EU-Charta Patientenrechte: Blinder Fleck
Vertrauen gegen Vertrauen? Die Arzt-Patienten-Beziehung in Deutschland krankt an Misstrauen, ist geprägt von Unverständnis und vergiftet von Halbwissen. Das Patientenrechtegesetz soll die Sprachlosigkeit zwischen den hilfesuchenden Menschen und den Leistungserbringern im Gesundheitswesen überwinden helfen. Dies erscheint auch dringend notwendig, will Deutschland in Europa bei der Umsetzung von Patientenrechten nicht noch weiter zurückfallen. Laut einer EU-Studie des Active Citizenship Network (ACN) landet das deutsche Gesundheitssystem nur auf einem Platz im unteren Drittel.
Schlechte Noten
Das deutsche Gesundheitssystem, in politischen Sonntagsreden gern als vorbildlich herausgestellt und hochgelobt, kommt im internationalen Vergleich aus dem Blickwinkel der Verbraucher nicht immer gut weg. Der Grund dafür - neben relativ häufigen MRSA-Infektionen in Krankenhäusern - findet sich in einem Mangel an persönlicher Zuwendung , der das deutsche System „auszeichnet". Es fehlt den Behandlern an Zeit. Das ist schlecht für die sprechende Medizin, führt zu Fehldiagnosen und der Patient fühlt sich nicht wahrgenommen als Kunde. Er sieht sich nicht auf Augenhöhe mit dem Behandler sondern als Objekt in der intransparenten Maschinerie einer Apparatemedizin. In der europaweit von 15 Partnerorganisationen des ACN in 21 Ländern abgefragten Charta der Patientengrundrechte (siehe nachfolgende Dokumentation) ist ersichtlich, dass die Versorgung in Deutschland im Gegensatz zu anderen vornehmlich staatsmedizinisch geprägten Gesundheitssystemen nicht am fehlenden Zugang zu medizinischen Leistungen krankt. Die Infrastruktur bei Krankenhäusern oder bei Arztpraxen ist aus Verbrauchersicht flächendeckend „fast respektiert". Beklagt wird aber das fehlende Recht auf Sicherheit, auf aktive Bürgerrechte. Das Informationsdefizit steht im Zusammenhang mit der Zeitnot. Dieses Defizit, der fehlende Respekt vor dem „Recht auf Achtung der Zeit des Patienten", ist der schwerwiegendste Vorwurf, der das bundesdeutsche Gesundheitssystem trifft und damit im Ranking weit nach unten zieht.
Schiefes Ranking
Deshalb belegt die Bundesrepublik mit einer Quote von nicht einmal 60 Prozent zusammen mit Lettland, Makedonien, Ungarn und Zypern einen Platz im letzten Drittel der 21 untersuchten Staaten. Die Datenerhebung ist nicht ganz unproblematisch, da die Relevanz der Indikatoren aufgrund der unterschiedlichen Systeme von Land zu Land variiert. Weiterer Schwachpunkt des Rankings: Dort, wo die Antwort verweigert wird, erfolgt keine Punktevergabe. So ist der Klinikbereich eine „black box". Dementsprechend überwiegt hier die eindimensionale Beobachtung aus Patientensicht. Das Ergebnis fällt dementsprechend negativ aus dem Rahmen. Nirgendwo sind sämtliche Rechte aus dem 14-Punkte umfassenden Katalog vollständig respektiert, so dass selbst „Spitzenreiter" Großbritannien nur auf annähernd 80 Prozent kommt. Deutschland hat vor allem Defizite im Bereich der Patientenaufklärung und beim Schutz der Privatsphäre, so hebt Wolfram-Arnim Candidus, Präsident der Bürgerinitiative Gesundheit DGVP e.V., bei der Vorstellung der Untersuchung hervor. Die Mängel seien bedingt durch Zeitnot und die zunehmende Arbeitsverdichtung in Praxen und Krankenhäusern. Die Bezahlung nach Fallpauschalen berücksichtige den Zeitaufwand für Diagnose und Therapieentscheidung zu wenig, stimmt dieser Einschätzung Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer, zu. Er spricht zum Reizwort Kostenerstattung von einer Inländerdiskriminierung in Deutschland. Engel verweist aber positiv auf die Vorreiterrolle der Kammern in Deutschland als Kontaktstellen für Schlichtung, Gutachten oder bei Zweitmeinungen. Patientenaufklärung gerade in Zahnarztpraxen mit Blick auf verschiedene Therapiemöglichkeiten aufgrund des Festkostenzuschussmodells sei wichtig, „auch wenn die dafür aufgewandte Zeit nicht vergütet wird", so bedauert der Zahnärztechef. Insgesamt ist das Bild des deutschen Gesundheitssystems bei näherer Betrachtung besser als das EU-Ranking vermittelt.
