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Im Rahmen des GKV­Wettbewerbs­
stärkungsgesetzes hatte der Gesetzge­
ber im Jahr 2007 verlangt, dass Quali­
tätssicherungsprogramme zukünftig
sektorübergreifend zu konzipieren
sind. Doch bislang existierten im stati­
onären sowie ambulanten Versor­
gungsbereich nach wie vor unter­
schiedliche Systematiken zur Quali­
tätssicherung, wobei im Krankenhaus
alle Patienten unabhängig ihres Versi­
chertenstatus (gesetzlich oder privat)
eingebunden sind. Wohingegen sich
die Qualitätsberichte im ambulanten
Versorgungsbereich nur auf gesetzlich
Versicherte beziehen.
Bisher hat sich also der jährliche
Qualitätsreport des Gemeinsamen
Bundesausschusses (GBA) alleine auf
Leistungen fokussiert, die in den
Krankenhäusern erbracht werden. Mit
der Qualitätssicherung für Perkutane
Koronarintervention und Koronaran­
giographie (QS­PCI) soll sich das seit
Jahresbeginn ändern. Denn erstmals
sollen Daten gesammelt werden, an­
hand derer die Qualität sowohl in den
Kliniken als auch bei den niedergelas­
senen Ärzten evaluiert werden kann.
Vom AQUA zum IQTiG
Der Weg dorthin war lang: Durch den
Gesetzgeber 2007 beauftragt, startete
der GBA ein mehrstufiges europawei­
tes Ausschreibungsverfahren für das
nach Paragraf 137a SGB V notwendi­
ge Qualitätsinstitut zur sektorübergrei­
fenden Qualitätssicherung. Das
AQUA­Institut für angewandte Quali­
tätsförderung und ­forschung im Ge­
sundheitswesen gewann die Ausschrei­
bung und übernahm im Jahr 2009 ers­
te Aufgaben im Rahmen der sektor­
übergreifenden Qualitätssicherung.
Dabei ging es darum, dass die bis­
herigen getrennten Qualitätssicherun­
gen des ambulanten und stationären
Sektors zusammengeführt werden. Mit
dem Ziel, die Qualitätsanforderungen
beider Sektoren sinnvoll aufeinander
abzustimmen, um im Interesse der Pa­
tienten, Leistungserbringer, aber auch
der Kostenträger eine bessere und effi­
zientere Versorgung zu erreichen. Bis
zum Jahr 2015 war das AQUA­Institut
projektverantwortlich. Seit Januar
2016 ist durch eine Gesetzesänderung
das Institut für Qualität und Transpa­
renz im Gesundheitswesen – kurz IQ­
TIG – mit der Gestaltung der exter­
nen Qualitätssicherung beauftragt und
somit auch für die sektorübergreifende
Qualitätssicherung verantwortlich.
Die Klinik unterscheidet nicht
Doch was hat die sektorübergreifende
Qualitätssicherung nun mit der Bür­
gerversicherung gemeinsam? Die bis­
her existierenden Qualitätsberichte für
die stationäre Qualitätssicherung be­
ziehen alle Versicherten, unabhängig
ob gesetzlich oder privat versichert, in
ihren Bericht ein. Im Prinzip also
nichts anderes als die von SPD, Bünd­
nis 90/Die Grünen und Die Linke,
wenn auch in unterschiedlichen Aus­
führungen, geforderte Bürgerversiche­
rung. Für gesetzlich und privat Versi­
cherte gelten im Krankenhaus nicht
nur die gleichen Qualitätssicherungs­
maßnahmen, sondern mit den DRG
auch eine gleiche Vergütungssystema­
tik.
Im ambulanten Bereich, in der Zu­
ständigkeit der KVen, hingegen diffe­
renzieren sich anhand des Versicher­
tenstatus das Vergütungssystem und
die Qualitätssicherung. Für privat Ver­
sicherte ist eine solche im ambulanten
Versorgungsbereich nicht vorgesehen!
Gleichwohl profitieren sie von der für
gesetzlich versicherte vorgeschriebe­
nen Qualitätssicherung. Dies jedoch
nur insoweit, als dass die Behandlung
bei einem für die vertragsärztliche Ver­
sorgung zugelassenen Arzt stattfindet.
Andernfalls gehen privat Versicherte
im ambulanten Versorgungsbereich im
Hinblick auf qualitätssichernde Maß­
nahmen leer aus.
Kommen wir noch einmal zurück
auf den Teilaspekt „Bürgerversiche­
rung“ in unserem heutigen Gesund­
heitswesen. Ausgehend von der These,
dass die Bürgerversicherung eine ein­
heitliche Vergütungssystematik sowie
einheitliche Qualitätssicherungen etab­
lieren soll, verbunden mit den politi­
schen Äußerungen, dass darüber hi­
naus selbstverständlich noch private
Zusatzversicherungen abgeschlossen
werden können, wird die Bürgerversi­
cherung mit Nichten zur Beseitigung
einer Mehrklassenmedizin beitragen.
Eine Bürgerversicherung kann lediglich
eine einheitliche Grundsicherung der
Bevölkerung definieren, also Leistun­
gen und deren Vergütung sowie die da­
zu gehörende Qualitätssicherung. Alle
darüber hinaus mit der Bürgerversiche­
rung in Zusammenhang gebrachten
Hoffnungen einer sozialistisch planeri­
schen Gestaltung des Gesundheitswe­
sens werden sich in einer solchen Kon­
stellation wohl nicht erfüllen.
