Krankenhäuser müssen dringend finanziell entlastet werden (Von Dr. Rudolf Kösters, Ehrenpräsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V). -Positive Neuregelungen beim G-BA / Abbau von Sektorbarrieren aber nicht geglückt
Das Jahr 2011 hatte hoffnungsvoll begonnen. Bereits im Koalitionsvertrag 2009 angekündigt, hat die Bundesregierung ihr zentrales gesundheitspolitisches Anliegen der Sicherstellung einer flächendeckenden und bedarfsgerechten medizinischen Versorgung der Patienten nun in ein Gesetz gegossen. Die Rede ist in diesem Zusammenhang von einer Reduktion des Ärztemangels und der Wartezeiten sowie von der Verringerung von Versorgungsbrüchen für den Patienten. Ziele, zu deren Erreichung die Krankenhäuser bereits heute einen nachhaltigen Beitrag leisten.
Jetzt, am Ende des Jahres, zeigt sich jedoch enttäuschend, dass das Gesetz einseitig fokussiert auf die Versorgung durch niedergelassene Ärzte. Die Möglichkeiten der ambulanten Leistungserbringung im stationären Sektor werden z.T. erheblich eingeschränkt, und die Wahlmöglichkeiten für die Patienten damit deutlich beschnitten. Nicht erreicht wurde mit den vorliegenden Regelungen das Ziel des Abbaus der Sektorengrenzen, im Gegenteil: die Sektorbarrieren sind eher wieder höher geworden. Zwar dürfen Krankenhäuser auch weiterhin Träger medizinischer Versorgungszentren sein, allerdings sind sie in ihren möglichen Rechtsformen eingeschränkt. Damit werden MVZ in der Trägerschaft von Krankenhäusern offen als vorrangig kapitalorientiert diskriminiert und bei der Neuerrichtung eingeschränkt. Mit der Neudefinition des Spektrums der sog. § 116b-Leistungen wird für schwerstkranke Patienten der Zugang zu qualifizierter interdisziplinärer ambulanter Versorgung deutlich reduziert. Zugang zur spezialfachärztlichen ambulanten Behandlung in den Krankenhäusern werden ausschließlich Krebs-, Herz-, Rheuma-, HIV-Kranke und Kinder haben und das auch nur dann, wenn ein besonders schwerer Krankheitsverlauf diagnostiziert ist. Allen anderen gesetzlich versicherten Patienten ist der Zugang zu diesen Leistungen- im Gegensatz zu PKV-Patienten - verwehrt. Damit sind Versorgungsbrüche, Leistungseinschränkungen und große Unsicherheiten für viele Patienten und die behandelnden Ärzte vorprogrammiert. Mit diesen Regelungen vertut der Gesetzgeber eine große Chance, besonders für schwer kranke Patienten und auch für diejenigen Patienten, die in unterversorgten Regionen leben. Die Öffnung zur Erbringung vor- und nachstationärer Leistungen durch Vertrauensärzte ist unüberlegt und öffnet „Kick-Back-Geschäften" in fataler Weise die Tür. Auch innerhalb der Krankenhäuser hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten zum Abbau von Hürden nicht genutzt. So hat er bei der Entwicklung eines neuen Entgeltsystems für die Psychiatrie die psychiatrischen Institutsambulanzen mit weiteren Bürokratielasten belegt. Danach sollen alle Behandlungsfälle der psychiatrischen Institutsambulanzen - das sind immerhin circa eine Million p.a. - im Rahmen des Prüfauftrags nach einem bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnis, das im 1.Quartal von der Selbstverwaltung zu entwickeln ist, kodiert werden. D.h. jede Intervention am Patienten wird dann minutengenau zu erfassen sein, allerdings nur dann, wenn sie an Krankenhäusern behandelt werden. Die Erfassungspflicht gilt nicht für die niedergelassenen Ärzte. Positiv zu bewerten sind einige Neuregelungen zum GBA, besonders die Verkürzung der Karenzzeit der unparteiischen Mitglieder von drei Jahren auf ein Jahr, die Anpassung der Stimmrechtsverhältnisse bei Sektor spezifischen Beschlüssen und die geänderten Mehrheitserfordernisse bei Ausschlüssen von Leistungen aus der Erstattungsfähigkeit der GKV. Zwar ist das Versorgungsgesetz kein Kostendämpfungsgesetz, doch leistet es andererseits auch keinen Beitrag zur finanziellen Entlastung der Krankenhäuser in einer Zeit, in der die Kassen der Gesetzlichen Krankenversicherung gut gefüllt sind. Es bleibt das Versprechen einiger Gesundheitspolitiker, nicht zuletzt von Herrn Spahn, dem gesundheitspolitischen Sprecher der Unionsfraktion, und Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, den Krankenhäusern „nach Prüfung" im kommenden Jahr vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Tarifrunden finanzielle Entlastung bzw. Tarifhilfen angedeihen zu lassen. Auch wird die Bereitschaft angedeutet, weitere Problemlagen in den Krankenhäusern angehen zu wollen, so z. B. der Fachkräftemangel, bessere Bedingungen für die ärztliche Weiterbildung, aber auch Nachjustierungen im Vergütungssystem. Wie werden sehen. Die Hoffnung bleibt.
dgd


