25.03.2011

G-BA-Entscheid zu Blutzuckerteststreifen für Typ-II Diabetiker: Zugeknöpft

Mit einem neuen Beschluss des G-BA soll die Erstattungsfähigkeit der Blutzucker- und Urinteststreifen für Typ-II Diabetiker, die sogenannten „Altersdiabetiker", eingeschränkt werden. Laut Industrieangaben betragen die jährlichen Ausgaben für Teststreifen in der GKV rund 900 Millionen Euro, und mehr als eine Milliarde Euro, zählt man die Ausgaben der Selbstzahler und Privatversicherten mit hinzu. Einig ist man sich darin, dass ein Teststreifen-Muss für Insulinpflichtige Diabetiker gegeben ist, die ihre Dosis an Insulin aufgrund der Blutzuckermessung anpassen müssen. Typ-II Diabetiker, die orale Antidiabetika einnehmen, haben keinen therapeutischen Vorteil von der Blutzuckerselbstmessung, so das Ergebnis einer Untersuchung des IQWIG. Das Institut traf die Entscheidung nach einer intensiven Auswertung von „geeigneten" Studien. „Strittig dabei ist, welche Studien denn tatsächlich geeignet seien", kommentiert G-BA Vorsitzender Dr. Rainer Hess. Dies wäre ein permanenter Streit. Die ROSSO-Studie (Retrolective Study Self-Monitoring of Blood Glucose and Outcome in Patients with Type 2 Diabetes), vom Diabetiker Bund beispielsweise angeführt, hat nach Meinung des IQWIG nicht die Aussagekraft, die der Diabetiker Bund ihr zumisst. Nachgewiesen wurde demnach, dass die Selbstkontrolle die Morbiditäts- und Mortalitätsrate signifikant sen

... aber mit Spielraum

Wie viel sich durch die Restriktion an Kosten tatsächlich einsparen lässt ist offen. Denn es wurden Ausnahmesituationen generiert, in denen auch Typ-II Diabetiker Blutzuckerteststreifen vom Arzt verordnet werden dürfen. Diese liegen bei einer instabilen Stoffwechsellage durch interkurrente Erkrankungen, beispielsweise einer fiebrigen Grippe, bei Ersteinstellung oder bei Therapieumstellung vor. Je Behandlungssituation dürfen dann bis zu 50 Teststreifen gewährt werden. Die Beispielsfälle sind nicht abschließend. Weitere Begründungen für eine instabile Stoffwechsellage sind möglich. Dem Arzt soll ein Spielraum offen stehen. Ein Sonderproblem ergibt sich aus Europäischen Vorschriften, in denen Berufskraftfahrer ihren Blutzucker regelmäßig testen müssen. Laut G-BA dient der Einsatz solcher Selbstmessungen zwar der Fahrsicherheit aber nicht der Krankenbehandlung. Folglich zahlen Krankenkassen nicht. In der Diskussion ist, ob der Arbeitgeber oder andere Sozialleistungsträger, wie die Unfallversicherung, einspringen. Die Jahreskosten betragen dafür rund 500 Euro. Die KBV fordert eine Untersuchung der Auswirkungen des Beschlusses. Zu erwarten ist, dass sich die Preise der Teststreifen ändern werden, da sich der Wettbewerb um die Patienten verstärkt. Inwieweit künftig die Krankenkassen für die Messgeräte zur Kasse gebeten werden, die bislang von der Industrie umsonst herausgegeben wurden, bleibt offen.

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