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„Das Glück kommt selten zu
den Unvorbereiteten.“
GENIE ODER ZUFALL: WAS MACHT FORSCHER ZU NOBELPREISTRÄGERN?
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Große Hoffnungen wurden in die neue
Bedarfsplanung gesetzt. Oft erweist sie
sich aber als stumpfe Waffe.
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BERUFSPOLITIK
Der diesjährige Nobelpreis geht an
drei Hirnforscher für die Entdeckung
des Orientierungssystems.
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MEDIZIN-NOBELPREIS
MITGLIEDERZEITUNG BERUFSVERBAND DEUTSCHER INTERNISTEN BDI E.V.
PVST 58132 NR. 11, NOVEMBER 2014
DIE INHALTE VON BDI AKTUELL FINDEN SIE AUF
Der Entwurf des Versorgungsstär-
kungsgesetzes liegt seit Mitte Okto-
ber auf dem Tisch. Darin greift die
große Koalition einige Reizthemen
der Ärzte auf:
Vier-Wochen-Frist für Facharzt-
Termine:
Patienten sollen binnen ei-
ner Woche einen Termin beim Fach-
arzt bekommen, auf den sie nicht
länger als vier Wochen warten müs-
sen. Die Kassenärztlichen Vereini-
gungen (KV) sollen dazu Terminser-
vicestellen einrichten. Dabei können
sie mit den Kassen kooperieren. Vor-
aussetzung für das Anrufen der Ser-
vicestellen ist aber eine Überweisung
durch den Hausarzt. Davon ausge-
nommen sind Termine bei Augen-,
Frauen- und Kinderärzten. Zudem
setzt die Terminvermittlung voraus,
dass die Behandlung innerhalb von
vier Wochen medizinisch erforderlich
ist. Auch soll der Facharzt in einer
dem Patienten zumutbaren Entfer-
nung liegen. Gelingt dies nicht, sol-
len zugelassene Kliniken die ambu-
lante Behandlung übernehmen. Ab-
gerechnet wird über die KV, also das
Budget der Vertragsärzte.
Offen bleibt, wer definiert, ob eine
Behandlung „medizinisch nicht not-
wendig“ ist.
Entlassmanagement:
Kliniken
können künftig Medikamente direkt
verordnen, um bei Entlassung sicher-
zustellen, dass Wochenenden bei ei-
ner medikamentösen Therapie über-
brückt werden können. In einem
Entlassplan soll das Krankenhaus die
medizinische Anschlussleistung fest-
legen. Die Kassen sollen die Umset-
zung des Plans organisieren und kon-
trollieren. Auf Bundesebene sollen
Kassen, Kassenärztliche Bundesver-
einigung (KBV) und Deutsche Kran-
kenhausgesellschaft dazu eine Rah-
menvereinbarung schließen.
Parität in der KV:
Beim Reizthema
Parität in den Vertreterversammlun-
gen (VV) der KVen hat das Ministe-
rium die Forderung der Hausärzte
erhört. Künftig sollen Hausärzte iso-
liert über hausärztliche und Fachärz-
te isoliert über fachärztliche Belange
entscheiden. Kommt es zu übergrei-
fenden Themen, soll eine Stimmge-
wichtung stattfinden, die eine Parität
herbeiführt.
Übersehen wurde, dass die Fach-
ärzte so benachteiligt werden, rech-
net man doch bei ihnen die Psycho-
therapeuten hinzu, deren Interessen
sich deutlich von denen der Fachärz-
te unterscheiden. Auch werden die
zahlreichen nicht-ärztlichen VV-Mit-
glieder nicht berücksichtigt. Faktisch
führt dies eine Spaltung der VV her-
bei. Die Aufgaben der VV bleiben
unverändert und damit liegt die Ent-
scheidungskompetenz nach wie vor
beim Vorstand.
Neu ist, dass KVen und KBV ei-
nen beratenden Fachausschuss für
angestellte Ärzte einrichten müssen.
MVZ:
Medizinische Versorgungs-
zentren (MVZ) können jetzt auch
fachgleich organisiert werden. Neu
ist, dass auch Kommunen als Träger
auftreten können. Interessant: Für sie
sollen dann die geltenden Einschrän-
kungen – wie Zustimmungserforder-
nis der KV – nicht gelten. Als
Rechtsform ist neben der Rechtsform
des privaten Rechts auch die Rechts-
form des öffentlich-rechtlichen Ei-
genbetriebs möglich.
