Heldengeschichte und Kuriositätenkabinett:
Ein Blick ins Leben von Paul Ehrlich.
VOR 100 JAHREN IST DER VATER DER IMMUNOLOGIE GESTORBEN.
SEITE 16
Krebskranken im Endstadium
schadet eine Chemotherapie oft
mehr, als sie nützt.
SEITE 11
MEDIZIN
Ärzte unterliegen zunehmend
wirtschaftlichen Zwängen. Was bleibt
da vom freien Beruf übrig?
SEITE 2
BERUFSPOLITIK
aktuell
MITGLIEDERZEITUNG BERUFSVERBAND DEUTSCHER INTERNISTEN BDI E.V.
PVST 58132 NR. 10, OKTOBER 2015
DIE INHALTE VON BDI AKTUELL FINDEN SIE AUF
In dem Fallbeispiel berichtet ein
61jähriger Patient von vermehr
tem Stuhldrang, schmerzhafter
Defäkation und, im Anschluss da
ran, brennende anale Schmerzen.
Der Allgemeinund Ernährungs
zustand des Patienten ist gut. Im
Aufnahmelabor ist der CRPWert
diskret erhöht. Bei der Endosko
pie ist an der unteren Rektum
Vorderwand ein düsterroter semi
zirkulärer flächiger Tumor erkenn
bar. Handelt es sich um ein Malig
nom?
SEITE 14
Ungewöhnliche
Ursache eines
Rektumtumors
KASUISTIK
Eine stärkere Einbindung der
Landkreise, Städte und Ge
meinden in die Bedarfspla
nung haben Ärzte und Kom
munalpolitiker auf dem
8. Deutschen Internistentag
gefordert. Trotz einigem He
rumdoktern an Landärztege
setzen kämen die Ärzte nicht
auf dem Land an, sagte And
reas Memmert, Bürgermeis
ter der niedersächsischen Ge
meinde Schladen. Er plädier
te für den Einsatz von Mitteln
aus der kommunalen Wirt
schaftsförderung, um die Ver
sorgung in der Peripherie si
cherzustellen. Das Geld kön
ne sogar für Boni an Ärzte
ausgegeben werden.
(af)
Mehr Einsatz
der Kommunen
gefragt
ÄRZTEMANGEL
Die Honorarbeschlüsse des Erwei
terten Bewertungsausschusses für
2016 bringen den Ärzten nach An
gaben der KBV ein Plus von etwa
800 Millionen Euro. Die Kassen
sprechen von 1,35 Milliarden Euro,
weil sie eine Ausweitung bei extra
budgetär bezahlten Leistungen er
warten. Die Morbiditätsbedingte
Gesamtvergütung (MGV) steigt um
2,6 Prozent, der Orientierungswert
um 1,6 Prozent auf nun 10,4361
Cent. Der Beschluss ist gegen die
Stimmen der Ärzte gefallen. Die
KBV zeigt sich enttäuscht, und auch
Dr. HansFriedrich Spies, 2. BDI
Vizepräsident, sieht die Kostenstei
gerungen durch die Honorarerhö
hung nicht abgedeckt.
(ger)
MGV steigt
2016 um rund
2,6 Prozent
HONORAR
Um den steigenden Bedarf an ärzt
lichen Leistungen auch weiterhin de
cken zu können, muss nach Ansicht
des 1. BDIVizepräsidenten Dr. Wolf
von Römer die Bedarfsplanung von
Grund auf überarbeitet werden. Die
Grundlage der Berechnungen ist falsch
und war auch immer falsch, betonte
er auf der Pressekonferenz zum 8.
Deutschen Internistentag in Berlin.
Da die Grundlage bei der Einfüh
rung der Bedarfsplanung willkürlich
auf die Anzahl der 1991 vorhandenen
Praxen festgelegt wurde und niemals
nach medizinischen, soziologischen
Daten und entsprechend der zu er
wartenden Bevölkerungsentwicklung
überprüft wurde, stimmten die Vorga
ben einfach nicht. Das GKVVersor
gungsstärkungsgesetz (VSG) hat uns
nicht vorangebracht, sondern ver
schärft die Situation eher noch. Eine
Sollbestimmung zum Aufkauf von
Praxen auf dieser unzureichenden
Rechtsgrundlage muss nach Ansicht
des BDI ausgesetzt werden.
Flüchtlingsstrom erfordert Handeln
Wie schnell sich die Situation ändern
kann, zeigen nach von Römers Worten
die aktuellen Flüchtlingsströme, die die
Lage noch verschärfen. Hierfür benö
tigen wir einerseits die finanziellen Mit
tel und andererseits auch eine Bedarfs
planung auf einer völlig neuen Grund
lage. Der Aufkauf von Praxen ist auch
unter diesem Aspekt nicht zielfüh
rend. Es fehlten die Grundlagen für
valide Berechnungen, auch, weil sich
sowohl Altersstruktur als auch Ge
schlechterverhältnis, Morbiditätsdaten
und Sterblichkeitsziffern durch den
Zustrom völlig verändern werden. Ehe
jetzt wertvolle Versorgungsstrukturen
zerstört werden, sollten die Verantwort
lichen innehalten und vernünftige neue
Modelle entwickeln, so von Römer.