Es gibt sie längst: Ansätze
der Bürgerversicherung im
deutschen Gesundheitswe­
sen. Und sie könnten sich
durch die sektorübergrei­
fende Qualitätssicherung
ausweiten. Doch ist dies
tatsächlich die Abkehr von
der Mehrklassenmedizin?
Versteckte Bürgerversicherung
Von Tilo Radau
Vorreiter Klinikbereich?
Die Berichte der stationären
Qualitätssicherung beziehen alle
Versicherten – gesetzliche und
private – mit ein.
Auch bei den DRG – also der
Vergütungssystematik – wird kein
Unterschied nach Versicherten­
status gemacht.
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terte Maisstärke, mikrokrist. Cellulose, Na-Carbonat, Na-Thiosulfat, hochdisp. Siliciumdioxid, hydriertes Rizinusöl.
Anw.-geb.:
Hypothyreose jegl. Genese, Rezidivprophyl. nach Strumaresektion m. euthyreoter Fktslage,
benigne Struma m. euthyreoter Funktionslage, Suppressions- u. Substitutionsther. bei SD-Malignom (v.a. nach Thyreoidektomie).
Zusätzl. 25/50/75/100:
Begleitther. bei thyreostatischer Behandl. e. Hyperthyreose nach
Erreichen e. euthyreoter Fktslage.
Zusätzl. 100/150/200:
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Gegenanz.:
Überempfindl. gg. d. Wirkstoff od. e. d. sonst. Bestandt., unbeh. Hyperthyreose, unbeh. adrenale Insuff., unbeh.
hypophysäre Insuff. (sofern diese e. therapiebedürft. adrenale Insuff. z. Folge hat), AMI, akute Myokarditis, akute Pankarditis, in der Schwangerschaft keine gleichzeitige Einnahme mit Thyreostatikum.
Warnhinw. u.
Vorsichtsm.:
Vor Behandl.beginn ausschließen: KHK, Ang. pect., Hypertonie, Hypophysen- u./od. NNR-Insuff., Schilddrüsenautonomie. Bei KHK, Herzinsuff., tachykarden Herzrhythmusstör., nicht akuter Myokarditis, lange
besteh. Hypothyreose od. Pat., die bereits e. AMI hatten, auch leichtere medikamentös induzi. hyperthyreote Fktslage unbed. vermeiden (häufige Kontr. durchführen). Bei sekund. Hypothyreose klären, ob gleichzeit.
NNR-Insuff. vorliegt. B. Pat. m. NNR- od. hypophysärer Insuff. kann SD-Hormonther. bei nicht ausreichender Versorgung m. Kortikosteroiden eine Addison-Krise auslösen. Äußerste Vorsicht b. Frühgeb. m. sehr niedrig.
Geburtsgewicht! Postmenopausale Frauen m. erhöht. Osteoporoserisiko Dosistitration auf d. niedrigste. wirksame Dosis einst. u. Schilddrüsenfkt. häufiger kontrollieren. Schilddrüsenhormone nicht zur Gewichtsredukt.
geben. Umstellung auf ein anderes schilddrüsenhormonhaltiges AM nur unter Überwachung der labordiagnost. u. klin. Parameter. B. gleichz. Einnahme schilddrüsenfunktionsbeeinfl. AM Überwachung erforderl. Blut-
zuckersenkende Wirkung von. Antidiabetika kann verm. sein. Am Beginn u. Ende Blutz.-Spiegel kontroll. u. Dosis anpasssen.
Schwangersch. u. Stillz.:
Auf SD-Hormonspiegel im Normber. achten! Therapie konsequent
weiterführen, Bedarf kann östrogenbed. steigen. Als Begleitther. b. d. Behandl. e. Hyperthyreose durch Thyreostatika kontraindiziert. Während SS u. Stillz. auf Suppressionstest verzichten.
Nebenw.:
Immunsyst.: Nicht
bek. Überempfindlichkeit. Herz: Sehr häufig Herzklopfen. Häufig Tachykardie, nicht bek. Herzrhythmusstör., pektanginöse Beschw. Haut/Unterhautz.: Nicht bek. Ausschlag, Urtikaria, Hyperhidrosis. Psyche: Sehr häufig
Schlaflosigkeit, häufig Nervosität, nicht bek. innere Unruhe. Skelett/Bindegew./Knochen: Nicht bek. Muskelschwäche, Muskelkrämpfe, Osteoporose unter suppress. Levothyroxin-Dosen, insbes. b. i. postmenopaus.
Frauen über langen Zeitraum und LZT. Gefäße: Nicht bek. Hitzegefühl. Geschlechtsorg./Brustdrüse: Nicht bek. Menstruationsstör. GIT: Nicht bek. Diarrhö, Erbrechen. Unters.: Nicht bek. Gewichtsabn. Nerven: Sehr häufig
Kopfschm., selten Pseudotumor cerebri (bes. b. Kindern), nicht bek. Tremor. Allgem: Nicht bek. Hitzeunverträglichkeit, Fieber.
Verschreibungspflichtig.
Pharmazeutischer Unternehmer:
Henning Berlin Arzneimittel GmbH
, 10898 Berlin. Mitvertrieb:
Winthrop Arzneimittel GmbH
, 65927 Frankfurt am Main. Zulassungsinhaber:
Sanofi-Aventis Deutschland GmbH
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Stand:
November 2015 (SADE.LETHY.16.02.0362)
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