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BDI aktuell
April 2016
Berufspolitik
eine Amtszeit endet im April dieses Jah-
res. Am 9. April wird die Delegiertenver-
sammlung in Mannheim zehn Mitglie-
der für einen neuen Vorstand des BDI für die
kommenden vier Jahre wählen. Diese sowie die
weiteren Vorstandsmitglieder wählen aus ihrer
Mitte dann das dreiköpfige Präsidium. Ich habe
seit 2004 drei Amtsperioden lang das Amt des
BDI-Präsidenten ausgeübt und werde nun zu
dieser Wahl nicht mehr antreten.
Ich nehme das zum Anlass, auf die vergangene
Amtszeit zurückzublicken und mich von den
BDI-Mitgliedern zu verabschieden. Die wichtigs-
te Aufgabe der letzten Jahre war für mich, den
M
Berufsverband Deutscher Internisten nicht nur
zu konsolidieren, sondern kontinuierlich weiter
zu entwickeln. Mit über 23000 Mitgliedern ist
der BDI heute der größte Facharztverband in
Europa; ihm gehören niedergelassene, angestellte
und beamtete Internistinnen und Internisten an.
Er hat eine integrative Funktion
nicht nur innerhalb der Inneren
Medizin, sondern darüber hi-
naus auch als verbindendes
Glied zwischen und mit den Ver-
bänden, den Kassen und der Po-
litik.
Trotz der fortschreitenden
Subspezialisierung in der Inne-
ren Medizin hat der Berufsverband Deutscher
Internisten als einheitliche Vertretung aller in der
Inneren Medizin tätigen Ärztinnen und Ärzte
Bestand. Dies zu erhalten und erfolgreich weiter
zu entwickeln, war mein größtes Anliegen. Darü-
ber hinaus habe ich mich bemüht, dass auch
scheinbar unlösbare Konflikte zwischen verschie-
denen Fachgebieten letztlich konstruktiv im Sin-
ne der Gesamtinteressen der Ärzteschaft einer
Lösung zugeführt werden konnten. Deshalb
spielte und spielt der BDI eine prägende Rolle in
den fachübergreifenden Verbänden, wie der Ge-
meinschaft fachärztlicher Berufsverbände, der
Allianz deutscher Ärzteverbände sowie dem Spit-
zenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa).
Ganz besonders kommt es mir darauf an, dass
die Freiberuflichkeit des Arztes, ob in freier Pra-
xis oder im Krankenhaus, im Sinne eines guten
und unabhängigen Arzt-Patienten-Verhältnisses
erhalten bleibt. Darum geht es auch bei dem der-
zeitigen Ringen um eine sachgerechte Reform
der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ). Mit
der Einführung einer Gemeinsamen Kommissi-
on zur Weiterentwicklung der GOÄ ist ein fal-
scher Schritt in Richtung Selbstverwaltung nach
dem Muster der GKV getan worden.
Kostenträger haben nach meiner Auffassung
bei der Novellierung der ärztlichen Gebühren-
ordnung nichts mitzubestimmen. Der Behand-
lungsvertrag wird nur zwischen Arzt und Patient
geschlossen, nicht mit der Krankenversicherung.
Die GOÄ ist der entscheidende Baustein für den
Erhalt eines freien ärztlichen Berufs. Der Berufs-
verband Deutscher Internisten wird auch in Zu-
kunft darauf achten, dass die Freiberuflichkeit
nicht untergraben wird. Das kann er schaffen,
denn finanziell, organisatorisch und gesundheits-
politisch steht er auf einem soliden Fundament.
Das Gemeinsame in der Inneren Medizin ist das
wichtigste Instrument auch für die Zukunft.
Ihnen allen und unserem BDI wünsche ich für
die Zukunft weiter viel Erfolg!
Ihr
Dr. med. Wolfgang Wesiack
Präsident BDI e.V.
