Im Rahmen des GKVWettbewerbs
stärkungsgesetzes hatte der Gesetzge
ber im Jahr 2007 verlangt, dass Quali
tätssicherungsprogramme zukünftig
sektorübergreifend zu konzipieren
sind. Doch bislang existierten im stati
onären sowie ambulanten Versor
gungsbereich nach wie vor unter
schiedliche Systematiken zur Quali
tätssicherung, wobei im Krankenhaus
alle Patienten unabhängig ihres Versi
chertenstatus (gesetzlich oder privat)
eingebunden sind. Wohingegen sich
die Qualitätsberichte im ambulanten
Versorgungsbereich nur auf gesetzlich
Versicherte beziehen.
Bisher hat sich also der jährliche
Qualitätsreport des Gemeinsamen
Bundesausschusses (GBA) alleine auf
Leistungen fokussiert, die in den
Krankenhäusern erbracht werden. Mit
der Qualitätssicherung für Perkutane
Koronarintervention und Koronaran
giographie (QSPCI) soll sich das seit
Jahresbeginn ändern. Denn erstmals
sollen Daten gesammelt werden, an
hand derer die Qualität sowohl in den
Kliniken als auch bei den niedergelas
senen Ärzten evaluiert werden kann.
Vom AQUA zum IQTiG
Der Weg dorthin war lang: Durch den
Gesetzgeber 2007 beauftragt, startete
der GBA ein mehrstufiges europawei
tes Ausschreibungsverfahren für das
nach Paragraf 137a SGB V notwendi
ge Qualitätsinstitut zur sektorübergrei
fenden Qualitätssicherung. Das
AQUAInstitut für angewandte Quali
tätsförderung und forschung im Ge
sundheitswesen gewann die Ausschrei
bung und übernahm im Jahr 2009 ers
te Aufgaben im Rahmen der sektor
übergreifenden Qualitätssicherung.
Dabei ging es darum, dass die bis
herigen getrennten Qualitätssicherun
gen des ambulanten und stationären
Sektors zusammengeführt werden. Mit
dem Ziel, die Qualitätsanforderungen
beider Sektoren sinnvoll aufeinander
abzustimmen, um im Interesse der Pa
tienten, Leistungserbringer, aber auch
der Kostenträger eine bessere und effi
zientere Versorgung zu erreichen. Bis
zum Jahr 2015 war das AQUAInstitut
projektverantwortlich. Seit Januar
2016 ist durch eine Gesetzesänderung
das Institut für Qualität und Transpa
renz im Gesundheitswesen kurz IQ
TIG mit der Gestaltung der exter
nen Qualitätssicherung beauftragt und
somit auch für die sektorübergreifende
Qualitätssicherung verantwortlich.
Die Klinik unterscheidet nicht
Doch was hat die sektorübergreifende
Qualitätssicherung nun mit der Bür
gerversicherung gemeinsam? Die bis
her existierenden Qualitätsberichte für
die stationäre Qualitätssicherung be
ziehen alle Versicherten, unabhängig
ob gesetzlich oder privat versichert, in
ihren Bericht ein. Im Prinzip also
nichts anderes als die von SPD, Bünd
nis 90/Die Grünen und Die Linke,
wenn auch in unterschiedlichen Aus
führungen, geforderte Bürgerversiche
rung. Für gesetzlich und privat Versi
cherte gelten im Krankenhaus nicht
nur die gleichen Qualitätssicherungs
maßnahmen, sondern mit den DRG
auch eine gleiche Vergütungssystema
tik.
Im ambulanten Bereich, in der Zu
ständigkeit der KVen, hingegen diffe
renzieren sich anhand des Versicher
tenstatus das Vergütungssystem und
die Qualitätssicherung. Für privat Ver
sicherte ist eine solche im ambulanten
Versorgungsbereich nicht vorgesehen!
Gleichwohl profitieren sie von der für
gesetzlich versicherte vorgeschriebe
nen Qualitätssicherung. Dies jedoch
nur insoweit, als dass die Behandlung
bei einem für die vertragsärztliche Ver
sorgung zugelassenen Arzt stattfindet.
Andernfalls gehen privat Versicherte
im ambulanten Versorgungsbereich im
Hinblick auf qualitätssichernde Maß
nahmen leer aus.
Kommen wir noch einmal zurück
auf den Teilaspekt Bürgerversiche
rung in unserem heutigen Gesund
heitswesen. Ausgehend von der These,
dass die Bürgerversicherung eine ein
heitliche Vergütungssystematik sowie
einheitliche Qualitätssicherungen etab
lieren soll, verbunden mit den politi
schen Äußerungen, dass darüber hi
naus selbstverständlich noch private
Zusatzversicherungen abgeschlossen
werden können, wird die Bürgerversi
cherung mit Nichten zur Beseitigung
einer Mehrklassenmedizin beitragen.
Eine Bürgerversicherung kann lediglich
eine einheitliche Grundsicherung der
Bevölkerung definieren, also Leistun
gen und deren Vergütung sowie die da
zu gehörende Qualitätssicherung. Alle
darüber hinaus mit der Bürgerversiche
rung in Zusammenhang gebrachten
Hoffnungen einer sozialistisch planeri
schen Gestaltung des Gesundheitswe
sens werden sich in einer solchen Kon
stellation wohl nicht erfüllen.
