Am 3. März hat sich in Berlin eine
RSA-Allianz vorgestellt, die mehr
Fairness im Gesundheitswesen durch
eine Optimierung des Morbi-RSA
einfordert. Wir erinnern uns, der Ri-
sikostrukturausgleich (RSA) wurde
nach Einführung des Krankenkassen-
wettbewerbs 1994 notwendig, weil es
zu einer zunehmenden Risikoselekti-
on durch die Kassen bei der Auswahl
der Versicherten gekommen war. Es
lohnte sich nicht mehr, Kranke zu
versichern. Wichtiger waren gesunde
Beitragszahler. Das Risiko der Versi-
cherten musste deshalb gewichtet
werden. Dies war die Geburtsstunde
des Risikostrukturausgleichs.
Mangels medizinischer Daten hat-
te man sich auf recht grobe Parame-
ter verständigt, nach denen das Sys-
tem funktionieren sollte. Es ging um
Alter, Geschlecht, Invalidität und den
Krankengeldanspruch. Die unter-
schiedliche Versichertenstruktur wur-
de an der Höhe der Transferzahlun-
gen des RSA von 1995 bis 2008
sichtbar. Hier ist es zu einer Steige-
rung von 12 auf 19,7 Millionen Euro
Transfervolumen gekommen. Haupt-
nutznießer dieser Verschiebung waren
die Allgemeinen Ortskrankenkassen,
bei denen 15,1 Millionen Euro im
Jahr 2008 ankamen. Ab 2009 wurden
weitere medizinische Daten als
Grundlage des RSA eingeführt, zu-
nächst auf Basis von Disease-Ma-
nagement-Programmen. Damit be-
gann die zunehmende Differenzie-
rung nach medizinischen Vorgaben
bei der Umsetzung des Risikostruk-
turausgleichs.
In der neuen Allianz haben sich
die IKKen, die VDAK und die Be-
triebskrankenkassen zusammenge-
schlossen, um den Risikostrukturaus-
gleich nach ihrer Meinung gerechter
zu machen. Die Allgemeine Orts-
krankenkasse hat sich an dieser Alli-
anz nicht beteiligt, da sie offensicht-
lich zu den Gewinnern des derzeiti-
gen RSA gehören dürfte. Von der Al-
lianz wird zwar nicht bestritten, dass
die Verteilungsgerechtigkeit der Bei-
tragseinnahmen mithilfe des Risiko-
strukturausgleichs entscheidend ver-
bessert wurde. Man möchte aber an
bestimmten Stellgrößen Veränderun-
gen vornehmen und hat dabei kriti-
siert, dass die Erwerbsminderungs-
renten als Hilfsgröße bei der Vertei-
lung einbezogen werden. Man hält sie
für überflüssig und möchte mit die-
sem Ansatz eine Reform des gesam-
ten RSA auf den Weg bringen.
Man sieht, dass der Verteilungs-
kampf innerhalb der Selbstverwaltung
nicht auf Ärzte und Arztgruppen be-
schränkt ist. Auch die Krankenkassen
selbst kennen dieses Problem.
(HFS)
Krankenkassen
sehen
Reformbedarf
Eine neue Kassenallianz
will den Risikostruktur-
ausgleich gerechter ge-
stalten. Doch längst nicht
alle Kassen sind dabei.
RISIKOSTRUKTURAUSGLEICH
6
April 2016
BDI aktuell
Berufspolitik
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ISSN:
1863-9216
Die Vertreterversammlung der Kas-
senärztlichen
Bundesvereinigung
(KBV) lebt in zwei Welten, einer öf-
fentlichen und einer nicht öffentlichen.
Während nicht öffentlich vorwiegend
unangenehme Interna behandelt wer-
den, also die eigentlich spannende
Materie, wird öffentlich die derzeitige
Politik der KBV dargestellt – soweit es
dazu etwas zu berichten gibt.
