Medizinstudentin Giulia Enders hat sich
poetisch dem Darm verschrieben.
EIN PORTRÄT DER SCIENCE-SLAMERIN
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Ein Konsortium liefert individualisier-
te Impfstoffe zur Immuntherapie von
Patienten mit Gliomen.
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MEDIZIN
Frist für Facharzttermine, GOÄ und
Weiterbildung – ein Rückblick auf den
117. Deutschen Ärztetag.
SEITEN 4 UND 5
BERUFSPOLITIK
MITGLIEDERZEITUNG BERUFSVERBAND DEUTSCHER INTERNISTEN BDI E.V.
PVST 58132 NR. 7/8, JULI 2014
DIE INHALTE VON BDI AKTUELL FINDEN SIE AUF
Begleitet von einer großen Portion
Skepsis, letztlich aber mit großer
Mehrheit hat der 117. Deutsche Ärz-
tetag der Bundesärztekammer und
ihrem Verhandlungsführer Dr. Theo-
dor Windhorst (Westfalen-Lippe)
das Verhandlungsmandat für die
GOÄ-Reform gestärkt. Hintergrund
ist die im November 2013 zwischen
BÄK und PKV-Verband geschlosse-
ne Rahmenvereinbarung, mit der
lange gegensätzliche Positionen über-
wunden wurden. Aus Sicht der Ärzte
wichtig: Die PKV verzichtete auf ihre
Forderung nach einem Selektivver-
tragssystem. Was bringt die Rahmen-
vereinbarung?
Zunächst hat die PKV auf ihr Ein-
kaufsmodell verzichtet.
Man hat sich auf Grundsätze des
Bewertungsverfahrens geeinigt.
Das Leistungsverzeichnis soll den
medizinischen Fortschritt seit An-
fang der 1980er Jahre integrieren.
Die neue GOÄ soll kontinuierlich
weiterentwickelt werden, Innovatio-
nen sollen rasch integriert werden.
Es soll keine Mengensteuerungen,
Budgetierungen oder Pauschalierun-
gen wie im EBM geben. Auf der Ba-
sis eines regelmäßigen Monitorings
sei lediglich ein Gegensteuern bei
„ungerechtfertigter Honorarentwick-
lung“ vorgesehen.
Der bisherige Regelmultiplikator
von 2,3 soll durch einen „robusten
Einfachsatz“ ersetzt werden.
Windhorsts Fazit: „Mit der Rah-
menvereinbarung entspricht die BÄK
der Ärztetags-Beschlussfassung von
2011 und 2012.“ Erstmals nannte er
Details für wichtige Leistungen:
Besuch, einschließlich Beratung
und symptombezogener Untersu-
chung: nach der geltenden GOÄ-Zif-
fer 50 gibt es dafür bei 2,3-fachem
Satz 42,90 Euro, künftig bei Anwen-
dung des robusten Einfachsatzes
mindestens 76,94 Euro; dauert die
Beratung länger als zehn Minuten
und wird zusätzlich ein Organsystem
untersucht, steigt das Honorar auf
130,56 Euro.
Unzeitzuschläge sollen angehoben
werden: Das Honorar steigt für die
unverzügliche Ausführung eines Be-
suchs von 9,33 auf 52,46 Euro.
Die Leichenschau (Nr. 100), die
bisher bei 3,5-fachem Satz 51 Euro
bringt, soll nach der neuen Nummer
72 mit 93,26 Euro bewertet werden.
Hinzu kommen 39,64 Euro für die
Beratung von Angehörigen sowie
Unzeitzuschläge zwischen 29,14 und
52,46 Euro. Diese Positionen gibt es
derzeit nicht.
Vor allem länger dauernde Bera-
tungen werden deutlich, teils um
mehr als 50 Prozent aufgewertet. Der
Preis einer homöopathischen Erst-
anamnese soll von 117,91 auf 183,60
Euro steigen.
Innovationen werden weiterhin
über Analogziffern in die medizini-
sche Praxis Eingang halten können.
Wichtige Innovationen sollen zügig
in eigenständigen Leistungsziffern
abgebildet werden, die ein Gremium
von BÄK und PKV konsentiert und
dem Verordnungsgeber vorschlägt.
Kritiker wie etwa BDI-Präsident Dr.
Wolfgang Wesiack sehen darin eine
Parallelstruktur zum Gemeinsamen
Bundesausschuss. Und damit die
Einführung des Erlaubnisvorbehalts
in der Privatmedizin.
Es bleiben viele offene Fragen.
Längst sind nicht alle über 4000
Leistungspositionen
vollständig
durchkalkuliert und in ihrer (mögli-
chen) Abrechnungshäufigkeit simu-
liert worden. Das heißt: Weder die
Kostenwirkungen für Versicherungen
und Beihilfe noch die Verteilungswir-
kung unter den verschiedenen Arzt-
gruppen sind derzeit abzusehen.
