Der BDI hat sich erstmals im Januar 2020 (siehe 23.1.2020) zum Arbeitsentwurf für eine neue Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte geäußert. Der vorliegende Referentenentwurf hat viele Kritikpunkte aufgegriffen. Der BDI begrüßt besonders die angepassten Regelungen zum Blockpraktikum und zum Wahlquartal im Praktischen Jahr (PJ) in der hausärztlichen Versorgung. Der Entwurf sieht vor, dass hausärztliche Versorgungsbereich in seiner gesamten Vielfalt - Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin, Innere Medizin - gemäß der Vorgaben im SGB V und der Versorgungsrealität in Deutschland abgebildet wird.