Schon beim 126. Deutschen Ärztetag hagelte es deutliche Kritik an der Amtsführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Es gibt viel zu tun, ja, aber so richtig angepackt hat er bislang wenig. Stattdessen wird der Reformstau länger und länger. Als ginge es nicht noch schlimmer, kommt jetzt aus seinem Hause ein Spargesetz, das vor allem an einem spart: An vernünftigen Vorschlägen, um dem drohenden Defizit bei den gesetzlichen Krankenkassen entscheidend entgegenzusteuern. Denn mal wieder wird eine Berufsgruppe im Rahmen dieses Spargesetzes belastet, die schon in den vergangenen Jahren einen überproportionalen Anteil an der Kostendämpfung im Gesundheitswesen beigetragen hat: die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte. Mit der Folge, damit eine Leistungskürzung in der medizinischen Versorgung zu riskieren.
Was ist geplant? Die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz im Jahr 2019 eingeführte Regelung zur Neupatienten-Honorierung soll wieder einkassiert werden. Also weg mit der vollständigen, extrabudgetären Vergütung. Was das bringt? Ein Einsparpotential von 400 Mio. €. Im Gesamtdefizit von 17 Milliarden € ein Kleckerbetrag mit kleinem Effekt. Viel größer wird er für die Neupatientinnen und -patienten, die nun wieder weniger Termine angeboten bekommen können. Denn ärztliche Leistungen können nur so lange erbracht werden, bis die Quartalsbudgets aufgebraucht sind.
Wenn Karl Lauterbach diesen Schritt damit begründet, dass die Definition von neuen Patienten unzureichend sei, sät er darüber hinaus Misstrauen in die verantwortungs- und vertrauensvolle Arbeit von uns Ärztinnen und Ärzten. Auch das trägt nicht zu einem konstruktiven Miteinander bei.
Das Ende der Fahnenstange ist damit längst nicht erreicht. Denn auch der stationären Versorgung geht es an den Kragen, wenn gemäß dem Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Lauterbach der Rotstift an die vermeintliche Doppelfinanzierung der Pflege angesetzt werden soll. So sieht er das im Selbstkostenprinzip einerseits und einem nicht bereinigten Beitrag in den Fallpauschalen anderseits.
Und Mitte dieser Woche drängte sich der GKV-Spitzenverband mit seinen Sparideen ins Rampenlicht. Er fordert jetzt zwei Nullrunden in der Vergütung und die Abschaffung der ausbudgetierten Vergütung bei offenen Sprechstunden – was klar zu Lasten einer umfassenden ambulanten Versorgung geht.
Um uns gegen diese verfehlten gesundheitspolitischen Weichenstellungen zu wehren, wenden wir uns gemeinsam mit den im SpiFa organisierten Verbänden an die Politikerinnen und Politiker in den einzelnen Wahlkreisen und klären sie über die Auswirkungen dieser Sparmaßnahmen auf.
Einen entsprechenden Aufruf samt Mustertext habe ich Ihnen in der vergangenen Woche zugeschickt. Viel Zeit ist dafür nicht mehr, denn den Kabinettsentwurf zu dem Gesetzesvorhaben erwarten wir für Ende Juli.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung,
Ihre
Christine Neumann-Grutzeck
Präsidentin