Dennoch findet dieser Sitzungsteil
großes Interesse, kann man doch in et-
wa die Fronten in der Vertreterver-
sammlung und deren Matadore erken-
nen und dabei erahnen, wie hinter ver-
schlossenen Türen miteinander umge-
gangen wird.
Stimmgewichtung machte Probleme
Am 4. März fand mal wieder so eine
Sitzung statt, die zunächst einen cha-
rakteristischen Verlauf nahm. Sie be-
gann nämlich mit einem Geschäfts-
ordnungsantrag, der die Sitzungslei-
tung auf dem falschen Fuß erwischte.
Angemahnt wurde der Tagesord-
nungspunkt Labor, der in der letzten
Sitzung nicht mehr hatte behandelt
werden können und der nach dem
Wunsch der Vertreterversammlung in
die nächste verschoben werden sollte.
Aber der Punkt Labor war auf der Ta-
gesordnung nicht aufgeführt. Was tun?
Bevor das entschieden werden konnte,
folgte schon der nächste Antrag. Die
öffentliche Sitzung, die um 09:00 Uhr
begann, sollte spätestens um 12:00
Uhr zu Ende sein. Man habe ja
schließlich nicht öffentlich viel zu be-
raten und es drohe wegen der Forma-
lien wieder zu viel Zeit verloren zu ge-
hen. Diese müsste von der öffentlichen
Sitzung getragen werden.
Natürlich kann man Geschäftsord-
nungsanträge entscheiden und dann
zur eigentlichen Tagesordnung über-
gehen. Doch diesmal war das nicht so
einfach. Erstmals musste nämlich nach
Hausärzten und Fachärzten gewichtet
abgestimmt werden (sog. Parität der
Stimmen). So hatte es das Bundesge-
sundheitsministerium verordnet. Aber
wie macht man das? Ganz einfach,
über blaue und gelbe Stimmkarten,
die unterschiedlich bewertet sind.
Aber wie führt man dann eine gehei-
me Abstimmung durch? Wie geht man
mit den Abstimmungsergebnissen um,
die durch die Gewichtung mit Kom-
mastellen bewertet werden? Darf man
etwa aufrunden – und wenn ja, in der
ersten oder in der zweiten Kommastel-
le? Alles ganz entscheidende Fragen.
Hilfreich war die Anmerkung eines
Juristen, damit müsse man wohl zu-
recht kommen. Nach etwa 56 Minu-
ten Diskussion konnten die Geschäfts-
ordnungsanträge tatsächlich abge-
stimmt werden. Das Labor wurde wie-
der vertagt. Für eine Zustimmung gab
es nur 7,53 Stimmen, das war zu we-
nig. Damit blieben für das Publikum
noch 2 Stunden und 4 Minuten öf-
fentliche Sitzung übrig. Kurz und prä-
gnant äußerte sich der Vorsitzende Dr.
Andreas Gassen mit den schon be-
kannten Forderungen nach der Patien-
tensteuerung und beklagte die Ten-
denz, die Krankenhäuser in der ambu-
lanten Versorgung zu stärken.
KBV-Vorstand Regina Feldmann
sprach zu den Problemen der Versor-
gung in der Fläche und sah – mal wie-
der – das Heil im angestellten Arzt in
von der KV betriebenen Ärztezentren.
Begeistert waren alle von den Ergeb-
nissen der KV-Klausurtagungen zu in-
haltlichen und strukturellen Zukunft
dieser Körperschaft. Aber auch die
waren geheim, sodass man sich bei
den Ergebnissen nur in Andeutungen
ergehen konnte.
Klage gegen das BMG bestätigt
Aber es wurde auch inhaltlich abge-
stimmt. Mit der Zustimmung der Ver-
treterversammlung wurde die Klage
gegen das Bundesgesundheitsministe-
rium bestätigt, um die Stimmenge-
wichtung in Hausarzt und Facharzt zu
kippen, eben die, die man in der Sit-
zung vorher mit Qualen umgesetzt
hatte.
