22.12.2011

Patientenschützer kritisieren Organspende-Regelung

 

Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung hat die geplante Neuregelung der Organspende scharf kritisiert. Problematisch sei etwa die Definition, wann ein Mensch wirklich tot ist, machte der Geschäftsführende Vorstand, Eugen Brysch, am Mittwoch in Berlin deutlich. Das Hirntod-Konzept sei verfassungsrechtlich mehr als zweifelhaft.

Laut EU-Vorgabe muss der Bundestag bis Mitte 2012 ein neues Transplantationsgesetz verabschieden. Nach einer Einigung der Fraktionen soll nun künftig die Bereitschaft der Bürger zu einer Organspende regelmäßig abgefragt werden, um die Spendenbereitschaft zu erhöhen. Bisher muss ein Spender aus eigener Initiative sein Einverständnis geben.

Die Patientenschützer gehen aber davon aus, dass die Neuregelung die Spendenbereitschaft nicht erhöhen wird. Der Organmangel entstehe dadurch, dass Krankenhäuser viele Hirntod-Fälle nicht melden. Die Stiftung kritisierte zudem, dass private Organisationen wie Eurotransplant und die Bundesärztekammer über die Organvergabe entscheiden. Darüber hinaus könnten die meisten der rund zehn Millionen Patientenverfügungen eine Organentnahme verhindern, auch wenn der Betroffene sein Organ eigentlich spenden will.

dpa