Prozess nach Krebsmittel-Schwindel könnte lange dauern
Das angebliche Krebswundermittel Galavit beschäftigt weiter die hessische Justiz - und das womöglich noch über Monate. Mit Beweisanträgen hat am Donnerstag vor dem Landgericht Kassel die dritte Auflage des Galavit-Prozesses begonnen. Angeklagt sind ein Kaufmann (40), der in Österreich lebt, und ein Journalist (62) aus Ludwigsburg (Baden-Württemberg). Sie waren von 2000 bis 2001 beteiligt, als das russische Stärkungsmittel Galavit in Nordhessen 132 Patienten als Wunderdroge gegen Krebs für 8.500 Euro pro Behandlung verkauft wurde - das 26-Fache des von ihnen gezahlten Preises.
Beide hatten vom Drahtzieher des Geschäfts rund 256 Euro pro Patient bekommen. Beim ersten Prozess 2006 konnten nur noch neun der betrogenen Patienten als Zeugen aussagen. Viele waren vorher gestorben. In dem neu aufgerollten Verfahren müssen die Richter nun über das Strafmaß für die beiden Angeklagten befinden.
Die beiden waren - wie drei andere Angeklagte in diesem Fall - bereits wegen gewerbsmäßigen Betruges verurteilt worden. Nach einer Revision musste das Gericht erneut entscheiden und verurteilte den 62-Jährigen 2010 zu zweieinhalb Jahren Haft und den 40-Jährigen zu 14 Monaten auf Bewährung. Der Bundesgerichtshof hob das Strafmaß aber auf, weil die Unterschrift eines beteiligten Richters fehlte.
In der dritten Auflage geht es auch um die Frage, wie hoch die Kosten für das Präparat wirklich waren - und damit, wie hoch der Schaden ist. Der Anwalt des 62-Jährigen, Michael Kühn, will ermitteln lassen, ob und wie die 132 Opfer oder deren Angehörige die Kosten für das Mittel steuerlich hätten absetzen können. Dies sei von der Schadenssumme abzuziehen, erklärt Kühn, der vier Anträge stellte. Der Prozess geht am Montag mit der Befragung von Zeugen weiter.
Das Ziel sei, auch für den 62-Jährigen eine Bewährungsstrafe zu erreichen, sagte Kühn. Für den 40-Jährigen soll die Strafe nach dem Willen der Verteidigung auf höchstens ein Jahr zur Bewährung reduziert werden. Die Urteile gegen zwei andere Angeklagte sind rechtskräftig. Das Verfahren gegen den fünften Mann wurde vorläufig eingestellt, weil er derzeit verhandlungsunfähig ist.
dpa


