19.05.2011

Mecklenburg-Vorpommern: Neues Krankenhausgesetz erleichtert Bettenplanung

 

Die Landesregierung verzichtet künftig auf detaillierte Vorgaben für die Bettenplanung der 39 Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern und überlässt den Kliniken weitgehend selbst die Aufteilung. „Damit können die Krankenhäuser schnell auf den echten medizinischen Bedarf in den unterschiedlichen Abteilungen reagieren", sagte Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD) im Landtag. Sie begründete damit eine der wesentlichen Änderungen am Landeskrankenhausgesetz, das der Landtag mit den Stimmen von SPD, CDU und der oppositionellen FDP beschloss.

Die Linke kritisierte, dass damit der Gewinnmaximierung privater Klinken der Weg bereitet werde. Die bedarfsgerechte, wohnortnahe medizinische Versorgung gerate in Gefahr, weil Bereiche mit niedrigen Fallpauschalen zugunsten solcher mit hohen Zuweisungen eingeschränkt werden könnten. Alle Fachleute hätten sich in der Anhörung des Sozialausschusses für die Beibehaltung der bisherigen Planungsgrundsätze ausgesprochen, um Disproportionen im Land zu verhindern, sagte Ex-Sozialministerin Marianne Linke von der Linksfraktion.

Schwesig wies die Vorwürfe zurück: „Sie schüren Panik, dass Krankenhäuser nur noch machen, was ihnen Geld bringt. Dem ist nicht so", entgegnete sie auf Linkes Darstellungen. Die notwendige Versorgung werde in allen Regionen sichergestellt, das Land werde dies regelmäßig überprüfen. Die Ministerin trat auch der Kritik der niedergelassenen Ärzte entgegen, die Landesregierung bevorzuge die Kliniken. Schwesig äußerte sich überzeugt, dass eine bedarfsgerechte, flächendeckende medizinische Versorgung eine vernünftige Kooperation stationärer und ambulanter Einrichtungen erfordere. Im Mittelpunkt der Gesundheitspolitik stehe der Patient.

Das neue Krankenhausgesetz stärkt nach Angaben Schwesigs auch die Patientenrechte. In jedem Krankenhaus können Patienten-Beschwerdestellen eingerichtet werden. Bei kranken Kindern bis zum zwölften Lebensjahr darf auf Wunsch ein Elternteil mit in der Klinik bleiben. Das gilt auch für Begleitpersonen alter Menschen und Behinderter.

Laut Schwesig verfügt Mecklenburg-Vorpommern über moderne und leistungsfähige Krankenhäuser. Seit 1990 seien rund 2,5 Milliarden Euro an öffentlichen Mitteln in Neubauten und die Modernisierung alter Einrichtungen geflossen. Etwa 20.000 Fachkräfte sorgten für eine gute Versorgung mit medizinischen Leistungen.

dpa