Klinik darf Arbeitnehmer nicht zum Kassenwechsel drängen
Krankenhäuser dürfen ihre Mitarbeiter nicht dazu drängen, die Krankenkasse zu wechseln. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) ist rechtskräftig, nachdem die verurteilte Klinik ihre Berufung zum Brandenburgischen Oberlandesgericht zurückgezogen hat. Dies teilte das Gericht mit.
Einer Bewerberin war in der Brandenburger Klinik bereits im Vorstellungsgespräch mitgeteilt worden, dass sie zu derjenigen Krankenkasse wechseln müsste, die den größten Anteil an der Bettenbelegung der Klinik habe - nur dann könne sie die Stelle bekommen. Die Frau hatte deshalb zunächst die Kasse gewechselt, dies allerdings später widerrufen. Ihr befristetes Arbeitsverhältnis wurde nicht verlängert; in einem Personalgespräch war der nicht vollzogene Wechsel der Krankenkasse thematisiert worden.
Ein Wettbewerbsverband hatte daraufhin die Klinik verklagt und Recht bekommen: Das Landgericht Frankfurt (Oder) sah in den Vorgängen einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Dagegen legte das Krankenhaus zunächst Berufung ein, zog diese aber zurück.
dpa


