Neue Bedarfsplanung erfordert neue Finanzierungsvorgaben - BDI-Chef Wesiack: Mehrbedarf muss zusätzlich finanziert werden
Die Neuordnung der Bedarfsplanung ist nicht nur für die regionale Anpassung der Versorgung von Bedeutung. Die Finanzierung unseres Gesundheitswesens geht von drei Eckpunkten aus, die sich gegenseitig beeinflussen: Budget, Leistungskatalog und nicht zuletzt die Arztzahl.
Der BDI weist darauf hin, dass bei einer Novellierung der Bedarfszahlen auch die Finanzierungsvorgaben des Systems angepasst werden müssen. Das hat die Delegiertenversammlung des Berufsverbands Deutscher Internisten, BDI e.V., auf dem 4. Deutschen Internistentag Ende September in Berlin gefordert.
BDI-Präsident Dr. Wolfgang Wesiack betont, dass die Finanzierung zusätzlicher Praxissitze nicht zu zusätzlichen Belastungen der Gesamtvergütung der vertragsärztlichen Versorgung führen darf. „Mehrbedarf muss mit zusätzlichen Mitteln finanziert werden."
Als positiv wertet Wesiack, dass durch die vorgesehenen Änderungen der Bedarfsplanung und des Zulassungssystems flexiblere Gestaltung und stärkere Berücksichtigung lokaler Bedürfnisse möglich werden.


