01.10.2009

10 Punkteplan des BDI für eine bessere Weiterbildung

Der BDI fordert alle Verantwortlichen im Gesundheitswesen auf :

  1. Konsequenter Abbau der nicht Arzt-spezifischen Dokumentationsaufgaben und Erleichterung der Arzt-spezifischen Dokumentation durch
    a. Einführung der längst überfälligen elektronischen Patientenakte in den Kliniken und Automatisierung der Arztbriefschreibung soweit möglich
    b. Delegation von Nicht Arzt-spezifischen (Arzt-nahe oder nichtärztliche) Dokumentationsaufgaben auf Stationssekretärinnen, Schreibkräfte und Pflegepersonal (welches gleichzeitig ebenfalls entsprechend entlastet werden muss)
    c. Übergabe der Kodierungsaufgaben an entsprechende Fachkräfte
    d. Bürokratieabbau

  2. Strukturierung der Weiterbildung durch
    a. verpflichtend einzuhaltende, strukturierte Curricula mit klaren Vorgaben
    b. Verpflichtung zur Veröffentlichung der vorhandenen (!) Curricula der Weiterbildungsbefugten auf der Homepage der Ärztekammern oder Kliniken
    c. Überprüfung der Einhaltung der Curricula durch die Weiterbildungsassistenten selbst im Rahmen der Evaluation der Weiterbildung im Allgemeinen durch die Bundesärztekammer und im Speziellen (z.B. den BDI)
  3. Schaffung von Freiräumen in der täglichen Patientenversorgung zur Förderung der Eigeninitiative in der Weiterbildung und Forschung
  4. Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Karriere durch Strukturänderungen
    a. Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle
    b. Angebot ortsnaher oder Klinik-eigener Kinderbetreuung während der Arbeitszeiten (und ggf. darüber hinaus)
    c. Teilzeitarbeit mit flexiblen Modellen

  5. Einführung von Mentoring-Programmen, nicht nur in Forschung oder großen Kliniken, sondern auch in der klinischen Ausbildung im Sinne von klaren Verantwortlichkeiten

  6. Erhöhung der Zahl der Weiterbildungsermächtigten in den Kliniken (Oberärzte, Funktionsfachärzte)

  7. Sektorübergreifende Kooperation mit niedergelassenen Kollegen oder anderen Kliniken, um die entsprechenden Weiterbildungsinhalte in der definierten Ausbildungszeit erreichen zu können und um die Weiterbildungsermächtigung zu erweitern und zu verlängern.

  8. Umgehende Besetzung offener Stellen

  9. Extrabudgetäre (aus den DRGs herausgenommene) Finanzierung der Weiterbilder mit Etablierung eines festen Lehrdeputats (z.B. 25% Lehre / 5 Assistenten / Klinik). Dies sollen sich verschiedene Oberärzte, Fachärzte und die Chefärzte entsprechend aufteilen können. Über die Evaluation der Weiterbildung kann die Einhaltung (bottom up und preiswert) kontrolliert werden.

  10. Anerkennung von maximal einem halben Jahr Facharzt-spezifischer Forschung auf die Weiterbildungszeit sollte in Zukunft möglich sein.

 


Berlin, den 24.09.2009

Prof. Dr. H. Lochs              
Frau Dr. C. Jaursch-Hancke              
Prof. Dr. J. F. Riemann                  
Dr. M. Denkinger