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Soziale Rechte sichern:
Eine gute medizinische Versorgung
für alle Bürgerinnen und Bürger
Unter den bekannten Schlagworten, die
dazu neigen, verschiedene Neiddebat-
ten anzuregen (Wir wollen die Zwei-
Klassen-Medizin verhindern; wir wol-
len die wohnortnahe hausärztliche
Versorgung sichern; wir wollen das
Vertrauen in die Arzt-Patienten-Bezie-
hung stärken; wir wollen mit den Ärz-
tinnen und Ärzten die Grundlage für
ein modernes Berufsbild schaffen, wel-
ches Zufriedenheit und Motivation
birgt; wir wollen fair bezahltes und
motiviertes Fachpersonal auf allen Ebe-
nen), fasst die SPD ihre Idee einer Bür-
gerversicherung kurz zusammen. Um
den Herausforderungen der Zukunft für
das deutsche Gesundheitswesen ge-
recht zu werden, sieht die SPD einzig
die Möglichkeit der Einführung der
Bürgerversicherung. Weitere Maßnah-
men wie der Ausbau der Versorgungs-
forschung, Orientierung an Versor-
gungsprozessen und der Abbau von
Über- und Unterversorgung sollen eine
Bürgerversicherung flankieren.
Einheitliche Vergütung für gesetz-
lich und privat Versicherte
Nach Ansicht der SPD ist die unter-
schiedliche Vergütung in der ambulan-
ten Versorgung von gesetzlich und pri-
vat Versicherten die Hauptursache für
eine Zwei-Klassen-Medizin. Denn nicht
die Indikation sei der Hauptmaßstab
für den Zugang zu medizinischen Leis-
tungen, sondern die Höhe der Vergü-
tung. Die SPD will daher auf der Basis
einer evidenzbasierten Medizin eine
einheitliche Honorarordnung einführen
und damit die Honorarverteilung
innerhalb der Ärzteschaft gerechter
gestalten und unsinnige Anreize (diese
werden nicht näher beschrieben) elimi-
nieren. Die neue Honorarordnung gilt
somit für Versicherte in der GKV/Bür-
gerversicherung sowie für Bestands-
versicherte in der PKV gleichermaßen.
Gegenüber den Leistungserbringern
sind Versicherte damit statusneutral.
Die einheitliche Honorarordnung soll
insgesamt nicht zu weniger Mitteln für
die ambulante Versorgung führen.
Dafür werden die Honorare entspre-
chend angepasst, was darauf hindeutet,
dass die Anpassung eher in Richtung
der Gebührenordnung für Ärzte gehen
könnte. Nach Angaben von Professor
Lauterbach im Vorfeld des Bundespar-
teitags soll den Ärzten durch die Bür-
gerversicherung jährlich ca. 3 Milliar-
den Euro mehr an Honorar zufließen.
Die Pauschalen im EBM setzen nach
Ansicht Lauterbachs zu wenig Anreize,
sich intensiv um den Patienten zu
kümmern.
Weiterentwicklung der Versor-
gungsstruktur
Starre Sektorengrenzen und ungelöste
Schnittstellenprobleme bilden eine
moderne Medizin mit zunehmenden
altersbedingten Multimorbiditäten
nicht mehr ab. Aus diesem Grund will
die SPD Anreize für eine echte, an Qua-
litätssteigerung ausgerichtete integrier-
te Versorgung schaffen. Zur Erreichung
dieses Ziels soll wieder die Bildung von
medizinischen fachübergreifenden Ver-
sorgungszentren (MVZ) gefördert wer-
den. Die Erschließung von Effizienz-
und Effektivitätsreserven der Versor-
gung liegt nach Ansicht der SPD vor
allem an der Schnittstelle von der
ambulanten und stationären fachärztli-
chen Versorgung.
Stärkung der hausärztlichen
Versorgung
Die hausärztliche Versorgung genießt
im Beschlussantrag der SPD eine zen-
trale Rolle in der Patientenversorgung.
Zur Stärkung dieses Bereichs sollen
unter anderen hausärztliche Versor-
gungszentren ermöglicht werden.
