Neue Hygieneverordnung für Krankenhäuser
Brandenburg wird bis Ende März 2012 eine Krankenhaus-Hygieneverordnung erarbeiten. Anlass ist eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes, nach der die Bundesländer eigene Verordnungen erarbeiten sollen. Das teilte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums in Potsdam mit. Das Gesetz trat am 4. August in Kraft.
Angesichts von rund 600 000 Patienten mit gefährlichen Klinikinfektionen und bis zu 15 000 Todesfällen pro Jahr hat die Bundesregierung alle Länder zu diesen Verordnungen verpflichtet. Bisher gibt es sie erst in sieben Ländern. Ärzte und Kliniken sollen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) strenger umsetzen.
Der Infektionsschutz in den Krankenhäusern ist aus Sicht der rot-roten Landesregierung bislang gut. Dem Gesundheitsministerium seien in den vergangenen Jahren keine schwerwiegenden Hygienemängel bekanntgeworden, erklärte Ministerin Anita Tack (Linke) in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage.
Sie halte die Überwachung der Krankenhaushygiene mit den bestehenden Regelungen für gewährleistet, erklärte Tack. Dennoch muss nun auch Brandenburg eine neue Verordnung erlassen.
dpa


