Quereinstieg in die Allgemeinmedizin
Eine qualitativ hochwertige hausärztliche Versorgung verlangt hochqualifizierte Ärzte. Der BDI begrüßt deshalb ausdrücklich die im vergangenen Jahr auf dem Deutschen Ärztetag in Dresden beschlossene Wiedereinführung der Allgemeinmedizin als eigenständiges Gebiet.
Der BDI lehnt jedoch den „Allgemeinarzt light", der durch den Quereinstieg aus anderen, nicht internistischen Fächern entsteht, grundsätzlich ab, erklärt BDI-Präsident, Dr. Wolfgang Wesiack. Eine solche Zulassung würde für den Vertragsarzt auf Dauer gelten; es gäbe wieder "praktische Ärzte" im System, deren Zulassung nicht mehr widerrufen werden kann.
Eine pauschale Gleichsetzung von Facharztqualitäten und Weiterbildungszeiten ist mit dem Inhalt und der Systematik der Weiterbildung nicht vereinbar.
Angesichts der Zunahme der Zahl der Patienten mit chronischen Erkrankungen, die überwiegend in das Gebiet der Inneren Medizin fallen, sowie der zusätzlich zu beobachtenden gesteigerten Multimorbidität ist folgerichtig der Vermittlung von Kenntnissen in diesem Bereich in der Muster-Weiterbildungsordnung der große zeitliche Rahmen von 36 Monaten eingeräumt.
Vor dem Hintergrund des zunehmenden Mangels an für die hausärztliche Versorgung benötigten, qualifizierten Ärzten bietet der BDI an, durch Weiterbildung von angehenden Allgemeinärzten in hausärztlich-internistischen Praxen das bestehende Weiterbildungsangebot zu ergänzen und damit die Bemühungen zu unterstützen, den Nachwuchs an Fachärzten für Allgemeinmedizin zu fördern.
In diesem Zusammenhang stellt der BDI fest, dass Fachärzte für Innere Medizin aufgrund der unverändert geltenden Vorgaben im § 73 SGB V auch zukünftig im hausärztlichen Versorgungsbereich tätig sein werden, sofern sie sich hierfür entscheiden. Gegenwärtig stellen Hausarzt-Internisten bereits 21 % aller Hausärzte in Deutschland; die Tendenz ist steigend.


