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Berufspolitik
Nr. 3 • März 2014
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1. Gesetz über den Beruf der
Notfallsanitäterin und des
Notfallsanitäters
Das Gesetz modernisiert die Ausbil-
dung zum Rettungsassistenten
grundlegend und passt sie aktuel-
len Anforderungen an. Die Ausbil-
dungsdauer wird von zwei auf drei
Jahre verlängert. Die Neuregelung
enthält eine umfassende Beschrei-
bung des Ausbildungsziels und defi-
niert Qualitätsanforderungen an die
Schulen und Einrichtungen der
praktischen Ausbildung. Die Berufs-
bezeichnungen „Notfallsanitäterin“
und „Notfallsanitäter“ werden ein-
geführt. Das Ausbildungsziel legt
fest, über welche Kompetenzen die
Berufsangehörigen verfügen müs-
sen, um kritischen Einsatzsituatio-
nen gerecht zu werden. Neu ist
auch ein Anspruch auf Zahlung
einer Ausbildungsvergütung über
die gesamte Ausbildungsdauer.
Ergänzt wird das Notfallsanitäterge-
setz durch die Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung für Notfallsa-
nitäterinnen und Notfallsanitäter.
Sie bestimmt u.a. die Inhalte der
Regelausbildung und die staatliche
Prüfung, aber auch das Nähere zur
Durchführung der Anerkennungs-
verfahren bei ausländischen Berufs-
qualifikationen.
2. Verordnung zur Durchführung
und zum Inhalt von Anpassungs-
maßnahmen sowie zur Erteilung
und Verlängerung von Berufser-
laubnissen in den Heilberufen des
Bundes
Die Regelungen betreffen Ärztinnen
und Ärzte sowie Angehörige ande-
rer Heilberufe, die ihre Qualifikatio-
nen im Ausland (EU- und Drittstaa-
ten) erworben haben und ihren
Beruf in Deutschland ausüben wol-
len. Für die Anerkennungsverfah-
ren, die von den Ländern durchzu-
führen sind, werden bundeseinheit-
liche Vorgaben in den Approbati-
ons-, bzw. Ausbildungs- und Prü-
fungsverordnungen der einzelnen
Berufe gemacht. Insbesondere wer-
den die Inhalte für durchzuführen-
de Eignungs- oder Kenntnisprüfun-
gen festgelegt. Hierbei wird beson-
derer Wert auf die Überprüfung der
praktischen Kompetenzen gelegt,
um die Qualität der Patientenver-
sorgung sicherzustellen. So beinhal-
ten die Prüfungen von Ärztinnen
und Ärzten beispielsweise eine
Patientenvorstellung.
Sprachtests sind nicht vorgeschrie-
ben. Die Bundesländer müssen aber
prüfen, ob Ausländer die für die
Berufsausübung notwendigen
Sprachkenntnisse haben. Gemäß
einem Beschluss der Gesundheits-
ministerkonferenz wollen die Län-
der gemeinsam einheitliche Verfah-
ren zur Überprüfung der Sprach-
kenntnisse von Ärztinnen und Ärz-
ten aus dem Ausland entwickeln.
3. Artikel vier in der Ersten Verord-
nung zur Änderung der Approbati-
onsordnung für Ärzte
Durch die Änderung wird der
schriftliche Teil des bisherigen
Zweiten Abschnitts der Ärztlichen
Prüfung – unter Beibehaltung von
Inhalt und Aufbau dieser Prüfung –
vor das Praktische Jahr verlegt. Die-
ser Teil der Ärztlichen Prüfung war
bei den Studierenden als sogenann-
tes „Hammerexamen“ in die Kritik
geraten, weil er bislang am Ende
des sechsjährigen Studiums nach
dem Praktischen Jahr zusammen
mit dem schriftlichen Teil durchge-
führt wird. Zudem werden die Prü-
fungsteile des bisherigen Zweiten
Abschnitts der Ärztlichen Prüfung
zu eigenständigen Abschnitten der
Ärztlichen Prüfung ausgestaltet.
Nach der praktischen Ausbildung
im Praktischen Jahr absolvieren die
Studierenden damit den mündlich-
praktischen Teil des bisherigen
Zweiten Abschnitts der Ärztlichen
Prüfung als neuen Dritten
Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.
Die Prüfungsphasen werden damit
besser den jeweiligen Lernphasen
zugeordnet.
4. Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz
Eine am 1. Januar 2014 wirksam
gewordene Regelung des Pflege-
Neuausrichtungs-Gesetzes vom
Oktober 2012 kann Pflegebedürfti-
gen und ihren Angehörigen bei der
Suche nach einer geeigneten Ein-
richtung helfen: Vollstationäre Pfle-
geeinrichtungen sind verpflichtet,
die Landesverbände der Pflegekas-
sen unmittelbar nach einer Regel-
prüfung darüber zu informieren,
wie die ärztliche, fachärztliche und
zahnärztliche Versorgung sowie die
Arzneimittelversorgung in den Ein-
richtungen geregelt sind. Sie sollen
insbesondere auf den Abschluss
und den Inhalt von Kooperations-
verträgen oder die Einbindung der
Einrichtung in Ärztenetze sowie
den Abschluss von Vereinbarungen
mit Apotheken hinweisen. Ob und
welche Regelungen ein Pflegeheim
hinsichtlich der ärztlichen, fach-
ärztlichen und zahnärztlichen Ver-
sorgung sowie der Arzneimittelver-
sorgung getroffen hat, kann ein
wichtiges Auswahlkriterium bei der
Suche nach einer Pflegeeinrichtung
sein. Die Pflegekassen haben daher
sicherzustellen, dass diese Informa-
tionen für die Pflegebedürftigen
und ihre Angehörigen verständlich,
übersichtlich und vergleichbar
sowohl im Internet als auch in
anderer geeigneter Form kostenfrei
zur Verfügung gestellt werden.
5. Durchschnittlicher Zusatzbeitrag
Null
Die Bundesregierung geht davon
aus, dass die voraussichtlichen Aus-
gaben der Krankenkassen in Höhe
von 199,6 Mrd. Euro im Jahr 2014
durch Zuweisungen aus dem
Gesundheitsfonds im Durchschnitt
vollständig gedeckt werden. Damit
wird der durchschnittliche Zusatz-
beitrag, der die Grundlage für den
steuerfinanzierten Sozialausgleich
ist, bei Null liegen.
6. Rechengrößen für die gesetzliche
Krankenversicherung und die
soziale Pflegeversicherung
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze
(Pflichtversicherungsgrenze) der
gesetzlichen Krankenversicherung
steigt ab dem 1. Januar 2014 auf
53.550 Euro (2013: 52.200 Euro).
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze für
Arbeitnehmer und Angestellte, die
am 31. Dezember 2002 wegen
Überschreitens der damals gelten-
den Jahresarbeitsentgeltgrenze ver-
sicherungsfrei und bei einer priva-
ten Versicherungsunternehmen
krankenversichert waren, steigt auf
48.600 Euro (2013: 47.250 Euro).
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist
zur Feststellung der Versicherungs-
pflicht heranzuziehen.
Die Beitragsbemessungsgrenze für
alle Versicherten der gesetzlichen
Krankenversicherung steigt auf
48.600 Euro (2013: 47.250 Euro),
bzw. monatlich 4.050 Euro (2013:
3.937,50 Euro).
Die Bezugsgröße, die für viele
Werte in der Sozialversicherung
wichtig ist, etwa für die Festsetzung
der Mindestbeitragsbemessungs-
grundlagen für freiwillige Mitglie-
der in der gesetzlichen Krankenver-
sicherung, erhöht sich auf monat-
lich 2.765 Euro (2013: 2.695 Euro).
Die genannten Rechengrößen gel-
ten auch für die soziale Pflegeversi-
cherung.
Sebastian Ruff
Assistent der Geschäftsführung
Berufsverband Deutscher
Internisten e. V.
Aktuelle Entwicklungen
im deutschen
Gesundheitssystem
Gesundheitspolitik
(Fortsetzung von S. 1)
Von den 37 Mitgliedern sind 19 zum
ersten Mal im Deutschen Bundestag
vertreten. Dies bedeutet, dass sehr
viele Propädeutik von den seitherigen
Ausschussmitgliedern angeboten wer-
den muss, damit sich die Neulinge
einarbeiten können. Die SPD stellt
11 Mitglieder, unter anderem auch
die neue AG-Vorsitzende Hilde Mat-
theis. Auch Helga Kühn-Mengel hat
Erfahrungen im Gesundheitswesen,
war sie doch schon bei früheren
Wahlperioden als Patientenbeauftrag-
te der Bundesregierung eingebunden.
Die CDU hat 18 Ausschussmitglieder,
dabei ist jeder zweite ein Parlaments-
neuling. Durch den Weggang von
Johannes Singhammer als Bundes-
tagsvizepräsident und Max Straubin-
ger, der in die Landesgruppe aufge-
rückt ist, ist die Zahl der erfahrenen
Bundestagsabgeordneten auch in der
CSU stark reduziert.
