15.12.2011

Uniklinik-Mitarbeiter können zum Land zurückkehren

 

Knapp sechs Jahre nach seiner Privatisierung können Beschäftigte des Universitätsklinikums Gießen-Marburg in den Landesdienst zurückkehren. Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP beschlossen ein entsprechendes Gesetz am Mittwoch im Wiesbadener Landtag in dritter Lesung.

Es geht um die rund 4600 Beschäftigten, deren Verträge von der Privatisierung am 1. Februar 2006 direkt betroffen waren. Die Beschäftigten haben nun sechs Monate Zeit zu prüfen, ob die Rückkehr in den Landesdienst für sie vorteilhaft ist. Mit dem Gesetz kommt das Land einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach, das im Februar dieses Jahres die Rückkehr-Möglichkeit zur Auflage gemacht hatte.

Das Gesetz bringe für die Beschäftigten „Rechtsklarheit und Rechtssicherheit", sagte Wissenschaftsministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU). Die beiden Regierungsfraktionen wiesen darauf hin, dass die Rückkehr-Frist für die Beschäftigten von drei auf sechs Monate verlängert worden sei. Der überwiegende Teil der Beschäftigten stehe beim privaten Betreiber Rhön-Klinikum ohnehin finanziell besser da, erklärte der FDP-Abgeordnete Jochen Paulus.

SPD und Grüne sprachen von einer „juristischen Minimallösung", die den Betroffenen nicht gerecht werde. Wer von seinem Rückkehrrecht Gebrauch mache, dem dürfe auf keinen Fall betriebsbedingt gekündigt werden, forderte der SPD-Abgeordnete Thomas Spies. Die Grünen-Abgeordnete Angela Dorn verlangte eine „echte Beschäftigungsgarantie" für die Rückkehrer. Die Fraktionschefin der Linken, Janine Wissler, erklärte, die Regierung wälze die Kosten der Privatisierung auf die Beschäftigte ab.

dpa