Doppelte Belastung, vielfache Herausforderung (Friedemann Schmidt, Vizepräsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) - Chancen durch ABDA-KBV-Zukunftskonzept / Zwei-Klassen-Apotheker keine zukunftsweisende Option
Zum Jahresbeginn 2011 ist das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) in Kraft getreten. Für die Apotheker war darin die Erhöhung des Zwangsabschlags zugunsten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ganz besonders relevant. Mit 2,05 Euro pro GKV-Packung sollten die Apotheker 2011 und 2012 jeweils ein Sonderopfer von 200 Mio. Euro leisten. Dies ist, soweit derzeit kalkulierbar, auch erfolgt: 2011 dürfte der GKV-Zwangsabschlag bei 1,2 Mrd. Euro liegen. Zwei Begleiterscheinungen muss man der Politik jedoch ganz klar nennen: Erstens ist leider eingetreten, was die Apotheker schon 2010 befürchtet hatten. Der pharmazeutische Großhandel hat seinen Sparbeitrag für 2011 - von der Politik ebenfalls auf 200 Mio. Euro taxiert - zum Großteil auf die Apotheken abgewälzt. Ob man es nun Skontoreduzierung, Konditionenkürzung oder Servicegebühr nennt, der Effekt bleibt derselbe. Die Apotheken tragen somit die doppelte Last.
Zweitens bleibt die Rechtsunsicherheit beim GKV-Zwangsabschlag erhalten. Zum Beschluss der Schiedsstelle, ihn für 2009 auf 1,75 Euro festzusetzen, ist noch eine Klage der GKV vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg anhängig. Für 2010 hat die Schiedsstelle ebenfalls 1,75 Euro festgelegt, ohne weitere Personal- und Sachkostensteigerungen zu berücksichtigen. Auch für die Zeit ab 2013, wenn die Selbstverwaltung wieder verhandeln soll, bleiben noch Fragezeichen.
Spätestens seit dem Deutschen Apothekertag wird eine öffentliche Debatte um eine gerechtere Honorierung der apothekerlichen Leistungen geführt. Es herrscht akuter Handlungsbedarf, denn die wirtschaftliche Lage der Apotheken hat sich deutlich verschlechtert und die Zahl der Apotheken sinkt immer schneller. Seit 2004 ist die packungsbezogene Honorierung der Apotheken nahezu unverändert geblieben, während die Belastungen der Apotheken steigen. Das muss sich ändern.
Zum Jahresbeginn 2012 tritt nun - ein Jahr nach dem AMNOG - das Versorgungsstrukturgesetz in Kraft. Diesmal ist der Anlass des Interesses der Apotheker aber erfreulicher als beim AMNOG. Das Zukunftskonzept zur patientengerechten Arzneimittelversorgung, das gemeinsam von ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) entwickelt wurde, kann nun in einer Modellregion umgesetzt, evaluiert und verfeinert werden.
Das ABDA-KBV-Zukunftskonzept besteht aus dem Medikationsmanagement, das durch einen Medikationskatalog sowie die Wirkstoffverordnung unterstützt wird. Das Medikationsmanagement richtet sich an chronisch kranke Menschen, die mindestens fünf systemisch wirkende Arzneimittel dauerhaft einnehmen. Ziel ist es, arzneimittelbezogene Probleme zu lösen, die Therapietreue (Compliance) zu steigern sowie ggf. die Medikation mehrerer Ärzte zu optimieren. Ein Medikationskatalog nennt die Wirkstoffe der Wahl für wichtige Krankheiten sowie Reservewirkstoffe.
So wird eine bundeseinheitliche, kassenübergreifende, leitliniengerechte Versorgung sichergestellt. Bei der Wirkstoffverordnung verordnet der Arzt Wirkstoff, Stärke, Menge und Darreichungsform. In begründeten Einzelfällen können Ärzte auch weiterhin konkrete Präparate verordnen. Rabattverträge und die aut-idem-Regelung bleiben unverändert bestehen. Auf der Arzneimittelpackung soll der Wirkstoff deutlicher lesbar sein. Neben konkreten Planungen für die Umsetzung des ABDA-KBV-Zukunftskonzepts in einer Modellregion wird das Jahr 2012 auch im Zeichen der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) stehen. Zwar liegen offizielle Stellungnahme und mündliche Anhörung bereits in der Vergangenheit. Doch der Feinschliff durch Bundesregierung und Bundesrat, das folgende Inkrafttreten und die dann zu vollziehende Umsetzung in den Apotheken wird noch andauern. Die Apotheker sind sich einig, dass Zwei-Klassen-Apotheken keine zukunftsweisende Option sind. Sonderregeln für Filialverbünde widersprechen dem Versorgungsauftrag und dem Willen der Politik, die Versorgung der Menschen in ihrer nächsten Umgebung zu verbessern. Jede Apotheke muss dringend benötigte Rezepturen herstellen können - auch im Notdienst. Dazu braucht man nicht zuletzt auch wissenschaftliche Hilfsmittel und ein Labor zur Prüfung der Ausgangsstoffe.
Mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften („16. AMG-Novelle") hat das Bundesgesundheitsministerium Anfang Dezember 2011 noch ein weiteres Vorhaben für 2012 auf den Weg gebracht. Die Herausforderung für die Apothekerschaft, sich innerhalb kürzester Zeit über große Projekte und kleine Details eine gemeinsame fundierte Meinung zu bilden, bleibt bestehen. Auf dieser Basis werden die Apotheker an der weiteren Optimierung der Patientenversorgung arbeiten.
dgd