Es stellt sich die berechtigte Frage,
wieviel ärztlicher Sachverstand im
Gesundheitsausschuss vertreten ist.
Hier kann man auf den CDU-Abgeord-
neten Rudolf Henke, den Vorsitzen-
den des Marburger Bundes, hoffen. Er
hat sehr große Erfahrung, kennt auch
die Entwicklung der Gesetzgebungs-
verfahren aus der Vergangenheit und
wird mit Sicherheit zur Kontinuität
der Arbeit beitragen. Neben ihm stellt
die SPD mit Sabine Dittmar eine wei-
tere ärztliche Kollegin. Dr. Harald
Terpe war schon in der letzten Legis-
laturperiode für die Grünen Mitglied
im Gesundheitsausschuss und wird
sich mit Sicherheit konstruktiv in die
Diskussion einbringen. Dies kann man
auch von Kordula Schulz-Asche
erwarten, die aus Hessen zwar neu in
den Bundestag eingezogen ist, aber in
der Vergangenheit Vorsitzende des
sozialpolitischen Ausschusses in
Wiesbaden war und durch verschie-
dene Funktionen in Krankenhäusern
das Gesundheitswesen auch von
innen kennt. Was sich bereits an der
Spitze des Bundesgesundheitsminis-
teriums gezeigt hat, setzt sich somit
auch im gesundheitspolitischen Aus-
schuss fort: Es gibt viele gesundheits-
politisch wenig erfahrene Mandats-
träger. Dies muss nicht zwangsläufig
für die weitere gesundheitspolitische
Entwicklung von Nachteil sein, wenn
unvoreingenommen an die neue
Arbeit herangegangen wird.
HFS
Generationswandel im Gesundheitsausschuss
Wenige gesundheits-
politisch erfahrene
Mandatsträger
In der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages verfügt der Aus-
schuss für Gesundheit über 37 Mitglieder. Geführt wird der Aus-
schuss von dem SPD-Bundestagsabgeordneten Prof. Dr. Edgar Franke,
der auf Dr. Carola Reimann folgt, die stellvertretende Fraktionsvor-
sitzende der SPD wurde. Diese Position macht es nicht möglich, Aus-
schussmitglied zu sein. Franke ist Rektor der Hochschule der gesetz-
lichen Unfallversicherung in Bad Hersfeld und ein ausgewiesener
Sozialpolitiker.
8. Internistischer Fortbildungstag Niedersachsen
Fortschritte der Forschung und
Versorgungsrealität
Am 18. Januar fand in Hannover der 8. Internistische Fortbildungstag Niedersach-
sen statt. Nach der Eröffnung durch den Leiter der Veranstaltung, Dr. Kirsten,
sorgten die Grußworte von der Vizepräsidentin der Bundesärztekammer und Prä-
sidentin der Ärztekammer Niedersachsen, Dr. Wenker, vom Präsidenten des BDI,
Dr. Wesiack, und des Vorsitzenden des Landesverbandes Niedersachsen des BDI,
Dr. Schmidt, für den würdigen Rahmen.
Unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Ganser von der Medizinischen
Hochschule Hannover mit seinen Mitarbeitern befassten sich die Fachreferate mit
dem Generalthema Hämatologie und Onkologie und den Stammzellen-Transplan-
tationen. Die enormen Fortschritte der Forschung wurden dabei ebenso deutlich
wie die Problematik der Auswahl der für die jeweilige Therapie geeigneten Patien-
ten und der an den therapeutischen Erfolgen zu messenden teilweise erheblichen
Kosten. Dr. Wesiack analysierte in seinem gesundheitspolitischen Part die perso-
nellen Zusammensetzungen der Entscheidungsträger in Politik und ärztlichen
Selbstverwaltungsorganen. Skepsis sei dort angebracht, wo im Rahmen der Gro-
ßen Koalition die Arbeitsgruppe Gesundheit trotz konträrer Ausgangssituation
überraschend schnell zu einer Einigung gekommen sei. Deshalb darf vermutet
werden, dass wesentlich mehr Konkretes vereinbart wurde, als derzeit erkennbar
ist. In die jeweiligen lebhaften Diskussionen wurde das Auditorium mit vielfältigen
Beiträgen einbezogen. Das ermutigt für die Fortsetzung dieser Fortbildungsreihe,
wobei Dr. Kirsten in seinen Schlussworten den voraussichtlichen nächsten Veran-
staltungstermin für Samstag, den 17. Januar 2015, ankündigte.
Dr. Wolf-Dieter Kirsten
Ehrenvorsitzender und Fortbildungsbeauftragter BDI Landesverband Niedersachsen
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