Zudem soll sich die hausärztliche Ver-
sorgung noch stärker auf die Behand-
lung chronischer Erkrankungen aus-
richten. Zur angemessenen Vergütung
der hausärztlichen Leistung soll das
Honorarsystem entsprechend ange-
passt werden. Darüber hinaus will die
SPD zum Rechtszustand vor dem 22.
September 2010 bei der hausarztzen-
trierten Versorgung nach § 73b SGB V
zurückkehren. Daneben soll der Deut-
sche Hausärzteverband als eingetrage-
ner Verein zur weiteren Stärkung der
Hausärzte im System umfassende
Beteiligungsrechte in den ärztlichen
und den Gremien der gemeinsamen
Selbstverwaltung erhalten.
Weiterentwicklung des fach- und
spezialärztlichen Bereichs
Die SPD identifiziert die umfassende
und qualitativ hochwertige fach- und
spezialärztliche Versorgung als zentra-
len Versorgungsbereich im deutschen
Gesundheitswesen. Neben einer star-
ken Vernetzung soll auch eine klare
Aufgabentrennung zum hausärztlichen
Bereich erfolgen. Der spezialärztliche
Bereich soll weiter gefördert werden
und ähnlich der spezialärztlichen Ver-
sorgung nach dem GKV-Versorgungs-
strukturgesetz aus dem ambulanten
und stationären Sektor bedient wer-
den. Abweichend vom jetzigen Geset-
zesvorhaben sollen jedoch eine klare
Bedarfsplanung und Zulassung sowie
Mengensteuerung etabliert werden.
Weiterentwicklung des stationären
Sektors
Insgesamt fordert die SPD, dass die sta-
tionäre Behandlung stärker auf die
Behandlung multimorbider und älterer
Patienten ausgerichtet wird. Hierbei
sollen neben medizinischen Aspekten
vor allem Unterstützungsleistung und
ein qualifiziertes Entlassungsmanage-
ment gefördert werden. Eine Öffnung
der Krankenhäuser für ambulante Leis-
tungen soll neben dem spezialärztli-
chen Sektor die Versorgung in unter-
versorgten Gebieten unterstützen. Da
die Sektorengrenzen zwischen ambu-
lanter und stationärer Versorgung nach
und nach verschwimmen, sieht die SPD
in einer monistischen Finanzierung der
Krankenhäuser mittelfristig eine geeig-
nete Finanzierungsgrundlage.
Bessere Bedarfsplanung
Die Bedarfsplanung soll stärker regio-
nalisiert und durch die Bundesländer
mitbestimmt werden können. Nach
Ansicht der SPD verursacht der geteilte
Sicherstellungsauftrag für die ambulan-
te und stationäre Versorgung Schnitt-
stellenprobleme, die mittelfristig vor
allem in der Verantwortung der Länder
behoben werden müssen. In Zukunft
wird der Fokus auf einer an der Morbi-
ditätsentwicklung ausgerichteten flexi-
blen und kleinräumigen Versorgungs-
planung liegen. Hierbei sollen Versor-
gungsstufen – von der hausärztlichen
bis zur spezialärztlichen Versorgung –
etabliert werden. Die Bundesländer
erhalten entsprechend ihrer Gesamt-
verantwortung das Recht, im Gemein-
samen Bundesausschuss an der Versor-
gungsplanung mitzuwirken, inklusive
der Anwesenheit bei der Beschlussfas-
sung und dem Recht, Anträge zu stel-
len. Darüber hinaus sollen die derzeiti-
gen Länderausschüsse zu Gemeinsa-
men Landesausschüssen weiterentwi-
ckelt werden.
Unter- und Überversorgung
abbauen
Um Unterversorgung zu bekämpfen,
sollen zusätzlich anfallende ärztliche
Leistungen in nachweislich unterver-
sorgten Gebieten aus den Mitteln der
Kassenärztlichen Vereinigung immer
zum vollen Preis vergütet werden. Die
KVen werden verpflichtet, in Gebieten
mit festgestellter Überversorgung frei-
werdende Arztsitze aus Mitteln der
Gesamtvergütung aufzukaufen und zu
schließen. Eigeneinrichtungen der
KVen und Kommunen oder Arztsitze,
die durch andere Betreiber geführt
werden, sollen zukünftig auch mit
wechselnder ärztlicher Besetzung (All-
gemeinmedizin und allgemein fach-
ärztliche Versorgung) betrieben wer-
den können.
