18.07.2011

Krankengeld-Zuweisungen - Fehlallokation und Reformoptionen : „Nicht Gott gegeben" (Dr. Thomas Drabinski, Institut für Mikrodaten-Analyse [IfMDA], Kiel)

 

Die aktuelle IfMDA-Studie „Allokationsprobleme im Gesundheitsfonds: Optionen für eine Neujustierung des Morbi-RSA am Beispiel des Krankengeldes" zeigt erstmals für eine Stichprobe von 14 ausgewählten Betriebskrankenkassen, welche Fehlallokation das BVA-Versichertenklassifikationsmodell für den Leistungsbereich des Krankengeldes bewirkt.

Fehlallokation heißt, dass das BVA-Modell im Ergebnis dazu führt, dass Finanzmittel des Gesundheitsfonds nicht ausgabendeckend auf die Krankenkassen verteilt werden.

Studienergebnisse

In der Studie wurde untersucht, in welchem Ausmaß der derzeit implementierte BVA-Zuweisungsalgorithmus für das Krankengeld eine Fehlallokation der Finanzmittel im Gesundheitsfonds beschreibt.

Denn derzeit werden vom BVA die Krankengeld-Zuweisungen über „einfache Zellen- Mittelwerte" und nach „Krankengeld-Berechtigten" ermittelt. Hingegen bleiben wesentliche Erklärungsfaktoren für die Höhe der tatsächlichen Krankengeld-Ausgaben im BVA-Zuweisungsalgorithmus unberücksichtigt, z.B. das individuelle Arbeitsentgelt und die tatsächliche Dauer der Krankengeld-Zahlung.

Die Auswertungen auf Grundlage einer Stichprobe von 14 BKKen für die Jahre 2009 und 2010 zeigen, dass für einen Großteil der BKKen Fehlallokationen zu beobachten sind: 5 BKKen zeigen zum Teil deutliche Fehlbeträge, 5 weitere BKKen haben mehr oder weniger ausgeglichene Deckungsquoten (+/- 5 % Abweichung), 4 BKKen haben überdurchschnittlich hohe Krankengeld-Zuweisungen.

Für 2009 errechnet sich daraus für die 14 BKKen ein kumulierter Fehlbetrag von 14,0 Mio. €, 2010 sinkt der Fehlbetrag minimal auf 13,9 Mio. €. Hochgerechnet auf alle BKKen zeigt sich ein Fehlbetrag von rund 205 Mio. €.

Zusatzbeiträge und Insolvenzen

Im Ergebnis führt die Fehlallokation dazu, dass Verlierer-Krankenkassen(arten) Zusatzbeiträge bei ihren Mitgliedern erheben müssen. Dies führt zu einem Rückgang der Versichertenzahl und beeinflusst die Leistungsfähigkeit einer Krankenkasse negativ. In letzter Konsequenz steht die Zwangsfusion bzw. die Insolvenz.

Um die Insolvenzen zukünftig friktionslos ablaufen zu lassen, soll mit dem GKVVersorgungsstrukturgesetz ein entsprechender SGB V-Rahmen umgesetzt werden.

Perspektive Einheitskasse

Ergebnis des BVA-Versichertenklassifikationsmodells und Gesundheitsfonds wird die Einheitskasse sein. Seit Ende 2008 und bis Ende 2011 werden schon rund 35 Prozent aller gesetzlichen Krankenkassen vom Markt verschwunden sein. Von den restlichen knapp 150 Krankenkassen verbleiben mittelfristig nur diejenigen am Markt, deren kassenindividuelle Versichertenstruktur sich mit der normierten Versichertenstruktur des BVA-Modells weitgehend deckt. Anders formuliert bedeutet das: Das BVA-Modell lässt mittelfristig nur solche Krankenkassen „überleben", die zur zentral geplanten, normierten Versichertenstruktur passen. Gesundheitsfonds und BVA-Versichertenklassifikationsmodell fungieren damit als Katalysator für eine Einheitskasse.

Reformoptionen

Alleine die Fehlallokationen beim Krankengeld zeigen, dass rund ein Drittel der Krankenkassen in Substanz und Wirtschaftlichkeit gefährdet sein kann. Für eine Korrektur bei der Krankengeld-Zuweisung scheinen zwei Reformoptionen sinnvoll. Die erste, kurzfristige Stabilisierungsoption ist der 90 % IST-Ausgleich. Hiernach werden 90 % der tatsächlichen, aktuellen Krankengeld-Ausgaben direkt aus dem Gesundheitsfonds erstattet, die restlichen 10 % werden über die Zuweisungen des BVA-Versichertenklassifikationsmodells querfinanziert. Die zweite, mittelfristige Reformoption ist die Bereinigung des Krankengeldes aus dem Gesundheitsfonds und Rücküberführung der Krankengeld-Finanzierung in die Beitragsautonomie der Krankenkassen.

Langfristig ist zur Wiederherstellung des Wettbewerbs zwischen den Krankenkassen ein Ausstieg aus dem Gesundheitsfonds notwendig, bei dem der Gesundheitsfonds auf sein umverteilungsnotwendiges Mindestmaß zurückgebaut wird. Das Mindestmaß beschreibt dabei das Finanzvolumen, dass zur Aufrechterhaltung des Solidarprinzips der GKV notwendig ist.

Somit sollte der Gesetzgeber Maßnahmen einleiten, mit denen das Finanzvolumen des Gesundheitsfonds zurückgeführt und gleichzeitig die Krankenkassen im selben finanziellen Ausmaß ihre Beitragsautonomie zurückerlangen.

dgd