17.11.2009

Gegen Wettbewerbsverzerrung durch § 116b SGB V

Der Präsident des Berufsverbandes Deutscher Internisten, BDI e.V., Dr. Wolfgang Wesiack, hält eine Neufassung des § 116b SGB V - ambulante Behandlung im Krankenhaus - für mehr als überfällig. Die Vorgaben des Gesetzes führen zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung zwischen dem ambulanten und stationären Sektor, weil die Zulassung der Krankenhäuser im Gegensatz zu den Vertragsärzten keiner Bedarfsplanung unterliegt.

Besonders kritisch sieht der BDI die Quersubventionierung der Krankenhäuser durch die öffentliche Hand. Während das Krankenhaus dual finanziert wird, trägt der konkurrierende freiberufliche Vertragsarzt seine Investitionen selbst.

Landauf, landab wird die angebliche doppelte Facharztschiene als unwirtschaftlich abgetan, doch gleichzeitig baut man mit dem § 116b einen dritten Weg fachärztlicher Versorgung auf.

Sinn macht die Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Leistungen allenfalls bei hochspezialisierten Verfahren.
Dies ließe sich aber auch durch eine Korrektur des Katalogs stationsersetzender Leistungen erreichen. Deshalb fordert der BDI, dass der § 116b auf seltene Krankheitsbilder begrenzt wird, die auf eine Versorgung in Zentren angewiesen sind.

Um die Gleichberechtigung von Krankenhaus und Vertragsarzt zu sichern, schlägt der BDI vor, die Umsetzung eines neugefassten § 116b genauso wie das ambulante Operieren und die Vorgaben für die belegärztliche Versorgung durch dreiseitige Verträge zwischen der Ärzteschaft, den Krankenhäusern und den Krankenkassen zu regeln.