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Berufspolitik
Nr. 8/9 • August 2012
3
Hiermit lädt der Berufsverband Deutscher Internisten e. V. seine Mitglieder
zur außerordentlichen Mitgliederversammlung
am Samstag, 29. September 2012, 11.00 Uhr,
RAMADA Hotel Berlin-Alexanderplatz,
Karl-Liebknecht-Straße 32, 10178 Berlin,
herzlich ein.
.
Tagesordnung:
Dr. med. Wolfgang Wesiack, Präsident
Einladung
1. Änderung der BDI-Entschädigungsordnung
• Umsatzsteuerproblematik gemäß § 14 Abs. 12 der Satzung für
zurückliegende Zahlungen
• Zukünftige Regelung von Zahlungen nach § 14 Abs. 12 im Hinblick
auf deren umsatzsteuerliche Bewertung
• Redaktionelle Änderungen sowie sich eventuell aus Punkt 1
ergebende Satzungsänderungen
2. Verschiedenes
4. Delegiertenversammlung
des Berufsverbandes Deutscher Internisten e.V.
am Samstag, 29. September 2012, 13.00 Uhr,
RAMADA Hotel Berlin-Alexanderplatz,
Karl-Liebknecht-Straße 32, 10178 Berlin
Tagesordnung:
13.00 – 13.10 Uhr
Genehmigung des Protokolls der
TOP 1
2. Delegiertenversammlung vom
24. September 2011 in Berlin
13.10 – 13.30 Uhr
Bericht des Präsidenten zur aktuellen
TOP 2
berufspolitischen Lage
13.30 – 15.30 Uhr Ärzte – Partner im Unternehmen
TOP 3
Krankenhaus? Referent: Dr. Markus
Horneber, Vorstandsvorsitzender
Agaplesion gAG
15.30 – 15.45 Uhr
Bericht aus der Geschäftsstelle des BDI
TOP 4
– Umsetzung der Beschlüsse
der 3. Delegiertenversammlung
– Mitgliederentwicklung im BDI e. V.
15.45 – 16.15 Uhr Bericht aus den Landesverbänden
TOP 6
16.15 – 16.30 Uhr Verschiedenes
TOP 7
Bekanntmachung
Dass es sich hier um einen freien
Markt handelt, der der freien Ent-
scheidung der Patienten unterliegt,
stört offenbar die SPD-Fraktion im
Deutschen Bundestag. Sie hat deshalb
einen Gesetzesantrag (Drucksache
17/9061) eingebracht, der diesen
Markt regulatorisch „eindämmen“
soll. In dem Antrag werden die indivi-
duellen Gesundheitsleistungen „als
Gefährdung einer vertrauensvollen
Arzt-Patienten-Beziehung“ gesehen,
insbesondere, wenn die Patienten sich
nicht sicher sein könnten, ob es dem
Arzt in erster Linie um die Lösung
gesundheitlicher Probleme oder um
eine zusätzliche Einkommensquelle
gehe. Auch sähen einzelne Facharzt-
gruppen die Ausweitung der indivi-
duellen Gesundheitsleistungen aus
rein wirtschaftlichen Gründen als
unerlässlich an. Aus Sicht der SPD
schadet das nicht nur dem Vertrau-
ensverhältnis zwischen Patienten und
Ärzten, sondern auch dem Vertrauen
in die Leistungsfähigkeit der gesetzli-
chen Krankenversicherung.
Das ist sehr kurz gedacht, denn der
Bürger bzw. Versicherte weiß längst,
dass die Leistungen der gesetzlichen
Krankenversicherung bei weitem
nicht alles umfassen, was medizinisch
möglich oder wünschenswert ist. Im
Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V)
heißt es unmissverständlich: „Die
Leistungen müssen ausreichend,
zweckmäßig und wirtschaftlich sein;
sie dürfen das Maß des Notwendigen
nicht überschreiten.“ Alles andere
können die Versicherten nicht bean-
spruchen und dürfen die Krankenkas-
sen nicht bewilligen. Von „optimaler“
Versorgung ist nicht die Rede.
Daraus folgt, dass es Leistungen
innerhalb des GKV-Systems gibt und
ebenso Leistungen außerhalb des
GKV-Systems. Über deren Qualität
und Preiswürdigkeit oder Angemes-
senheit ist damit nichts gesagt. Die
Ärzteschaft selbst hat sich Regeln für
den Umgang mit IGeL-Leistungen
gesetzt und sie definiert als „ärztliche
Leistungen, die von den gesetzlichen
Krankenkassen nicht finanziert wer-
den und daher von den Versicherten
selbst bezahlt werden müssen“.
