31.08.2011

Hygieneverordnung für Kliniken gegen Infektionen

 

Angesichts von tausenden Patienten mit gefährlichen Klinikinfektionen hat das Kieler Kabinett am Dienstag eine Hygieneverordnung beschlossen. Mit der Verordnung soll die Infektionsprävention in Krankenhäusern und bestimmten ambulanten medizinischen Einrichtungen wie etwa Praxen für Dialyse oder ambulantes Operieren verbessert werden, sagte Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP).

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums erkranken deutschlandweit bis zu 600.000 Menschen jährlich an sogenannten nosokomialen Infektionen. Bis zu 15.000 sterben daran. Zahlen für Schleswig-Holstein liegen nach Aussagen von Garg nicht vor.

Ärzte und Kliniken sollen nun Empfehlungen des Robert- Koch-Instituts strenger umsetzen. Es gehe nicht darum, neue und überbordende Standards zu setzen, sondern den gültigen mehr Verbindlichkeit zu geben, sagte Garg. Oft gehe es um scheinbare Kleinigkeiten - wie stets keimfreie Hände von Pflegern und Ärzten.

Die Einrichtungen in Schleswig-Holstein müssen künftig Hygienefachpersonal einsetzen und ihre Mitarbeiter fortbilden. Dabei sei es aber möglich, dass mehrere Kliniken gemeinsam im Verbund einen ärztlichen Experten einsetzen. Die Krankenhäuser und betroffenen ambulanten Einrichtungen müssen zudem entsprechende Infektionen erfassen und bewerten und die Art und den Umfang des Antibiotikaverbrauchs protokollieren. Aus den Daten sollten Konsequenzen gezogen werden, wie Infektionen verhindert werden können.

Die Gesundheitsämter, die die Einrichtungen auch jetzt schon kontrollieren, haben nach Angaben des Ministeriums künftig mehr Möglichkeiten, die Standards durchzusetzen - auch weil sie Bußgelder verhängen dürfen. Die Verordnung in Schleswig-Holstein soll Anfang Oktober in Kraft treten.

Der Bund hatte die Länder bei der aktuellen Änderung des Infektionsschutzgesetzes zu den Verordnungen verpflichtet. Schleswig-Holstein sei das erste Bundesland, das dem nachkomme.

dpa