Medizinerausbildung und
-weiterbildung
Die Anzahl der Studienplätze im
Bereich der Human- und Zahnmedizin
soll unter der Beteiligung des Bundes
an der Finanzierung ausgebaut werden.
Darüber hinaus sollen Lehrstühle für
Allgemeinmedizin geschaffen werden,
um den größeren Stellenwert dieses
Faches in der Ausbildung zu etablieren.
Ebenso sollen mehr Lehrstühle im Fach
Geriatrie eingerichtet werden. Die
Zulassungskriterien für das Medizin-
studium sollen für diejenigen verbes-
sert werden, die bereits Berufserfah-
rung in einer nichtärztlichen Versor-
gungstätigkeit mitbringen.
Vereinbarkeit von Beruf und
Familie
Die SPD will dafür sorgen, dass nieder-
gelassene Ärzte in Zusammenhang mit
Geburt, Kindererziehung und der Pflege
von Angehörigen für den gleichen Zeit-
raum eine Vertretung oder einen Ent-
lastungsassistenten anstellen können,
wie Angestellte Anspruch auf Mutter-
schutz, Elternzeit oder Pflegezeit
haben. Die Selbstverwaltung wird auf-
gefordert, für fertig ausgebildete Ärzte,
die nach dem Studium zunächst in
anderen Berufsfelder arbeiteten oder
ihre Tätigkeit wegen Kindererziehung
ruhen ließen, wieder Einstiegssemina-
re/Programme aufzulegen, mit dem
Ziel, einen möglichst großen Anteil der
Absolventen der medizinischen Fakul-
täten für die Versorgung zu gewinnen.
Gute Arbeit in der Kranken- und
Altenpflege
Die SPD attestiert den Pflegeberufen
großes Engagement bei der Ausübung
ihrer Tätigkeiten. Die Ausbildung der
Pflegeberufe soll reformiert werden,
um mehr Qualifikations- und Auf-
stiegsmöglichkeiten zu schaffen. Darü-
ber hinaus soll den Pflegeberufen bei
gleichzeitig verbesserter Vergütung
mehr Verantwortung durch arztentlas-
tende Tätigkeiten ermöglicht werden.
Um den Fachkräftebedarf in der Alten-
pflege zu sichern, will die SPD die
Finanzierung der dreijährigen Umschu-
lung von Arbeitslosen zu Pflegefach-
kräften sicherstellen.
Gute Arzneimittelversorgung für
faire Arzneimittelpreise
Die SPD will den Arzneimittelmarkt
umfassend neu ordnen. Dabei sollen
die Preise für Arzneimittel dem durch-
schnittlichen Preisniveau in Europa
angeglichen werden. Zum Zeitpunkt
der Zulassung soll für neue Arzneimit-
tel eine Kosten-Nutzen-Bewertung vor-
liegen. Die finanziellen Risiken bei
innovativen, sehr teuren Therapien sol-
len zwischen Krankenversicherung und
Hersteller geteilt werden. Der GBA soll
verpflichtet werden, eine Positivliste
aller Arzneimittel, die zu Lasten der
GKV verordnet werden dürfen, zu erar-
beiten.
Patientenrechte stärken: Bürgerin-
nen und Bürgern Schutz geben
Die SPD will einen Rechtsanspruch auf
Unterstützung durch die Krankenkas-
sen bei Behandlungsfehlern einführen.
Darüber hinaus plant sie die Einfüh-
rung von Entschädigungssystemen,
zum Beispiel in Form eines verpflich-
tenden, umlagefinanzierten Arzthaf-
tungssystems. Somit sollen alle Ärzte in
einen Pool einzahlen, der aufgetretene
Gesundheitsschädigungen der Patien-
ten regeln soll. Hier grüßt die alte Kol-
lektivhaftung beim Honorar.
Gesundheit nachhaltig finanzieren:
Eine solidarische Versicherung für alle
Bürgerinnen und Bürger
Die SPD will auch an einer Bürgerversi-
cherung mit einem öffentlich-rechtli-
chen und selbstverwaltenden Kassen-
system für die gesetzliche Krankenver-
sicherung festhalten. Der PKV wird
angeboten, in Zukunft eine Bürgerver-
sicherung zu exakt gleichen Wettbe-
werbsbedingungen wie die GKV-Unter-
nehmen zu etablieren. Alle heutigen
gesetzlich Versicherten und alle künftig
Krankenversicherten werden automa-
tisch Mitglied der Bürgerversicherung.