Abschied des BDI-Präsidenten
EDITORIAL
Von Dr. Wolfgang Wesiack
Präsident des BDI
Mit über 23 000 Mitgliedern
ist der BDI heute der größte
Facharztverband in Europa.
Das Einholen einer Zweitmeinung –
ganz gleich, ob dieser Schritt durch
den Patienten oder durch den Arzt er-
folgt – kann zum Behandlungserfolg
beitragen und Patienten eine leitlinien-
gerechte Therapie sichern. Darauf
deuten Erfahrungen von Zweitmei-
nungsplattformen in der Onkologie
hin: Nach der Überprüfung durch
Kollegen wird demnach jede sechste
Behandlung geändert, wie Betreiber
solcher Plattformen jüngst auf dem
Deutschen Krebskongress berichteten.
Wichtig ist hierbei jedoch eine feine
Unterscheidung: Denn bei der vorge-
stellten Zweitmeinung handelt es sich
um einen kollegialen Rat, den der Arzt
bewusst und freiwillig einholt – eine
„echte“ Zweitmeinung also im Gegen-
satz zur im Versorgungsstärkungsge-
setz vorgesehenen Zweitmeinung.
Denn das am 23. Juli 2015 in Kraft
getretene Gesetz hat es sich zwar zum
Ziel gesetzt, das Recht der Versicher-
ten auf eine unabhängige ärztliche
Zweitmeinung zu stärken – jedoch al-
lein vor dem Hintergrund, unnötige
operative Eingriffe zu vermeiden. So
steht diese Zweitmeinung laut Gesetz
explizit Versicherten zu, „bei denen
die Indikation zu einem planbaren
Eingriff gestellt wird, bei dem insbe-
sondere im Hinblick auf die zahlenmä-
ßige Entwicklung seiner Durchfüh-
rung die Gefahr einer Indikationsaus-
weitung nicht auszuschließen ist“.
Dabei hätten die zum Teil seit vielen
Jahren bestehenden Zweitmeinungs-
plattformen der Politik den Weg weisen
können, wie eine „echte“ Zweitmeinung
aussehen kann. Seit zehn Jahren etwa
gibt es das Internetportal „Zweitmei-
nung Hodentumor“ der Deutschen Ho-
dentumor Studiengruppe. Entstanden
ist das Projekt aus der Erkenntnis he-
raus, dass in Deutschland in vielen
Krankenhäusern der „Erfahrungsschatz
fehlt, den man braucht, um Patienten
mit Hodentumor zu behandeln“, sagte
Professor Mark Schrader, Projektleiter
der Studiengruppe, auf dem Deutschen
Krebskongress.
Ärzte liefern Primärdaten
4500 Zweitmeinungen wurden bis da-
to auf der Internetplattform eingeholt.
Ärzte können über diese klinische Pri-
märdaten und auch ihre Therapie-
empfehlungen an die beteiligten
Zweitmeinungszentren melden, diese
geben daraufhin eine Behandlungs-
empfehlung ab. In 40 Prozent der Fäl-
le, so Schrader, gebe es zwischen der
Erst- und Zweitmeinung eine Diskre-
panz. Jede sechste Zweitmeinung
führte zu einer relevanten Therapieän-
derung. Das liege daran, dass die Erst-
meinung nicht leitlinienkonform war.
Dass Patienten durchaus bereit
sind, eine vorgeschlagene Therapie zu
hinterfragen, zeigt eine Forsa-Umfrage
im Auftrag des Wissenschaftlichen In-
stituts für Qualität und Effizienz im
Gesundheitswesen der Techniker
Krankenkasse. Danach gaben im Ok-
tober vergangenen Jahres 74 Prozent
der 1000 befragten GKV-Versicherten
an, eine Zweitmeinung zu erfragen,
würde ihr Arzt eine Operation oder
Untersuchung in einer Klinik vor-
schlagen. Laut Gesetz soll diese min-
destens zehn Tage vor dem operativen
Eingriff erfolgen. 85 Prozent der Be-
fragten bezeichneten es darüber hi-
naus als hilfreich, wäre mehr über die
möglichen negativen Auswirkungen
von „zu viel Behandlung“ zu erfahren.
