Insbesondere in ländlichen Räu-
men wird es zunehmend
schwieriger, die ambulante
medizinische Versorgung flä-
chendeckend sicherzustellen.
So mussten im Jahr 2012 in Bay-
ern insgesamt 122 Hausarzt-
sowie 40 Facharztpraxen schlie-
ßen, nachdem die bisherigen
Praxisinhaber etwa aus Alters-
gründen ihre Tätigkeit beendet
hatten und trotz aufwendiger
Suche keine Nachfolger gefun-
den werden konnten.
Die Kassenärztliche Vereinigung
Bayerns (KVB) hat darum nun zur
Förderung der Niederlassung in
unterversorgten oder von Unterver-
sorgung bedrohten Regionen einen
Strukturfonds eingerichtet und ent-
sprechende Förderprogramme
gestartet. Dadurch können Ärzte in
ausgewählten Regionen künftig eine
finanzielle Förderung in Höhe von
bis zu 60.000 Euro, Psychotherapeu-
ten in Höhe von bis zu 20.000 Euro
erhalten, wenn sie dort eine neue
Praxis eröffnen und diese für min-
destens fünf Jahre betreiben. Auch
die Gründung einer Zweigpraxis, die
Anstellung eines Arztes oder Psycho-
therapeuten in der eigenen Praxis
oder die Fortführung der Praxis über
das 63. Lebensjahr hinaus können
künftig in bestimmten Regionen
gefördert werden.
Ebenfalls förderungsfähig ist zudem
die Beschäftigung eines Arztes in
Weiterbildung beziehungsweise
eines Psychotherapeuten in Ausbil-
dung sowie in unterversorgten
Gebieten die Beschäftigung einer
hausärztlichen Versorgungsassisten-
tin. Die Förderprogramme werden
aus dem Strukturfonds finanziert,
für den KVB und Krankenkassen zu
gleichen Teilen Finanzmittel zur
Verfügung stellen. Die betreffenden
Regionen, für die künftig eine Förde-
rung möglich ist, werden durch den
für die Bedarfsplanung in Bayern
zuständigen Landesausschuss der
Ärzte und Krankenkassen bestimmt.
Dabei werden auch die regionale
Entwicklung der Einwohnerzahlen
sowie die Altersstruktur der Ärzte
und Psychotherapeuten berücksich-
tigt.
Auf dieser Basis hat der Landesaus-
schuss in seiner Sitzung im Novem-
ber 2013 festgelegt, dass im fachärzt-
lichen Bereich bei den Hautärzten im
Landkreis Haßberge, bei den HNO-
Ärzten im Landkreis Wunsiedel im
Fichtelgebirge, bei den Kinder- und
Jugendpsychiatern im Planungsbe-
reich Oberpfalz-Nord sowie bei den
Psychotherapeuten im Landkreis
Freyung-Grafenau bereits heute eine
Unterversorgung besteht.
Eine in absehbarer Zeit drohende
Unterversorgung wurde bei den
Augenärzten im Landkreis Lichten-
fels festgestellt sowie bei den Haus-
ärzten in den Bereichen Bogen, Haß-
furt, Moosburg an der Isar, Selb,
Viechtach und Vilsbiburg. Ärzte und
Psychotherapeuten, die in einer der
genannten Regionen niedergelassen
sind oder eine Niederlassung anstre-
ben, können ab sofort Förderanträge
bei der KVB stellen. Alle Informatio-
nen zu den Förderprogrammen sind
im Internet unter
im
Bereich Praxis / Niederlassung /
Sicherstellungsrichtlinie zu finden.
Presseinformation der Kassenärztli-
chen Vereinigung Bayerns (KVB)
vom 31. Januar 2014
Nr. 3 • März 2014
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Berufspolitik
KVB richtet Strukturfonds
ein und startet
Förderprogramme
Ärztliche Versorgung in ländlichen Räumen
Weitere Informationen finden Sie
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