14.12.2011

Gutachter: Eingriff war mit hohem Risiko behaftet

 

Im Prozess um den Tod eines Patienten hat ein Sachverständiger vor dem Landgericht Kempten das hohe Risiko des operativen Eingriffs herausgestellt. Schon aufgrund der schweren Grunderkrankung des Patienten habe die Gefahr bestanden, dass es bei einer Operation zu tödlichen Komplikationen kommen kann, sagte der Rechtsmediziner am Dienstag in Kempten. Zwei Ärzte müssen sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor Gericht verantworten. Sie werden beschuldigt, den Tod eines 50 Jahre alten Patienten verursacht zu haben. Der Mann starb nach einer Leberzelltransplantation. Nach insgesamt drei operativen Eingriffen habe sich der Gesundheitszustand des Patienten massiv verschlechtert, sagte der Rechtsmediziner. „Er war vorher stabil, danach ging es mit ihm bergab."

Der 50-Jährige, der an einer Leberzirrhose litt, war im September 2006 in einem Krankenhaus in Lindau von den 62 und 50 Jahre alten Medizinern operiert worden. Als sich der Zustand des Patienten dramatisch verschlechterte, wurde er in eine Münchner Klinik verlegt. Dort starb er im November 2006. Todesursache war nach Angaben des Rechtsmediziners ein Multiorganversagen.

Laut Anklage fand die Leberzelltransplantation im Rahmen einer medizinischen Studie für eine neue Behandlungsmethode statt. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wurde der Patient über die Erfolgsaussichten des Eingriffs getäuscht. Ihm sei vermittelt worden, dass die Behandlungsmethode bereits ausgereift und ein anerkanntes Verfahren ist. Die Einwilligung des Patienten in die Operation sei daher unwirksam.

Die Verteidigung hatte während der Verhandlung beantragt, zwei der geladenen Sachverständigen wegen Befangenheit abzulehnen. Diesen Antrag wies das Gericht als unbegründet zurück. Der Prozess wird an diesem Mittwoch fortgesetzt - voraussichtlich mit Urteil.

dpa