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Nr. 3 • März 2014
Mitgliederzeitung Berufsverband Deutscher Internisten BDI e.V. •
ISSN 1863-9216
Inhalt
Generationswandel im
Gesundheitsausschuss
Wenig politisch erfahrene
Mandatsträger
Der Ausschuss für Gesundheit verfügt derzeit
über 37 Mitglieder. Davon sind 19 zum ersten
Mal im Deutschen Bundestag vertreten. Dies
bedeutet, dass sich viele Neulinge erst einarbei-
ten müssen.
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WIdO-Studie zu Fehlern im
Krankenhaus
Ein falscher Ansatz
Der AOK-Bundesverband hat die Keule gegen die
deutsche Krankenhausversorgung mit einer neuen
Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK
(WIdO) geschwungen. Danach treten bei allen
Krankenhausfällen eines Jahres in der Bundesrepu-
blik Deutschland sogenannte vermeidbare Ereignis-
se in einer Häufigkeit von 2–4 % auf.
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Kasuistik
Sialadenoma papilliferum
Das Sialadenoma papilliferum ist ein benigner
Speicheldrüsentumor, der weniger als 1% aller
duktalen Papillome ausmacht und am ehesten
von den exkretorischen Zellen der Speicheldrü-
senausführungsgänge ausgeht.
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Neue orale Antikoagulanzien
Einfluss auf Gerinnungstests
Für die Therapie und Prophylaxe thromboembo-
lischer Ereignisse stehen mit den neuen oralen
Antikoagulanzien vielversprechende Präparate
zur Verfügung.
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Impressum
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Kollektiv versus selektiv
Die Kassenärztliche Vereinigung hat per
Gesetz den Sicherstellungsauftrag für
die ambulante Versorgung in Deutsch-
land. Wegen dieser öffentlichen Aufga-
be ist sie eine Körperschaft des öffentli-
chen Rechts und kein Berufsverband im
üblichen Sinne. Damit sie die Aufgabe
wahrnehmen kann, müssen alle Ver-
tragsärztinnen und Vertragsärzte dort
Mitglied sein. Diese Zwangsmitglied-
schaft ist notwendig, weil die Kassen-
ärztliche Vereinigung sonst keinen
Durchgriff hat, um ihren Auftrag
flächendeckend auszuführen.
Der Sicherstellungsauftrag hat für unser
Gesundheitswesen und seinen ordnungspoli-
tischen Ansatz eine zentrale Bedeutung. Er
ist unter anderem verantwortlich für die
strikte Trennung ambulant und stationär oder
besser Praxis mit niedergelassenen Ärzten in
der Kassenärztlichen Vereinigung einerseits
und dem Krankenhaus andererseits. Ohne die-
sen ordnungspolitischen Ansatz ist eine wirk-
same Budgetierung, das heißt, Ausgabendecke-
lung, kaum effektiv umzusetzen. Auch die
Bedarfsplanung und ihre Regelungen, dass nur
niedergelassene Ärzte über die Kassenärztliche
Vereinigung am Honorar der gesetzlichen Kran-
kenversicherung teilhaben können, haben ihren
Ursprung in diesem ordnungspolitischen
Ansatz. Bei Umsetzung der reinen Lehre kön-
nen Krankenhäuser nur in Ausnahmefällen
ambulant tätig werden. Sie sind eben kein Mit-
glied in einer Kassenärztlichen Vereinigung.
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auf Seite 8
Dr. Andreas Köhler wird zum 01.03.2014
aus gesundheitlichen Gründen aus dem
Vorstand der Kassenärztlichen Bundes-
vereinigung zurücktreten. Er hat die
Politik der Kassenärztlichen Vereini-
gung wie kein anderer in den letzten
Jahren geprägt.
Nach dem Studium der Humanmedizin von
1981–1987 und kurzer ärztlicher Tätigkeit hat
er Betriebswirtschaftslehre bis 1994 studiert.