Die Altersstruktur der Hausund
Fachärzte sei überhaupt nicht beachtet
worden. In der hausärztlichen Versor
gung in ländlichen Regionen sähe es
beispielsweise ohne die hausärztlich tä
tigen Internisten noch schlechter aus,
verdeutlichte von Römer die ange
spannte Situation. Die hausärztlich tä
tigen Internisten stellen derzeit fast
25% der hausärztlichen Versorgung
sicher, sodass bei Reformen dieses
Versorgungszweiges nicht allein die
Kompetenzen der Allgemeinmediziner
zu berücksichtigen sind. Der Deutsche
Hausärzteverband und der BDI seien
sich in dieser Analyse einig.
BDIPräsident Dr. Wolfgang We
siack meinte, die Politik wisse selbst,
dass ihr kein Goldener Schuss ge
lungen ist. Um eine Überarbeitung
komme man nicht herum.
Ähnlich ist es mit der geplanten
Klinikreform. Die zentralen Probleme
der Krankenhäuser, wie die Finanzie
rung des Personals, der ambulanten
Notfälle und des Investitionsstaus,
würden nicht gelöst. Die Reform brin
ge sogar neue Kürzungen und Belas
tungen mit sich. Hohe Qualitätsanfor
derungen und Sicherheitserwartungen
an die Kliniken, ohne die Gewährleis
tung einer entsprechenden Ressour
cenausstattung, sind nach Ansicht von
Dr. HansFriedrich Spies, 2. BDIVi
zepräsident, nicht tragbar. Wer bei der
Reform des Kliniksektors ausschließ
lich die Maßstäbe sozialer Marktwirt
schaft anlege, verkenne die Tatsache,
dass der Patient keine Wahlmöglich
keit hat. Wenn der Patient erkrankt ist,
brauche er die qualifizierte Hilfe eines
Arztes. Diese Erkenntnis scheint
noch nicht bei allen an der Reform
Beteiligten angekommen zu sein.
Hauptursache der Finanzierungs
misere ist die unzureichende Investi
tionsfinanzierung durch die Länder.
Dadurch sehen sie sich die Kliniken
gezwungen, diese Defizite durch Rati
onalisierungsgewinne bei den DRG
auszugleichen. Dies geschieht durch
neue Leistungen, die solche Gewinne
am meisten erwarten lassen, und
durch Einsparungen am Personal. Mit
medizinischen Argumenten werden
die ökonomischen Zwänge beim Pati
enten begründet. Spies sieht darin ei
nen Missbrauch des ArztPatienten
Verhältnisses. Das Zweitmeinungsver
fahren zeige ökonomische Denke im
Sinne der Mengenbegrenzung. Nur
der Eingriff führe zur Zweitmeinung.
Eine Ablehnung bei der Erstuntersu
chung werde gar nicht hinterfragt.
Gesetzentwurf bedingt geeignet
In Sachen AntiKorruptionsgesetz
stellte der BDIVorstand klar: Korrup
tion im Gesundheitswesen darf es
nicht geben. Der Verband unterstützt
deshalb das Vorhaben der Regierung,
ein Gesetz zu beschließen. Er begrüßt
dabei gesetzliche Regelungen, die das
Gesundheitswesen schützen und für
Ärzte und Angehörige der Heilberufe
sowie für alle Partner Rechtssicherheit
schaffen. Der vorliegende Referenten
entwurf des Bundesministeriums für
Justiz und Verbraucherschutz sei dafür
jedoch in weiten Teilen nur bedingt
geeignet und eröffne unabsehbare Ge
fahren für den freien Arztberuf.
Laut Wesiack öffnet der Entwurf
der spionageähnlichen Durchleuch
tung von Arzt und Patienten Tür und
Tor, wenn Krankenkassen unbegrenz
te Einsicht in eigentlich vertrauliche
Kooperationsmodelle gewährt wird.
Die Einsichtnahme in Patientenakten
könne nicht ausgeschlossen werden.
Jeder Behandlungsschritt lasse sich so
auch ohne konkreten Anlass unter den
Generalverdacht der Korruption stel
len. Die Versorgungssicherheit wird
leiden, betonte er, denn der Arzt wird
aus Angst vor Strafverfolgung Dinge
unterlassen, die für den Patienten viel
leicht sinnvoll wären.
SEITEN 8 UND 9
Bedarfsplanung, Klinik
reform, Korruptionsgesetz:
Der BDIVorstand übte auf
dem 8. Deutschen Inter
nistentag scharfe Kritik an
der Gesetzgebung der
großen Koalition.
Sie höhle vielfach das
ArztPatientenVerhältnis
aus. Er fordert daher
dringend Korrekturen.
Aktuelle Gesetze bedrohen das
ArztPatientenVerhältnis
Von Klaus Schmidt
Fürchtet spionageähnliche Durchleuchtung der Ärzte: BDI
Präsident Dr. Wolfgang Wesiack.
© SEBASTIAN RUFF (2)
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
8. DEUTSCHER
INTERNISTENTAG
BERLIN, 10.11.09.15
Für den einzelnen
Arzt ist im
gegenwärtigen
Gesetzentwurf
nicht zweifelsfrei
festzustellen, wann
Kooperationen
bereits als
unlautere
Beeinflussung
des Wettbewerbs
gelten.
Dr. Wolfgang Wesiack
BDIPräsident zum
AntiKorruptionsgesetz
Mahnte eine neue Bedarfsplanung an: Dr. Wolf von Römer,
1. BDIVizepräsident, bei der Pressekonferenz in Berlin.