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Referentenentwurf: Landarztgesetz Baden-Württemberg

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Zur langfristigen Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung - vor allem auch im ländlichen Raum - ist es notwendig, dass alle Fachgruppen, die gem. § 73 Abs. 1a SGB V an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen, in Fördermaßnahmen eingebunden werden. Der BDI begrüßt daher den vorliegenden Entwurf für ein Landarztgesetz daher ausdrücklich.