Dies heißt im Umkehrschluss, dass die
Versicherungstarife der PKV-Unterneh-
men ausgetrocknet werden, deren Bei-
träge überproportional steigen, weil in
den Tarifen die „jungen, gesunden“ Ver-
sicherten fehlen. In die Bürgerversiche-
rung sollen Beamte und Selbständige
ebenfalls eingegliedert werden. Für die
Beamten soll ein beihilfefähiger Tarif
geschaffen werden. Hiermit will die
SPD scheinbar den Ländern entgegen-
kommen, die andernfalls vermutlich
stärker als Arbeitgeber bei einer paritä-
tisch finanzierten Bürgerversicherung
finanziell belastet werden würden. Die
bisher privat Versicherten erhalten eine
Wahloption, um ebenfalls der Bürger-
versicherung beitreten zu können. Bei
einemWechsel in die Bürgerversiche-
rung erfolgt die Mitnahme der Alters-
rückstellung im verfassungsrechtlich
zulässigen Rahmen. Genauere Erörte-
rungen zu diesem Punkt bleibt die SPD
leider schuldig. Die Wechseloption
erstreckt sich auch auf Selbständige
und Beamte.
Finanzierung der Bürgerversiche-
rung aus drei Säulen
Zur Finanzierung der Bürgerversiche-
rung werden drei Beitragssäulen gebil-
det:
1. Bürgerbeitrag
Der Bürgerbeitrag wird auf diejenigen
Einkommensanteile erhoben, welche
sich aus der selbständigen und unselb-
ständigen Tätigkeit ergeben. Die Bei-
tragsbemessungsgrenze wird entspre-
chend dem heutigen Niveau beibehal-
ten und fortgeschrieben. Der Beitrags-
satz wird kassenindividuell selbständig
festgesetzt. Die Regelungen für bei-
tragsfrei mitversicherte Personen blei-
ben bestehen.
2. Arbeitgeberbeitrag
Der Arbeitgeberbeitrag wird als ein
linearer, prozentualer Anteil an der
gesamten Lohnsumme für bürgerversi-
cherte Arbeitnehmer definiert. In die-
ser Lohnsumme enthalten sind neben
den regulären Löhnen und Gehältern
auch einmalige Zahlungen wie Boni
oder ähnliches. Die Unternehmen füh-
ren den Beitrag als Summe an den
Gesundheitsfonds ab, diese wiederum
leitet die Mittel entsprechend dem Risi-
kostrukturausgleich an die Kranken-
kassen weiter.
3. Dynamisierter Steuerbeitrag
Mit einem dynamisierten Steuerbeitrag
will die SPD weitere Einkommensarten
zur Finanzierung der Krankenversiche-
rung heranziehen. Der bestehende
Steuerzuschuss wird zu einem Steuer-
beitrag und entsprechend dem Verfah-
ren in der Renten- und Arbeitslosen-
versicherung gemäß der Verände-
rungsrate der Umsatzsteuereinnahmen
dynamisiert. Die Mittel hierfür werden
aus einer Erhöhung der Steuern auf
Kapitalerträge der bürgerversicherten
Patientinnen und Patienten erhoben.
Zwischen dem Arbeitgeberbeitrag und
dem Bürgerbeitrag soll die tatsächliche
Parität hergestellt werden. Hierzu
berechnet der Schätzerkreis jährlich die
zu erwartenden Ausgaben der Bürger-
versicherung, um von diesem Ergebnis
den dynamisierten Steuerzuschuss
abzusetzen und den verbleibenden
Betrag hälftig auf den Arbeitgeberbei-
trag und den Bürgerbeitrag umzulegen.
Durch die unterschiedlichen Bemes-
sungsgrundlagen ergeben sich bei tat-
sächlicher Parität unterschiedliche Pro-
Berufspolitik
Nr. 2 • Februar 2012
6
Die Bürgerversicherung
soll es richten
Nichts Neues von der SPD
(Fortsetzung von Seite 1)