Die Kombination von Medizin und Betriebs-
wirtschaft war die Grundlage für eine steile
Karriere in der Körperschaft Kassenärztliche
Vereinigung. Nach seiner Tätigkeit in der Kas-
senärztlichen Vereinigung Süd-Württemberg
kam er bereits 1999 zur Kassenärztlichen
Bundesvereinigung, wo er an der Erarbeitung
eines betriebswirtschaftlich kalkulierten, bis
heute gültigen Erweiterten Bewertungsmaß-
stabs (EBM) entscheidend beteiligt war.
Dr. Andreas Köhler ist der Vater dieses EBM,
der leider sein politisches Ziel verfehlt hat.
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auf Seite 2
Rücktritt von Dr. Andreas Köhler
Alles Gute für das Leben
nach der KBV!
Der BDI öffnet sich für Selektivverträge
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BIld: DIgital Vision Health/Thieme Verlagsgruppe
In diesem Artikel möchten wir Sie
darüber informieren, was sich derzeit
alles im Gesundheitswesen – vor allem
im Bundesministerium für Gesundheit
– ereignet und in den letzten Wochen
ereignet hat.
Zunächst wurde ein neuer Amtsträger einge-
führt: Hermann Gröhe ist neuer Bundesminis-
ter für Gesundheit. Der bisherige Bundesge-
sundheitsminister Daniel Bahr hat am 18.
Dezember 2013 das Amt an seinen Nachfolger
Hermann Gröhe übergeben. Die Amtsüberga-
be fand in Anwesenheit der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des Ministeriums im Atrium
des Bundesgesundheitsministeriums in Berlin
statt. Am 20. Dezember 2013 war der neue
Bundesgesundheitsminister dann im Bonner
Dienstsitz, um auch dort offiziell das Haus zu
übernehmen. Zum 1. Januar 2014 sind im
Gesundheitswesen einige Änderungen in Kraft
getreten.
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auf Seite 4
Gesundheitspolitik
Aktuelle Entwicklungen
im deutschen
Gesundheitssystem
Wesiack: Wir fordern
Unabhängigkeit des MDK
Die Rolle des medizinischen Dienstes
der Krankenkassen (MDK) soll in
einem bisher nicht gekannten Maße
aufgewertet werden. Der Berufsver-
band Deutscher Internisten, BDI e.V.,
lehnt nicht angekündigte Kontrollbe-
suche des MDK in den Krankenhäusern
als Ausdruck des Misstrauens ab.
Der MDK ist zwar eine ärztliche Insti-
tution, steht aber im Dienste der Kran-
kenkassen. Der BDI warnt vor einem
Missbrauch des MDK durch die Kran-
kenkassen. Er unterstützt die Ärzte des
MDK, wenn sie ärztlich unabhängig
arbeiten und damit die Qualität ver-
bessern.
Eingriffe in die Krankenversorgung und die
Abrechnung der Krankenhäuser dürfen sich nur
dann an Leitlinien orientieren, wenn es sich um
Kriterien hoher Evidenz handelt. Expertenmei-
nungen reichen für die Bewertung der Qualität
nicht aus und dürfen nicht als Begründung für
Entgeltkürzungen im Krankenhaus herhalten.
Kontrollen des MDK im ambulanten Sektor
lehnt der BDI grundsätzlich ab. Dies ist allein
die Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigun-
gen.
Insgesamt, so BDI-Präsident Dr. Wolfgang
Wesiack, setzt sich der BDI für eine unabhängi-
ge Rolle des MDK ein, auch wenn es sich um
eine Institution der Krankenkassen handelt.
Pressemitteilung des Berufsverbands Deutscher
Internisten vom 4. Feburar 2014
BDI-Klausurtagung in Dresden
Noch gibt es eine strikte Trennung zwischen der Praxis mit niedergelassenen Ärzten in der KV einerseits und dem
Krankenhaus andererseits. Um Bewegung in das System zu bringen, hat man sich zur Einführung von Selektivverträgen
entschlossen. Auch der BDI öffnet sich nun für Selektivverträge.
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