Danach ging es in die Nicht-Öf-
fentlichkeit, die Gäste durften nach
Hause und hatten den Eindruck, dass
sie diesmal wirklich nicht eine Stern-
stunde der Vertreterversammlung er-
lebt hatten – zumindest öffentlich.
Die KBV hat in ihrer Vertre-
terversammlung (VV) im
März erstmals die vom
Gesundheitsministerium
verordnete Parität bei der
Stimmabgabe umgesetzt –
unter Qualen. Sonst gab es
außer Geschäftsordnung
leider nicht viel Neues.
KBV-VV übt sich in
getrennter Abstimmung
Von Dr. Hans-Friedrich Spies
Mit blauen und gelben Wahlzetteln sollten Haus- und Facharztstimmen unterschieden werden.
© ROBERT KNESCHKE / FOTOLIA.COM
18,6 Prozent der gesetzlich Versi-
cherten werden pro Jahr in den
Notfallambulanzen der Kranken-
häuser vorstellig. Das geht aus einer
Hochrechnung des Krankenhausre-
ports 2016 der AOK hervor. Doch
damit ist Deutschland im europäi-
schen Vergleich bei der ambulanten
Versorgung durch Kliniken eher
Schlusslicht, wie Prof. Dr. Jürgen
Wasem von der Universität Duis-
burg-Essen bei der Vorstellung des
Reports in Berlin zeigte.
Nach seiner Zusammenstellung
findet in Europa insbesondere in Por-
tugal, Finnland, Dänemark und
Schweden der größte Teil der ambu-
lanten Versorgung in den Kranken-
häusern statt. Frankreich, Belgien
und vor allem Deutschland liegen
hingegen weit hinten in der Rangliste.
ImMittelfeld findet man die Schweiz,
Luxemburg und auch Österreich.
In Deutschland findet eine zuneh-
mende Öffnung der Krankenhäuser
für die ambulante Versorgung statt.
Begonnen hat es mit der Öffnung der
Hochschulambulanzen in 1980 über
das ambulante Operieren in 1993 bis
hin zur ambulanten spezialfachärztli-
chen Versorgung (ASV) in 2012.
Prof. Wasem beklagt einen fehlenden
Ordnungsrahmen. Er analysiert weni-
ger die Qualität und den Umfang der
betroffenen Versorgungselemente. Es
geht ihm um die Vergütung, bei der
er verschiedene Alternativen darstellt.
Einmal nach dem Motto „wer kann,
der darf“, was wir von der ASV in
den gesetzlichen Vorgaben kennen.
Man könne jedoch auch alles im Sin-
ne einer vertragsärztlichen Versor-
gung organisieren oder selektivver-
traglich regeln.
Der Ordnungsrahmen für Quali-
tätsvorgaben und Inhalte des Leis-
tungskataloges werde auch langfristig
vom Gemeinsamen Bundesausschuss
geregelt. Das Hauptproblem der un-
terschiedlichen
Vergütungsregeln,
nämlich die Differenz zwischen dem
Erlaubnisvorbehalt im EBM und der
ambulanten Versorgung einerseits
und dem Verbotsvorbehalt am Kran-
kenhaus, wird von Wasem nicht er-
wähnt.
(HFS)
Deutsche
Kliniken eher
Schlusslicht
AMBULANTISIERUNG
Die Finanzreserven der GKV sind bis
Jahresende um 3,5 auf 24,5 Milliar-
den Euro gesunken. Als Ursachen
nannte das Bundesgesundheitsminis-
terium den um 2,5 Milliarden Euro
gesunkenen Bundeszuschuss sowie
zurückhaltende Anpassungen des Zu-
satzbeitrags durch die Kassen. Rück-
läufig war im Vergleich zum Vorjahr
der Ausgabenzuwachs: Nach 5,2 Pro-
zent waren es im vergangenen Jahr
3,7 Prozent je Versicherten.
(HL)
Reserve sinkt auf
24Milliarden
GKV-FINANZEN