In der Debatte überwogen die
eher kritischen und skeptischen
Stimmen. Beispielhaft das Statement
des Delegierten Dr. Hartwig Kohl:
„Wir können nicht die Katze im Sack
kaufen. Nennen Sie die Kröten, die
wir schlucken müssen und sagen Sie,
wer wieviel dabei verlieren wird.“
BÄK-Präsident Professor Frank Ul-
rich Montgomery verspricht, dass es
keine Verlierer geben werde. Es kön-
ne aber sein, dass sich Zuwächse un-
terschiedlich verteilen.
Auch ein Steigerungsfaktor soll
nach der Reform angewendet werden
können, und zwar in Abhängigkeit
von Zeitaufwand, Schwierigkeit der
Leistung und anderen Umständen
des Einzelfalls. Über die mögliche
Höhe des Multiplikators, Begrün-
dungsschwellen und Höchstsätze
schwieg die BÄK sich aus.
Keine Garantie gibt es, dass sich
die Ärzte mit ihrer Forderung nach
einem Inflationsausgleich durchset-
zen werden. Die geforderten 31,8
Prozent machen mehr als drei Milli-
arden Euro Belastung bei den Versi-
cherungen aus. Unbeantwortet bleibt
die Frage nach dem Struktureffekt
und seinen Kosten.
In der Diskussion nicht berück-
sichtigt wurde zudem, wie sich eine
neue GOÄ auf die Privatabrechnung
in den Krankenhäusern auswirkt. Die
Rahmenvereinbarung stellt die bishe-
rigen Rechnungsabschläge zur Dis-
position, was zu Einnahmeeinbußen
bei Klinikträgern und Chefärzten
führen kann.
SIEHE SEITE 2, 4 UND 5
GOÄ-Reform – noch viele Fragen offen
Dem Ärztetag wurden erste
Details der GOÄ-Reform
vorgestellt. Doch wie
sich das Geld unter den
Arztgruppen verteilt, ist
noch nicht abzusehen.
Von Helmut Laschet
Erst kritische Diskussion, dann stützte aber doch eine große Mehrheit die Bundesärztekammer bei der Verhandlung über eine neue GOÄ.
© JOCHEN ROLFES
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Wir können nicht
die Katze im Sack
kaufen. Nennen
Sie die Kröten,
die wir schlucken
müssen und sagen
Sie, wer wieviel
dabei verlieren
wird.
Dr. Hartwig Kohl
Delegierter
Offenbar hat die Pathologie des
Restless Legs Syndroms (RLS)
auch eine periphere Komponente:
Dr. Aaro Salminen et al. von der
Universität in Tampere/Finnland
haben in einer Studie bei RLS-
Patienten Sauerstoffmangel in den
Mikrogefäßen der Beine festge-
stellt (Neurology 2014;82(21):
1856-1861): Je mehr, desto stär-
ker die Beschwerden. Unklar
bleibt jedoch, ob der gestörte mik-
rovaskuläre Blutfluss eine Ursache
oder Folge des RLS ist.
(mut)
Hypoxie in den
Beinen?
RESTLESS LEGS
Anfang Juni hat sich das BDI-Präsidium mit dem Bundesgesundheitsminister getrof-
fen, von links: Dr. Wolf von Römer, Hermann Gröhe (CDU), Dr. Wolfgang Wesiack
und Dr. Hans-Friedrich Spies. Mehr dazu auf
SEITE 3
© AXENTIS
Patienten, die nach lebensbedroh-
licher Erkrankung aus der Inten-
sivstation entlassen werden, zeigen
häufig eine schlechte psychische
Gesundheit sowie funktionelle
Einschränkungen. Dabei ist eine
Depression fünfmal häufiger als
ein posttraumatisches Belastungs-
syndrom – und sie zeigt sich vor-
wiegend durch somatische Symp-
tome. Das ergab eine Studie von
James Jackson et al. von der Van-
derbilt University in Nashville
(Lanc 2014, online 7. April).
(sta)
Intensivstation:
Psyche leidet
DEPRESSIONEN
Um 1,9 Prozent ist das durch-
schnittliche Honorar der Internis-
ten je Praxis im ersten Quartal
2013 zum gleichen Vorjahresquar-
tal gesunken. Das geht aus dem
jüngsten Honorarbericht der KBV
hervor. Noch stärker hat es die
Fachärzte insgesamt getroffen:
Hier ging der Quartalsumsatz je
Praxis um 2,6 Prozent zurück.
Hingegen stieg der Umsatz der
Praxen von Allgemeinärzten und
hausärztlich tätigen Internisten
um 2,4 Prozent.
SEITE 6
Internisten
im Minus
KBV-HONORARBERICHT