Es gibt sie längst: Ansätze
der Bürgerversicherung im
deutschen Gesundheitswe
sen. Und sie könnten sich
durch die sektorübergrei
fende Qualitätssicherung
ausweiten. Doch ist dies
tatsächlich die Abkehr von
der Mehrklassenmedizin?
Versteckte Bürgerversicherung
Von Tilo Radau
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Vorreiter Klinikbereich?
Die Berichte der stationären
Qualitätssicherung beziehen alle
Versicherten gesetzliche und
private mit ein.
Auch bei den DRG also der
Vergütungssystematik wird kein
Unterschied nach Versicherten
status gemacht.
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Levothyroxin-Na.
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Arzneil. wirks. Bestandt.:
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Sonst. Bestandt.:
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terte Maisstärke, mikrokrist. Cellulose, Na-Carbonat, Na-Thiosulfat, hochdisp. Siliciumdioxid, hydriertes Rizinusöl.
Anw.-geb.:
Hypothyreose jegl. Genese, Rezidivprophyl. nach Strumaresektion m. euthyreoter Fktslage,
benigne Struma m. euthyreoter Funktionslage, Suppressions- u. Substitutionsther. bei SD-Malignom (v.a. nach Thyreoidektomie).
Zusätzl. 25/50/75/100:
Begleitther. bei thyreostatischer Behandl. e. Hyperthyreose nach
Erreichen e. euthyreoter Fktslage.
Zusätzl. 100/150/200:
Schilddrüsen-suppressionstest.
Gegenanz.:
Überempfindl. gg. d. Wirkstoff od. e. d. sonst. Bestandt., unbeh. Hyperthyreose, unbeh. adrenale Insuff., unbeh.
hypophysäre Insuff. (sofern diese e. therapiebedürft. adrenale Insuff. z. Folge hat), AMI, akute Myokarditis, akute Pankarditis, in der Schwangerschaft keine gleichzeitige Einnahme mit Thyreostatikum.
Warnhinw. u.
Vorsichtsm.:
Vor Behandl.beginn ausschließen: KHK, Ang. pect., Hypertonie, Hypophysen- u./od. NNR-Insuff., Schilddrüsenautonomie. Bei KHK, Herzinsuff., tachykarden Herzrhythmusstör., nicht akuter Myokarditis, lange
besteh. Hypothyreose od. Pat., die bereits e. AMI hatten, auch leichtere medikamentös induzi. hyperthyreote Fktslage unbed. vermeiden (häufige Kontr. durchführen). Bei sekund. Hypothyreose klären, ob gleichzeit.
NNR-Insuff. vorliegt. B. Pat. m. NNR- od. hypophysärer Insuff. kann SD-Hormonther. bei nicht ausreichender Versorgung m. Kortikosteroiden eine Addison-Krise auslösen. Äußerste Vorsicht b. Frühgeb. m. sehr niedrig.
Geburtsgewicht! Postmenopausale Frauen m. erhöht. Osteoporoserisiko Dosistitration auf d. niedrigste. wirksame Dosis einst. u. Schilddrüsenfkt. häufiger kontrollieren. Schilddrüsenhormone nicht zur Gewichtsredukt.
geben. Umstellung auf ein anderes schilddrüsenhormonhaltiges AM nur unter Überwachung der labordiagnost. u. klin. Parameter. B. gleichz. Einnahme schilddrüsenfunktionsbeeinfl. AM Überwachung erforderl. Blut-
zuckersenkende Wirkung von. Antidiabetika kann verm. sein. Am Beginn u. Ende Blutz.-Spiegel kontroll. u. Dosis anpasssen.
Schwangersch. u. Stillz.:
Auf SD-Hormonspiegel im Normber. achten! Therapie konsequent
weiterführen, Bedarf kann östrogenbed. steigen. Als Begleitther. b. d. Behandl. e. Hyperthyreose durch Thyreostatika kontraindiziert. Während SS u. Stillz. auf Suppressionstest verzichten.
Nebenw.:
Immunsyst.: Nicht
bek. Überempfindlichkeit. Herz: Sehr häufig Herzklopfen. Häufig Tachykardie, nicht bek. Herzrhythmusstör., pektanginöse Beschw. Haut/Unterhautz.: Nicht bek. Ausschlag, Urtikaria, Hyperhidrosis. Psyche: Sehr häufig
Schlaflosigkeit, häufig Nervosität, nicht bek. innere Unruhe. Skelett/Bindegew./Knochen: Nicht bek. Muskelschwäche, Muskelkrämpfe, Osteoporose unter suppress. Levothyroxin-Dosen, insbes. b. i. postmenopaus.
Frauen über langen Zeitraum und LZT. Gefäße: Nicht bek. Hitzegefühl. Geschlechtsorg./Brustdrüse: Nicht bek. Menstruationsstör. GIT: Nicht bek. Diarrhö, Erbrechen. Unters.: Nicht bek. Gewichtsabn. Nerven: Sehr häufig
Kopfschm., selten Pseudotumor cerebri (bes. b. Kindern), nicht bek. Tremor. Allgem: Nicht bek. Hitzeunverträglichkeit, Fieber.
Verschreibungspflichtig.
Pharmazeutischer Unternehmer:
Henning Berlin Arzneimittel GmbH
, 10898 Berlin. Mitvertrieb:
Winthrop Arzneimittel GmbH
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Sanofi-Aventis Deutschland GmbH
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Stand:
November 2015 (SADE.LETHY.16.02.0362)
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Berufspolitik
BDI aktuell
Juni 2016
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