BDIaktuell veröffentlicht. Wichtig: Für eine Veröffentlichung in BDIaktuell müssen die Unterlagen bis zum 31. Juli 2024 vorliegen.

Nach der Vorstandswahl am 14. September 2024 wählt die Delegiertenversammlung aus den neu gewählten Vorstandsmitgliedern gemäß § 15 der BDI- Satzung das Präsidium des BDI e. V.

Alle wichtigen Informationen, das Wahlvorschlagsformular sowie Satzung und Wahlordnung stehen unter www.bdi.de/vorstandswahl zum Download bereit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle des BDI e. V. stehen für Fragen gerne zur Verfügung.

Dr. Wolfgang Wesiack
Ehrenpräsident und Wahlleiter