Ein neues IGeL-Gesetz?
Bisher ist der Leistungsbereich außer-
halb des GKV-Systems nicht gesetz-
lich geregelt, weil es dafür keine Not-
wendigkeit gab. Für das Vertragsver-
hältnis zwischen Ärzten und ihren
Patienten gelten unterschiedliche
Rechtsnormen wie z.B. das Haftungs-
recht, das Vertragsrecht, die Sorgfalts-
pflicht im BGB, das Verbraucher-
schutzrecht und gegebenenfalls auch
das Strafrecht. Nun will die SPD-Frak-
tion mit ihrem Gesetzesantrag auch
noch ein spezielles IGeL-Gesetz kreie-
ren.
Das sind die Kernanliegen:
▶ Hat ein Arzt für einen Patienten
eine individuelle Gesundheitsleis-
tung erbracht, darf er am selben Tag
keine GKV-Leistung abrechnen.
Ausnahmen sollen vom Patienten
selbst nachgefragte Leistungen wie
z.B. Reiseimpfungen oder sportme-
dizinische Untersuchungen sein.
Diese Regelung soll als kassenärzt-
liche Pflicht gelten und ein Verstoß
von der KV sanktioniert werden, bis
hin zum Zulassungsentzug.
▶ Bei individuellen Gesundheitsleis-
tungen muss grundsätzlich ein
schriftlicher Behandlungsvertrag
geschlossen werden. Dazu gehören
eine umfassende Aufklärung sowie
eine schriftliche Rechnung.
▶ Bei Formverstößen muss der
Patient die Rechnung nicht bezah-
len.
▶ In jeder Arztpraxis, in der individu-
elle Gesundheitsleistungen erbracht
werden, muss eine Übersicht über
die angebotenen individuellen
Gesundheitsleistungen als Informa-
tion der Bundesregierung ausge-
hängt werden.
▶ Die Kassen sollen ebenfalls zu
umfassender Aufklärung ihrer Ver-
sicherten verpflichtet werden.
▶ Die Bundesregierung soll dafür sor-
gen, dass in den vertragsärztlichen
Verpflichtungen bei der Zulassung
sichergestellt wird, dass Vertrags-
ärzte den überwiegenden Anteil
ihrer Arbeitszeit für die Behandlung
von Versicherten der gesetzlichen
Krankenversicherung mit Kassen-
leistungen verwenden.
Sieht man einmal von der überbor-
denden Freude der Sozialdemokraten
an bürokratischer Regulierung ab, die
in einigen dieser Forderungen durch-
scheint, so bleibt festzuhalten, dass es
neben dem Gesetz über die gesetzli-
che Krankenversicherung (SGB V)
kein weiteres Gesetz für einen dritten
Leistungsbereich braucht. Fast alles,
was die SPD-Fraktion für den privaten
Leistungsbereich, und dazu zählen die
IGeL-Leistungen, gesetzlich regeln
möchte, gibt es bereits und findet sich
auch im neuen Patientenrechtsgesetz:
▶ Aufklärung über Kosten und Nutzen
▶ freie Entscheidung des Patienten
▶ schriftliche Zustimmung vor
Behandlungsbeginn
▶ schriftliche Rechnung nach der
GOÄ.
Das alles sowie Beispiele für individu-
elle Gesundheitsleistungen finden
sich auch in dem neuen Ratgeber
„Selbst zahlen?“ von Bundesärzte-
kammer und Kassenärztlicher Bun-
desvereinigung mit Unterstützung
ärztlicher Verbände über den Umgang
mit individuellen Gesundheitsleistun-
gen in einer Vorversion zur 2. Auflage,
die im Mai dem 115. Deutschen Ärz-
tetag in Nürnberg präsentiert worden
ist – ganz ohne ein IGel-Gesetz.
KS
SPD will den IGeL an die
Gesetzesleine nehmen
Individuelle Gesundheitsleistungen
Immer mal wieder geraten die individuellen Gesundheitsleistungen
(IGeL) in die öffentliche Diskussion. Mal wird die Erbringung als
unnütz angesehen, mal die Tatsache, dass damit Geld verdient wird,
als Übel hingestellt. Alle Einwände ändern nichts daran, dass hier
außerhalb des GKV-Systems ein Markt entstanden ist, der sowohl
unter den „Nachfragern“ als auch den „Anbietern“ ankommt.