Bedarfsplanung:
Wie angekündigt
will die Regierung Überversorgung
in Ballungsgebieten abbauen. Zulas-
sungsausschüsse sollen daher künftig
Anträge auf Nachbesetzung eines
Vertragsarztsitzes ablehnen, wenn
sich dieser in einem überversorgten
Gebiet befindet. Aus der bisherigen
„Kann“ wird also eine „Soll“-Be-
stimmung. Allerdings ist dies selbst
für Juristen schwierig zu differenzie-
ren. Es kann Vertragsärzte also freu-
en, dass das Ministerium nicht den
Mut gehabt hat, hier eine „Muss“-
Vorschrift einzuführen. Allerdings
müssen sich die KVen gegen Ansprü-
che der Kassen wehren, wenn Praxis-
sitze nicht mehr besetzt werden sol-
len. Ist der Sitz ausgeschrieben und
kann somit besetzt werden, müssen
weiterhin folgende Ärztinnen und
Ärzte vorrangig berücksichtigt wer-
den: Der Bewerber muss vorher fünf
Jahre in einem unterversorgten Ge-
biet tätig gewesen sein, der Ehegatte,
Lebensgefährte oder das Kind die
Praxis fortführen oder die Fortfüh-
rung soll durch einen bisher in der
Praxis angestellten Arzt oder Partner
der Gemeinschaftspraxis erfolgen.
Für Letzeres werden aber die Bedin-
gungen verschärft. Denn ein Arzt
muss künftig mindestens drei Jahre
als Assistent oder in Kooperation in
einer Praxis gearbeitet haben.
Unterversorgung:
Auch der Unter-
versorgung will die Koalition bei-
kommen. Hierzu verschärft sie Para-
graf 116a SGB V. Bisher hatte der
Zulassungsausschuss die Möglich-
keit, zugelassene Kliniken auf Antrag
für die ambulante Versorgung zu er-
mächtigen. Diese Regelung wird nun
in eine „Muss“-Regelung überführt:
Liegt eine ärztliche Unterversorgung
in einem Gebiet vor, ist der Zulas-
sungsausschuss verpflichtet, Kliniken
auf deren Antrag zur vertragsärztli-
chen Versorgung zu ermächtigen.
Vier-Wochen-Frist für
Facharzt-Termine,Termin-
servicestellen und Parität
in der KV-Vertreterver-
sammlung: Das Versor-
gungsstärkungsgesetz birgt
viel Konfliktpotenzial.
Regierung beharrt auf
Terminservicestellen
Von Dr. Hans-Friedrich Spies
und Tilo Radau
Patienten mit Überweisung sollen nicht länger als vier Wochen auf einen Facharzttermin warten.
© ROBERT KNESCHKE/FOTOLIA.COM
Versorgungsstärkungs-
gesetz
„BDI aktuell“ hat den Gesetzent-
wurf für Sie analysiert, weitere
Artikel in dieser Ausgabe:
Schwerpunkt:
Neue Regeln zur
Wirtschaftlichkeitsprüfung
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Analyse:
Regelungen zu Selek-
tivverträgen, Integrierter Versor-
gung und ambulanter spezial-
fachärztlicher Versorgung
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Kommentar:
Missbrauch der
Selbstverwaltung
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Demnach ist ein niedriger Blutdruck
ungünstig für die Hirnleistung – erst
recht, wenn eine Herzinsuffizienz
vorliegt. Als Marker für die Herzleis-
tung diente NT-proBNP.
Diejenigen Teilnehmer mit dem
niedrigsten Blutdruck zeigten zu Be-
ginn die schlechteste kognitive Leis-
tung: Sie erreichten einen MMST-
Wert von 23 Punkten, jene mit dem
höchsten Blutdruck von rund 26
Punkten. Fünf Jahre später war die
Differenz noch größer: In der Grup-
pe mit dem niedrigsten systolischen
Druck lag der MMST-Wert noch im
Schnitt bei 18 Punkten, was einer
moderaten Demenz entspricht, dage-
gen waren die 90-Jährigen mit dem
höchsten Blutdruck mit über 23
Punkten geistig noch relativ rüstig.
Ein signifikant schnellerer Abbau
zeigte sich im Vergleich in der Grup-
pe mit hohen NT-proBNP-Werten
und zugleich niedrigem systolischem
Blutdruck. Herzinsuffizienz mit rela-
tiv niedrigem systolischem Druck,
beides zusammen schwächt die Hirn-
perfusion und beschleunigt damit
den geistigen Abbau, vermuten die
Studienautoren (Neurology 2014;
online 20. August).
(mut)
Ein höherer Blutdruck im
Alter hält geistig fit – die
überraschende Erkenntnis
belegt eine Studie aus den
Niederlanden.
Hypertonie: weniger Demenz?
Im Koalitionsvertrag haben
Union und SPD eine Qualitäts-
offensive, vor allem in der stati-
onären Versorgung angekün-
digt. Diverse Vorschläge liegen
nun auf dem Tisch. Professor
Günter Ollenschläger, der ehe-
malige Chef des ÄZQ, setzt
sich unter anderem mit den
Motiven kritisch auseinan-
der.
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Instrument zur
Kostendämpfung
QUALITÄTSDEBATTE
In wenigen Wochen werden neue
Leitlinien der Deutschen Gesell-
schaft für Gynäkologie (DGGG)
zur Hysterektomie bei benignen
Erkrankungen und zu uterinen
Sarkomen erwartet. Sie werden
auf der Website der AWMF unter
den Registernummern 015-070
und 015-074 publiziert.
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Zwei neue
Leitlinien im
November
GYNÄKOLOGIE
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