30.06.2010
Falsche Diagnose kein ärztlicher Kunstfehler
Eine als Verdacht geäußerte Krebsdiagnose, die sich im Nachhinein aber als falsch erweist, ist kein ärztlicher Kunstfehler. Das stellte das Amtsgericht Mühlhausen klar und wies am Dienstag die Klage (Az: 3C 162/08) eines Patienten gegen ein Krankenhaus aus dem Unstrut-Hainich-Kreis ab. Der Mann hatte die Klinik 2008 auf 2000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Ein Chefarzt hatte bei ihm im Juli 2007 Lungenkrebs diagnostiziert und ihn zur Weiterbehandlung in eine Spezialklinik überwiesen. Dort stellte sich eine Woche später heraus, dass der Mann nicht an einem bösartigen Lungentumor sondern an «Sarkoidose», einer Bindegewebserkrankung, leidet.
Zivilrichter Holger Michels folgte der Auffassung des medizinischen Sachverständigen, der bei der falschen Diagnose keinen Verstoß gegen die Regeln der ärztlichen Kunst erkannt hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Nach Gerichtsauffassung durfte der Chefarzt einen derartigen dringenden Verdacht äußern. Da der Patient eine Gewebeprobe verweigerte, musste sich die Diagnose auf die vorliegenden Unterlagen wie Röntgenbilder stützen. Der im Patientengespräch geäußerte dringende Verdacht habe den Kläger und seine Ehefrau in Todesangst versetzt, rechtfertige aber kein Schmerzensgeld.
dpa




