Gesundheitsminister beraten über Organspende
Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern beraten heute (Mittwoch) in Frankfurt/Main über das Thema Organspende. „Ich erwarte auf der Konferenz eine kontroverse Diskussion, gehe aber davon aus, dass letztlich eine Einigung erzielt wird", sagte Sachsen-Anhalts Gesundheitsminister Norbert Bischoff (SPD) der Nachrichtenagentur dpa. Nach jahrelangen Debatten müsse dies endlich geschehen, damit ein neues Gesetz am 1. Januar 2012 in Kraft treten könne. Auch der Gesundheitsausschuss des Bundestages befasst sich in einer Expertenanhörung mit dem Thema.
Bischoff sagte, er werde sich bei dem Treffen der Gesundheitsminister für die Widerspruchslösung stark machen. Diese sieht vor, dass jeder nach seinem Hirntod zum Organspender werden kann, der das zuvor nicht ausgeschlossen hat.
Unions-Fraktionschef Volker Kauder lehnt eine solche Lösung dagegen ebenso wie eine Erklärungspflicht ab. Der CDU-Politiker unterstrich in der Zeitung „Die Welt" (Mittwoch): „Organspenden sind eine höchstpersönliche Angelegenheit. Sie betreffen die menschliche Würde, die auch nach dem Tod zu achten ist. Deshalb darf es hier keinen staatlichen Zwang geben." Er halte zwar die Überlegung für richtig, dass der Staat einmal an die Bürger herantrete und sie frage, ob sie zur Spende bereit wären. Doch dabei dürfe nicht mehr geschehen, als „dass der Staat seine Bürger schlicht fragt" - etwa bei der Aushändigung des Führerscheins. „Die Menschen wären aber selbstverständlich frei, ob sie einen entsprechenden Fragebogen überhaupt beantworten. Sie könnten ihn auch wegwerfen", sagte Kauder.
Gegen eine Widerspruchslösung wandte sich auch Unions-Fraktionsvize Johannes Singhammer (CSU). „Der Staat darf in unserem freiheitlich-demokratischen System gar nicht so stark in die Persönlichkeitsrechte eines jeden Einzelnen eingreifen", sagte Singhammer der „Berliner Zeitung" (Mittwoch). Er verlangte zudem eine Debatte darüber, wann ein Mensch tatsächlich tot ist. „Aus der Wissenschaft kommen Zweifel, ob der Hirntod noch als Definition des Todes gelten kann", sagte er.
Auch die Gesundheitsministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), sagte der Zeitung: „Eine automatische Regelung, wie sie die Widerspruchslösung vorsieht, halte ich für nicht vermittelbar." Sie fügte hinzu: „Für Tausende von Schwerkranken ist es überlebenswichtig, dass wir uns der Debatte über den Umgang mit der Organspende stellen und dann im größtmöglichen Konsens entscheiden."
Von den derzeit in Deutschland mehr als 12 500 registrierten Patienten, die auf ein Spenderorgan warten, stirbt jedes Jahr etwa ein Drittel vor der rettenden Transplantation.
dpa