Deutschland fällt aus dem Rahmen
Bei der Gegenüberstellung der europaweiten Bewertung zur Einhaltung der Patientenrechte und der Sonderauswertung für Deutschland fällt auf, dass der Zugang zu Leistungen im GKV-System deutlich besser ist, als in weiten Teilen Europas. Gerade staatliche Gesundheitssysteme wie in Großbritannien neigen zur Rationierung und langen Wartelisten. Nachfolgend dokumentieren wir das DGVP-Papier zur EU-Patientencharta und die Bewertung für Deutschland im Wortlaut:
- Recht auf vorbeugende Maßnahmen (Prävention): Hier wird immer wieder der Aufbau eines Präventionsgesetzes angesprochen. Es gibt einzelne Ansätze wie bspw. in der Zahnpflege, auch europaweit gilt dieses Recht als fast vollständig durchgesetzt - aber leider ist dies dennoch viel zu wenig, obwohl feststeht, dass die Verhinderung von Krankheiten für jede Volkswirtschaft einen erheblichen Nutzen generiert.
- Recht auf Zugang: Der Zugang zu den Institutionen der Behandlung, Betreuung oder Versorgung im deutschen Gesundheitswesen ist für den Bürger stellenweise durch die Bürokratie, durch Budgetierungen oder Regressandrohungen behindert. Laut Monitoring des ACN zur Umsetzung der Patientenrechtscharta ist dieses Recht europaweit eingruppiert als „nicht respektiert" (s. Ergebnis des ACNMonitoring).
- Recht auf Information: Die Informationsflut zu Themen des Gesundheitswesens ist extrem groß, weist aber sehr große Lücken hinsichtlich der Qualität der Information (bspw. im Internet) auf.
- Recht auf Einwilligung: Bei der Behandlung oder Beseitigung von Krankheit ist generell die Einwilligung des Patienten erforderlich. Sehr oft mangelt es aber an ausreichender Aufklärung aus Zeitmangel derjenigen Personen, die den Eingriff vornehmen.
- Recht auf freie Wahl: In den letzten Jahren wurde die freie Wahl bei der Versorgung im Gesundheitswesen erheblich eingeschränkt. Hintergrund hierfür sind Selektivverträge zum Disease Management, zur integrierten Versorgung, Hausarztverträge, Rabattverträge für Medikamente und Hilfsmittel sowie Rationierungsmaßnahmen der gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Europaweit gilt dieses Recht mit der zweitschlechtesten Punktzahl laut Monitoring als nicht respektiert.
- Recht auf Privatsphäre und Vertraulichkeit: Die Intim- oder Privatsphäre in den Versorgungseinrichtungen des Gesundheitswesens ist zwar laut Studie durch bauliche Maßnahmen (Trennwände o.ä.) weitgehend realisiert, wird aber in der Praxis doch durch hektisches Agieren, durch Zeit- und Organisationsmangel für den Bürger gestört.
- Recht auf Achtung der Zeit des Patienten: Wegen des stetig ansteigenden Leistungsdrucks fehlt es den Akteuren der Behandlung aller Berufsgruppen und Institutionen an ausreichender Zeit für die Zuwendung zum Patienten. Auch die teilweise ausufernde Pauschalvergütung für qualifizierte Mitarbeiter der einzelnen Berufsgruppen trägt dazu bei. Wartezeiten nehmen zu. Die ACN-Studie sieht dieses Recht in allen untersuchten Ländern deutlich am schlechtesten umgesetzt.
dgd


