Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Krankenhaushygiene: BDI begrüßt Gewinn an Qualität und Transparenz
Der Berufsverband Deutscher Internisten, BDI e.V., unterstützt die Absicht des Bundesgesundheitsministeriums, Qualität und Transparenz der Hygiene in medizinischen Einrichtungen zu stärken. Er begrüßt deshalb eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung zur Verbesserung der Krankenhaushygiene.
Die Errichtung einer unabhängigen Kommission Antiinfektive Resistenzlage und Therapie (ART) durch das Robert-Koch-Institut betrachtet der BDI als Qualitätsgewinn für die medizinische und infektiologische Versorgung der Patienten in Deutschland. Wichtig ist, dass neben Experten der medizinischen Mikrobiologie und klinisch-orientierten Pharmazeuten vor allem klinische Infektiologen, vorgeschlagen von der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie bzw. dem BDI, Sektion Infektiologie, berufen werden, betont Privatdozent Dr. med. Andrew J. Ullmann, Sektionssprecher der Infektiologie im BDI. Die Mikrobiologen sind im klinischen Alltag für die Diagnosestellung von Infektionskrankheiten behilflich, aber die Infektiologen sind für die klinische Beurteilung und Betreuung dieser Patienten in der Klinik verantwortlich.
Der BDI schlägt deshalb auch vor, sogenannte „AntibioticStewardships" (ABS) verpflichtend in den Krankenhäusern einzurichten. Dieses Gremium kann die Antibiotika-Verbräuche überwachen und steuern. Ziel eines ABS sollte es sein, den rationalen Gebrauch von Antibiotika zu gewährleisten und so eine verbesserte Patientenversorgung sowie Prävention der Resistenzentwicklung zu erreichen. Das Gremium sollte mindestens aus einem ausgebildeten Infektiologen und einem Krankenhausapotheker bestehen. Kleinere Krankenhäuser könnten Kooperationen einrichten.
Krankenhäuser, die bereits eine fortschrittliche Infektionsdiagnostik und -betreuung anbieten, umso rechtzeitig Problemkeime zu entdecken oder gar ihre Weiterverbreitung zu verhindern, dürfen nicht für diese Gründlichkeit durch die geringe Erstattung der Mehraufwendungen bestraft werden. Im Gegenteil, der BDI schlägt vor, entsprechende Anreize für die Einrichtung eines solchen Gremiums in den Kliniken zu schaffen.
Ullmann hält es allerdings für zu einseitig, sich nur auf MRSA (Methicillin-resistente Staphylococcusaureus)zu konzentrieren. „Wir haben neben MRSA weitere resistente Keime, die Probleme in der Betreuung unserer Patienten bereiten, und empfehlen daher eine Änderung der Begrifflichkeit MRSA in multiresistente Erreger MRE." Mehrkosten der Diagnostik, Betreuung und Isolierungsmaßnahmen müssen entsprechend in den Praxen und Kliniken zusätzlich vergütet werden.
Die Sektion Infektiologie im BDI hat ihre dementsprechenden Änderungsvorschläge zum Gesetz zur Verbesserung der Krankenhaushygiene und zur Änderung weiterer Gesetze dem Bundesgesundheitsministerium übermittelt.




