17.11.2010

Checkliste für RLV-Zuweisungsbescheid

1. Fallwert für RLV überprüfen

  • Zuweisung zur richtigen Arztgruppe erfolgt? (Versorgungsschwerpunkt kann auch ohne Berechtigung zum Führen einer Schwerpunktbezeichnung vorliegen!)
  • Zuschlag 10% für fachgleiche Gemeinschaftspraxis/fachgleichen angestellten Arzt berücksichtigt?


2. Fallzahl für RLV überprüfen

  • Zahl der kurativ/ambulanten Behandlungsfälle in 1/2008 zutreffend?
  • Anfängerstatus berücksichtigt?
  • Fachübergreifende Gemeinschaftspraxis: Entspricht die Fallzahl der Anzahl der abgerechneten Grund- bzw. Versichertenpauschalen?
  • Da die Zahl der Arztfälle in fachungleichen Berufsausübungsgemeinschaften und Praxen mit angestellten Ärzten anderer Arztgruppen werden nach der Zahl der abgerechneten arztgruppenspezifischen Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen bemessen Problem: Berücksichtigung der Fälle ohne Grund- bzw. Versichertenpauschale (Nummern 01430, 01435, 01436, 01820 ff)
  • Zwei oder mehr Abrechnungen im Quartal 1/2008 – Fallzählung nur aus erster Abrechnung?
  • Angestellte Ärzte Beschäftigungsumfang zutreffend berücksichtigt?


3. Praxisbesonderheiten prüfen
Die Praxisbesonderheiten werden zwischen den Partnern der Gesamtverträge geregelt. Die Praxisbesonderheiten ergeben sich aus einem besonderen Versorgungsauftrag oder einer besonderen, für die Versorgung bedeutsamen Spezialisierung, wenn zusätzlich einer aus den Praxisbesonderheiten resultierende Überschreitung des durchschnittlichen Fallwertes der Arztgruppe von mindestens 30% vorliegt.


4. Prüfung Datum des Zuweisungsbescheides
Nach § 87 b Abs. 5 SGB V erfolgt die Zuweisung des Regelleistungsvolumens erstmals zum 30. November 2008 und in der Folgezeit jeweils spätestens vier Wochen vor Beginn der Geltungsdauer des Regelleistungsvolumens. Sollte dieses Datum von Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nicht eingehalten sein, sollte dies in dem Widerspruch zum Regelleistungsvolumen ebenfalls Berücksichtigung finden.