| Pressemitteilung

Hybrid-DRG: Politik darf Ambulantisierung nicht ausbremsen

Der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e. V. (BDI) warnt vor falschen Anreizen durch die geplante Änderung der Vergütungs-systematik bei den Hybrid-DRG. Nach einem Änderungsantrag der Koaliti-onsfraktionen sollen entsprechende Leistungen ohne Krankenhausüber-nachtung ab dem Jahr 2027 nach der regionalen Euro-Gebührenordnung vergütet werden und damit am EBM orientiert. Erfolgt dagegen eine statio-näre Behandlung mit Übernachtung, bleibt die Hybrid-DRG-Fallpauschale bestehen.

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„Wer mehr Ambulantisierung will, muss dafür auch die richtigen Rahmenbedingungen schaffen. Es ist nicht nachvollziehbar, ausgerechnet die Behandlung ohne Krankenhausübernachtung vergütungsseitig schlechter zu stellen. Damit droht ein Fehlanreiz, der dem politischen Ziel widerspricht, medizinisch geeignete Leistungen konsequent ambulant zu erbringen“, erklärt Christine Neumann-Grutzeck, Präsidentin des BDI.

Die geplante Regelung durchbricht das Prinzip einer sektorengleichen Vergütung und macht die Vergütung künftig davon abhängig, ob eine Patientin oder ein Patient im Krankenhaus übernachtet. Damit kann ausgerechnet der stationäre Aufenthalt wirtschaftlich attraktiver werden. Das steht dem Ziel entgegen, medizinisch geeignete Leistungen ambulant zu erbringen und knappe stationäre Kapazitäten für diejenigen Patientinnen und Patienten freizuhalten, die sie tatsächlich benötigen.

„Wir müssen mit den begrenzten Mitteln im Gesundheitswesen effizient und bedarfsgerecht umgehen. Umso weniger nachvollziehbar ist es, ausgerechnet die ambulanten Strukturen zu schwächen, die einen wesentlichen Beitrag zu einer ressourcenschonenden Versorgung leisten. Wer vermeidbare Krankenhausaufenthalte finanziell attraktiver macht, setzt den falschen Anreiz: Das bindet Personal und Kapazitäten und kann am Ende sogar zusätzliche Kosten verursachen“, betont Dr. Norbert Smetak, 1. Vizepräsident des BDI.

Hinzu kommt: Ambulantisierung setzt leistungsfähige Strukturen voraus. Praxen und ambulante Einrichtungen müssen in Personal, Räume und technische Ausstattung investieren können. Dafür brauchen sie verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit. Kurzfristige Eingriffe in die Vergütungssystematik erschweren genau diese Investitionen.

Diese Kritik ist nicht neu. Bereits auf dem Deutschen Ärztetag im Mai hat der BDI einen Antrag unterstützt, die Vergütung der Hybrid-DRG am tatsächlichen Leistungsumfang auszurichten und nicht pauschal auf das Vergütungsniveau rein ambulanter Leistungen nach § 115b SGB V abzusenken. Denn Hybrid-DRG umfassen auch Behandlungsfälle, die strukturell über klassische ambulante Leistungen hinausgehen. Eine Absenkung auf EBM-Niveau kann deshalb die wirtschaftliche Tragfähigkeit entsprechender Versorgungsstrukturen gefährden und die gewünschte Ambulantisierung konterkarieren.

„Eine Weiterentwicklung der Hybrid-DRG ist richtig und notwendig. Sie muss sich aber am medizinischen Bedarf, am tatsächlichen Behandlungsaufwand und an tragfähigen Versorgungsstrukturen orientieren. Mit begrenzten Ressourcen verantwortungsvoll umzugehen heißt, unnötige stationäre Behandlungen zu vermeiden – nicht die ambulante Alternative wirtschaftlich zu schwächen“, so Smetak.

Der BDI fordert deshalb, die geplante Änderung zu streichen und an einer sektorengleichen Vergütung festzuhalten, die medizinisch sinnvolle ambulante Behandlungen nicht wirtschaftlich benachteiligt.

 

 

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