Dabei gibt es in der Onkologie
auch positive Beispiele für Patienten-
angebote, die jedem – unabhängig von
der anvisierten Therapie – die Chance
geben, Rat einzuholen: Ähnliche Er-
gebnisse wie das Internetportal
„Zweitmeinung Hodentumor“ präsen-
tierte Udo Beckenbauer von der
Health Management Online AG
(HMO), die seit zwei Jahren für Kran-
kenkassen und private Krankenversi-
cherer eine Zweitmeinungsplattform
anbietet, über die Versicherte die
empfohlene Krebstherapie überprüfen
lassen können. Das Portal arbeitet mit
32 Tumorzentren zusammen, 23 da-
von seien zertifiziert, so Beckenbauer.
Auswertungen zufolge bestätigten
57 Prozent der bisher 1400 eingehol-
ten Zweitmeinungen die eingeschlage-
ne Therapie. In 17 Prozent der Fälle
weiche die eingeholte Expertise aber
von der Erstmeinung ab, sagte Be-
ckenbauer.
Entscheidungshilfe für Patienten
Für die Patienten ist das Einholen ei-
ner zweiten Meinung oft wichtig.
Krebspatienten etwa helfe dieser
Schritt bei der Bewältigung des „Le-
bensschocks“ enorm, hieß es auf dem
Kongress. Zahlen belegen das: 63 Pro-
zent der HMO-Portalnutzer wollten
eine weitere Expertise, weil sie unsi-
cher seien, ob die ihnen angebotene
Therapie optimal ist. „20 Prozent der
Patienten benötigen einfach eine Ent-
scheidungshilfe“, so Beckenbauer.
Auf den Nutzen von Zweitmeinungs-
verfahren, Patienten bei der Therapie-
entscheidung zu unterstützten, wies in
Berlin auch Professor Rita Katharina
Schmutzler vom Zentrum Familiärer
Brust- und Eierstockkrebs an der Uni-
versität Köln hin. Bei der prophylakti-
schen Mastektomie etwa sei die Einho-
lung einer Zweitmeinung „wirklich
wichtig“. „Wir müssen Frauen helfen bei
der Frage, ob und wann eine prophylak-
tische Op vorgenommen wird.“
Das Recht auf die Zweitmeinung soll-
te jedoch nicht an den Vorschlag eines
operativen Eingriffes geknüpft werden.
Vor dem Hintergrund des Versorgungs-
stärkungsgesetzes, das genau diese enge
Einschränkung vorsieht, wird die Zweit-
meinung zum Kostendämpfungsinstru-
ment degradiert. Dabei kann sie – das
zeigen die Beispiele aus der Onkologie
deutlich – die Versorgung von Versicher-
ten in vielen Fällen verbessern.
Mehr zum Thema Zweitmeinung lesen Sie
auf
Seite 4
.
In der Onkologie ist eine Dis-
krepanz zwischen Erst- und
Zweitmeinung nicht selten,
bei jedem Sechsten wirkt
sich ein kollegialer Rat sogar
auf die Therapie aus. Doch
Vorsicht: Zweitmeinung ist
nicht gleich Zweitmeinung.
SCHWERPUNKT
Kollegialer Rat optimiert oft die Therapie
Von Julia Frisch und Jana Kötter
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Jede sechste Zweit-
meinung führt zu
einer relevanten
Therapieänderung.
Professor Mark Schrader
Projektleiter der Deutschen
Hodentumor Studiengruppe
Patienten können
von einer „echten“
Zweitmeinung
profitieren – das
zeigen Beispiele
aus der Onkologie.
© YURIACURS / FOTOLIA.COM